Kommunen können sich mit Klimaprojekten bewerben

Kurzfassung: Kommunen können sich mit Klimaprojekten bewerbenKommunen können noch bis zum 31. März Anträge für Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen einreichen. Mit der ...
[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) - 23.02.2015] Kommunen können sich mit Klimaprojekten bewerben

Kommunen können noch bis zum 31. März Anträge für Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen einreichen. Mit der Förderung im Rahmen der sogenannten Kommunalrichtlinie unterstützt das Bun-desumweltministerium die Kommunen bei einer Vielzahl von konkreten Klimaschutz-Instrumenten.
"Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Die Kommunen sind dabei wichtige Partner, die Klimaschutz konkret vor Ort umsetzen", sagte Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium. "Das Bundesumweltministerium stellt in diesem Jahr wieder attraktive Förderangebote dafür bereit. Ich lade alle Kommunen dazu ein, bis Ende März ihre Anträge zu stellen."
Die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative eröffnet den Kommunen Zugang zu unterschiedlichen Instrumenten für den kommunalen Klimaschutz: Einstiegsberatung, Konzepterstellung und Konzeptumsetzung werden genauso gefördert wie investive Maßnahmen in den Bereichen Beleuchtung und Belüftung, nachhaltige Fahrradmobilität oder die Sanierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien.
Förderanträge können beim Projektträger Jülich eingereicht werden (www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen). Eine ausführliche Beratung zu den För-derangeboten der Kommunalrichtlinie bietet im Auftrag des Bundesumweltministeriums das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz.

Service- und Kompetenzzentrum Klimaschutz Zimmerstr. 13-15
10969 Berlin
Per Mail: skkk@klimaschutz.de,
Internet: www.klimaschutz.de/kommunen
Bundesweite Hotline: 030/39001-170
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Stresemannstraße 128 - 130
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Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten. Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.
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