Hilfen für ehemalige DDR-Heimkinder garantiert - Bundeskabinett beschließt bedarfsgerechte Aufstockung des Fonds 'Heimerziehung in der DDR'

Kurzfassung: Hilfen für ehemalige DDR-Heimkinder garantiert - Bundeskabinett beschließt bedarfsgerechte Aufstockung des Fonds "Heimerziehung in der DDR"Ehemalige DDR-Heimkinder erhalten auch weiterhin Hilfen, um ...
[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - 25.02.2015] Hilfen für ehemalige DDR-Heimkinder garantiert - Bundeskabinett beschließt bedarfsgerechte Aufstockung des Fonds "Heimerziehung in der DDR"

Ehemalige DDR-Heimkinder erhalten auch weiterhin Hilfen, um die Folgeschäden aus der Heimunterbringung besser überwinden zu können. Das Bundeskabinett hat heute der bedarfsgerechten Aufstockung des Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" zugestimmt. Damit kann das Fondsvolumen auf bis zu 364 Millionen Euro erhöht werden. Diese Summe reicht aus, um allen Betroffenen, die sich bis zum Ende der Anmeldefrist am 30. September 2014 gemeldet hatten, die benötigten Hilfen gewähren zu können.
"Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, gemeinsam mit den ostdeutschen Ländern die Finanzierung der Hilfen für ehemalige DDR-Heimkindern zu garantieren", erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. "Das war mir ein persönliches Anliegen. Mir ist es wichtig, dass Menschen, die in der DDR gelitten haben, mindestens Unterstützung bekommen. Auch wenn wir mit den Leistungen des Fonds das Leid dieser Menschen nicht ungeschehen machen können, so können wir ihnen doch dabei helfen, heute mit den Folgen besser zu leben. Damit setzen wir auch ein Zeichen, dass wir als Gesellschaft Verantwortung für diese Menschen übernehmen und ihr Schicksal anerkennen."
Aus dem Fonds "Heimerziehung in der DDR" erhalten Betroffene Hilfen, die als Kinder und Jugendliche in DDR-Heimen Leid und Unrecht erfahren und dauerhafte Folgeschäden davongetragen haben. Gewährt werden individuelle materielle Hilfen zur Überwindung der Folgeschäden (z.B. Unterstützung für Aufarbeitung und Qualifizierung, medizinisch-therapeutische Hilfen, Hilfen zur Sicherung eines selbstbestimmten Lebens im Alter, Hilfen in sozialen Notlagen) und Ausgleichzahlungen, wenn die Betroffenen während ihrer Heimunterbringung Arbeiten verrichten mussten, für die keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt wurden, so dass ihnen Rentenansprüche entgangen sind.
In der DDR waren zwischen 1949 und 1990 etwa 495.000 Kinder und Jugendliche in Heimen untergebracht, darunter etwa 135.000 in den so genannten Spezialheimen und Jugendwerkhöfen, die für besonders grausame Methoden der "Umerziehung" im Sinne der Erziehungsvorstellungen des DDR-Regimes bekannt waren. Zwischen Anfang Juli 2012 (Start des Fonds) und Ende September 2014 (Anmeldeschluss) hatten sich rund
27.500 Betroffene mit ihrem Hilfebedarf an den Fonds gewandt.

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