BDEW zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung: Neue Verordnung stärkt Netzstabilität

Kurzfassung: BDEW zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung: Neue Verordnung stärkt NetzstabilitätRegelungen werden auf weitere Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgeweitet / Müller appelliert für fristgerech ...
[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - 25.02.2015] BDEW zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung: Neue Verordnung stärkt Netzstabilität

Regelungen werden auf weitere Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgeweitet / Müller appelliert für fristgerechte Nachrüstung
"Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung dem Beschluss des Bundesrates gefolgt ist und die Änderung der Systemstabilitätsverordnung nunmehr endgültig beschlossen hat. Die neuen Regelungen tragen dazu bei, die Stabilität der Stromnetze in den Regionen und damit die Versorgungssicherheit weiter zu verbessern." Das erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), nach der heutigen Verabschiedung der Änderung der Systemstabilitätsverordnung im Kabinett.
Mit der überarbeiteten Verordnung reagiert die Bundesregierung auf das sogenannte 49,5-Hertz-Problem: In Europa beträgt die Netzfrequenz im Normalzustand 50 Hertz. Leichte Schwankungen sind üblich und werden von den Betreibern der Stromnetze beherrscht. Zu Problemen kann es jedoch kommen, wenn die Frequenz sehr stark von der Normalfrequenz abweicht. Beim Absinken der Frequenz auf 49,5 Hertz könnten sich Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt 27 Gigawatt automatisch abschalten. Von diesem Effekt sind Windenergie-, Biomasse-, Kraft-Wärme-Kopplungs- und Wasserkraftanlagen betroffen. In einem solchen Fall wäre es für die Netzbetreiber kaum mehr möglich, das Stromnetz zu stabilisieren. Das 49,5-Hertz-Problem betrifft nicht nur das deutsche Netz, sondern kann die Netzstabilität in ganz Europa gefährden. Daher müssen in Deutschland nun rund 21.000 Anlagen technisch nachgerüstet werden. Mit geänderten Frequenzschutzeinstellungen sollen sich die Anlagen zukünftig nicht mehr zeitgleich bei einer Frequenz von 49,5 Hertz vom Netz trennen, sondern in einem gestuften Prozess.
Die Verordnung sieht vor, dass die betreffenden Anlagenbetreiber schriftlich durch den Verteilnetzbetreiber aufgefordert werden, die Nachrüstarbeiten innerhalb von zwölf Monaten auszuführen. Die Kosten für die Nachrüstung werden grundsätzlich von den Anlagenbetreibern getragen. Sollten die Kosten jedoch einen festgesetzten Eigenanteil übersteigen, wird ein Teil vom Übertragungsnetzbetreiber über die Netzentgelte erstattet. Der BDEW hatte sich insbesondere dafür eingesetzt, dass der gesamte Prozess für die Netzbetreiber in Deutschland handhabbar ist.
Die erfolgreiche Umsetzung der Nachrüstung ist nach Angaben von Hildegard Müller eine Herausforderung: "Der Zeitplan ist sehr ehrgeizig. Dabei sind die Netzbetreiber vor Ort auf die Mitarbeit der Anlagenbetreiber angewiesen. Ich appelliere deshalb an die Betreiber, zügig nachzurüsten und damit einen wichtigen Beitrag zur Systemstabilität zu leisten."

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