20.02.2015 16:29 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag
Gemeinsame öffentliche Anhörung des Familien- und des Rechtsauschusses
Kurzfassung: Gemeinsame öffentliche Anhörung des Familien- und des RechtsauschussesMontag, 23. Februar 2015, 13 bis ca. 16 UhrPaul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900Die geplante Frauenquote für Führungspositionen is ...
[Deutscher Bundestag - 20.02.2015] Gemeinsame öffentliche Anhörung des Familien- und des Rechtsauschusses
Montag, 23. Februar 2015, 13 bis ca. 16 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900
Die geplante Frauenquote für Führungspositionen ist Gegenstand einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 23. Februar 2015. Die Ausschüsse beraten in der öffentlichen Anhörung, die live im Internet und im Parlamentsfernsehen übertragen wird, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie eine Gesetzesvorlage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, ab 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent für die Aufsichtsräte börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Unternehmen einzuführen. Außerdem sollen Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, verpflichtet werden, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und den obersten Management-Ebenen festzulegen.
Auch für die Aufsichtsgremien, in denen der Bund mit mindestens drei Sitzen vertreten ist, soll nach dem Bundesgremienbesetzungsgesetz ab 2016 eine Quote von 30 Prozent gelten. Dieses Gesetz wird insgesamt mit dem Ziel einer paritätischen Vertretung von Frauen und Männern in Gremien, deren Mitglieder der Bund bestimmen kann, novelliert. Außerdem sind umfassende Neuregelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes vorgesehen, nach denen die Bundesverwaltung künftig insbesondere dazu verpflichtet werden soll, sich für jede Führungsebene konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauen- bzw. des Männeranteils zu setzen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht eine Frauenquote von 40 Prozent in Aufsichtsräten börsennotierter und/oder mitbestimmungspflichtiger Gesellschaften vor; diese Vorgabe soll auch für Unternehmen mit Bundesbeteiligung gelten. Im Bundesgremienbesetzungsgesetz soll eine Mindestquote von 40 Prozent für jedes Geschlecht aufgenommen werden. Außerdem enthält der Entwurf Regelungen zur geschlechtergerechten Besetzung von Führungspositionen.
Die Ausschüsse unter dem Vorsitz von Paul Lehrieder (Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und Renate Künast (Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz) werden 16 Sachverständige hören und befragen.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
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Die geplante Frauenquote für Führungspositionen ist Gegenstand einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 23. Februar 2015. Die Ausschüsse beraten in der öffentlichen Anhörung, die live im Internet und im Parlamentsfernsehen übertragen wird, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie eine Gesetzesvorlage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, ab 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent für die Aufsichtsräte börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Unternehmen einzuführen. Außerdem sollen Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, verpflichtet werden, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und den obersten Management-Ebenen festzulegen.
Auch für die Aufsichtsgremien, in denen der Bund mit mindestens drei Sitzen vertreten ist, soll nach dem Bundesgremienbesetzungsgesetz ab 2016 eine Quote von 30 Prozent gelten. Dieses Gesetz wird insgesamt mit dem Ziel einer paritätischen Vertretung von Frauen und Männern in Gremien, deren Mitglieder der Bund bestimmen kann, novelliert. Außerdem sind umfassende Neuregelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes vorgesehen, nach denen die Bundesverwaltung künftig insbesondere dazu verpflichtet werden soll, sich für jede Führungsebene konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauen- bzw. des Männeranteils zu setzen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht eine Frauenquote von 40 Prozent in Aufsichtsräten börsennotierter und/oder mitbestimmungspflichtiger Gesellschaften vor; diese Vorgabe soll auch für Unternehmen mit Bundesbeteiligung gelten. Im Bundesgremienbesetzungsgesetz soll eine Mindestquote von 40 Prozent für jedes Geschlecht aufgenommen werden. Außerdem enthält der Entwurf Regelungen zur geschlechtergerechten Besetzung von Führungspositionen.
Die Ausschüsse unter dem Vorsitz von Paul Lehrieder (Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und Renate Künast (Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz) werden 16 Sachverständige hören und befragen.
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