26.02.2015 09:37 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von IG Bauen-Agrar-Umwelt
Frauenquote - IG BAU begrüßt 30 Prozent-Quote als richtigen ersten Schritt
Kurzfassung: Frauenquote - IG BAU begrüßt 30 Prozent-Quote als richtigen ersten SchrittDie Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IGBAU) begrüßt das geplante Gesetz zur Frauenquote. "Die freiwillige Verpfli ...
[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 26.02.2015] Frauenquote - IG BAU begrüßt 30 Prozent-Quote als richtigen ersten Schritt
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IGBAU) begrüßt das geplante Gesetz zur Frauenquote. "Die freiwillige Verpflichtung der Unternehmen im Jahr 2001 hat für die Geschlechtergerechtigkeit nichts gebracht. Über all die Jahre war die Wirtschaft unfähig oder auch unwillig, Führungspositionen mit mehr Frauen zu besetzen", sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Ulrike Laux anlässlich der heutigen (für die Red. 26. Februar 2015) IG BAU-Info-Veranstaltung zur Frauenquote. "Wenn es freiwillig nicht geht, brauchen wir eben eine verbindliche Quote. Deshalb ist das Gesetz ein richtiger erster Schritt. Damit die Reglung wirklich umgesetzt wird, werden wir Betriebs- und Personalräte sowie ihre Gremien unterstützen und eng mit ihnen zusammenarbeiten. Gerade in der Bauwirtschaft gibt es viel zu tun. Viele qualifizierte Frauen schrecken vor einer Bewerbung bei Bauunternehmen zurück, die traditionell männerdominiert sind. Die Personalverantwortlichen stehen hier in der Pflicht, endlich das Image der Branche über Frauenförderpläne und gezielte Einstellungen von Frauen zu verbessern."
Das Quotengesetz sieht vor, dass ab 2016 mindestens 30 Prozent der Sitze in Aufsichtsräten und öffentlichen Aufsichtsgremien von Frauen besetzt sind. Wird die Quote bei Neubesetzungen nicht erfüllt, bleibt der Stuhl vorerst leer. Aus Sicht der IG BAU ist diese Sanktion noch nicht ausreichend konkret. "Die Formulierung lässt Fragen offen, etwa wie lange oder für wen der Stuhl frei bleibt", sagte Laux. "Es muss bereits im Gesetz sichergestellt sein, dass Unternehmen nicht einfach auf Zeit spielen können, um die Quote zu umgehen." Zudem plädiert die IG BAU für eine Quote getrennt nach Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in Aufsichtsräten. Nach der derzeitigen Formulierung soll es ausreichen, wenn die Quote in dem Gremium insgesamt erfüllt ist. "Es ist nicht nachzuvollziehen, dass sich Arbeitgeber unter Verweis auf den Frauenanteil auf der Arbeitnehmerbank aus der Pflicht stehlen können", sagte Laux. "Das sendet an Frauen nur das falsche Signal, dass sie eben doch keine Chancen auf Führungspositionen haben."
Ruprecht Hammerschmidt
Leiter der Abteilung Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bundesvorstand - Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19
60439 Frankfurt am Main
Telefon:+496995737135
Telefax:+496995737138
presse@igbau.de
www.igbau.de
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IGBAU) begrüßt das geplante Gesetz zur Frauenquote. "Die freiwillige Verpflichtung der Unternehmen im Jahr 2001 hat für die Geschlechtergerechtigkeit nichts gebracht. Über all die Jahre war die Wirtschaft unfähig oder auch unwillig, Führungspositionen mit mehr Frauen zu besetzen", sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Ulrike Laux anlässlich der heutigen (für die Red. 26. Februar 2015) IG BAU-Info-Veranstaltung zur Frauenquote. "Wenn es freiwillig nicht geht, brauchen wir eben eine verbindliche Quote. Deshalb ist das Gesetz ein richtiger erster Schritt. Damit die Reglung wirklich umgesetzt wird, werden wir Betriebs- und Personalräte sowie ihre Gremien unterstützen und eng mit ihnen zusammenarbeiten. Gerade in der Bauwirtschaft gibt es viel zu tun. Viele qualifizierte Frauen schrecken vor einer Bewerbung bei Bauunternehmen zurück, die traditionell männerdominiert sind. Die Personalverantwortlichen stehen hier in der Pflicht, endlich das Image der Branche über Frauenförderpläne und gezielte Einstellungen von Frauen zu verbessern."
Das Quotengesetz sieht vor, dass ab 2016 mindestens 30 Prozent der Sitze in Aufsichtsräten und öffentlichen Aufsichtsgremien von Frauen besetzt sind. Wird die Quote bei Neubesetzungen nicht erfüllt, bleibt der Stuhl vorerst leer. Aus Sicht der IG BAU ist diese Sanktion noch nicht ausreichend konkret. "Die Formulierung lässt Fragen offen, etwa wie lange oder für wen der Stuhl frei bleibt", sagte Laux. "Es muss bereits im Gesetz sichergestellt sein, dass Unternehmen nicht einfach auf Zeit spielen können, um die Quote zu umgehen." Zudem plädiert die IG BAU für eine Quote getrennt nach Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in Aufsichtsräten. Nach der derzeitigen Formulierung soll es ausreichen, wenn die Quote in dem Gremium insgesamt erfüllt ist. "Es ist nicht nachzuvollziehen, dass sich Arbeitgeber unter Verweis auf den Frauenanteil auf der Arbeitnehmerbank aus der Pflicht stehlen können", sagte Laux. "Das sendet an Frauen nur das falsche Signal, dass sie eben doch keine Chancen auf Führungspositionen haben."
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