25.02.2015 15:24 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutscher Mieterbund e.V.
Koalition einig bei Mietpreisbremse und Bestellerprinzip
Kurzfassung: Koalition einig bei Mietpreisbremse und BestellerprinzipMieterbund mahnt zügige Umsetzung an"Wir freuen uns, dass sich CDU/CSU und SPD endlich geeinigt haben. Die von uns seit langem geforderte Mietp ...
[Deutscher Mieterbund e.V. - 25.02.2015] Koalition einig bei Mietpreisbremse und Bestellerprinzip
Mieterbund mahnt zügige Umsetzung an
"Wir freuen uns, dass sich CDU/CSU und SPD endlich geeinigt haben. Die von uns seit langem geforderte Mietpreisbremse wird kommen, das Bestellerprinzip im Maklerrecht wird eingeführt. Das sind gute Nachrichten für Mieter", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Einigung der Koalitionsspitzen in der gestrigen Nacht. "Erstmals wird es eine gesetzliche Vorschrift geben, die überzogene Vermieterforderungen beim Abschluss eines Mietvertrages verhindert. Und endlich muss derjenige den Makler zahlen, der ihn auch bestellt hat, also im Regelfall der Vermieter."
Problematisch ist aus Sicht des Mieterbundes allerdings, dass der Mietbremsen-Kompromiss zahlreiche Ausnahmen und Einschränkungen enthält, die die Wirkung der Mietpreisbremse relativieren. "Dass die vorgesehenen Regelungen zur Mietpreisbremse keine Sanktionen für Vermieter vorsehen, die die gesetzlichen Vorgaben missachten, ist aus unserer Sicht ebenfalls unbefriedigend. Diese Vermieter müssten eine überhöhte Miete von Beginn des Mietverhältnisses an zurückzahlen. Hier muss nachjustiert werden. Das kann auch noch bei der zweiten Tranche der angekündigten Mietrechtsänderungen geschehen, hier ist auch Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz zu korrigieren", erklärte Siebenkotten.
Das Mietrechtsnovellierungsgesetz mit den Regelungen zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip soll nach Informationen des Deutschen Mieterbundes Anfang März im Bundestag und am 27. März im Bundesrat beschlossen werden. Danach müssen die Bundesländer Verordnungen erlassen und die Städte festlegen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll.
"Wir gehen davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren im Bund kurzfristig abgeschlossen wird. Und dann sind die Bundesländer am Zug. Sie müssen die notwendigen Verordnungen schaffen, damit in ihren Städten der Anstieg der Wiedervermietungsmieten tatsächlich gebremst werden kann. Mit den Arbeiten an diesen Verordnungen muss jetzt begonnen werden", forderte Siebenkotten.
Deutscher Mieterbund e.V.
Littenstraße 10
10179 Berlin
Telefon: 030 / 2 23 23 - 0
Telefax: 030 / 2 23 23 - 100
Mail: info@mieterbund.de
URL: http://www.mieterbund.de/
Mieterbund mahnt zügige Umsetzung an
"Wir freuen uns, dass sich CDU/CSU und SPD endlich geeinigt haben. Die von uns seit langem geforderte Mietpreisbremse wird kommen, das Bestellerprinzip im Maklerrecht wird eingeführt. Das sind gute Nachrichten für Mieter", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Einigung der Koalitionsspitzen in der gestrigen Nacht. "Erstmals wird es eine gesetzliche Vorschrift geben, die überzogene Vermieterforderungen beim Abschluss eines Mietvertrages verhindert. Und endlich muss derjenige den Makler zahlen, der ihn auch bestellt hat, also im Regelfall der Vermieter."
Problematisch ist aus Sicht des Mieterbundes allerdings, dass der Mietbremsen-Kompromiss zahlreiche Ausnahmen und Einschränkungen enthält, die die Wirkung der Mietpreisbremse relativieren. "Dass die vorgesehenen Regelungen zur Mietpreisbremse keine Sanktionen für Vermieter vorsehen, die die gesetzlichen Vorgaben missachten, ist aus unserer Sicht ebenfalls unbefriedigend. Diese Vermieter müssten eine überhöhte Miete von Beginn des Mietverhältnisses an zurückzahlen. Hier muss nachjustiert werden. Das kann auch noch bei der zweiten Tranche der angekündigten Mietrechtsänderungen geschehen, hier ist auch Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz zu korrigieren", erklärte Siebenkotten.
Das Mietrechtsnovellierungsgesetz mit den Regelungen zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip soll nach Informationen des Deutschen Mieterbundes Anfang März im Bundestag und am 27. März im Bundesrat beschlossen werden. Danach müssen die Bundesländer Verordnungen erlassen und die Städte festlegen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll.
"Wir gehen davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren im Bund kurzfristig abgeschlossen wird. Und dann sind die Bundesländer am Zug. Sie müssen die notwendigen Verordnungen schaffen, damit in ihren Städten der Anstieg der Wiedervermietungsmieten tatsächlich gebremst werden kann. Mit den Arbeiten an diesen Verordnungen muss jetzt begonnen werden", forderte Siebenkotten.
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, 10179 Berlin, Deutschland
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