'Mindestlohn-Kommission stärkt die Tarifautonomie'

Kurzfassung: "Mindestlohn-Kommission stärkt die Tarifautonomie"Kommissionsmitglieder treffen sich zu konstituierender SitzungDie Mindestlohn-Kommission unter dem Vorsitzenden Dr. Henning Voscherau ist heute zu ih ...
[Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - 27.02.2015] "Mindestlohn-Kommission stärkt die Tarifautonomie"

Kommissionsmitglieder treffen sich zu konstituierender Sitzung
Die Mindestlohn-Kommission unter dem Vorsitzenden Dr. Henning Voscherau ist heute zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen. Die unabhängige Kommission wird entscheiden, in welchen Schritten der Mindestlohn künftig angehoben wird.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles:
"Als wir das Mindestlohngesetz auf den Weg gebracht haben, war uns immer klar: Wir wollen keinen politisch festgesetzten Mindestlohn. Stattdessen sollen die Sozialpartner in einer neutralen, eigenständigen und unabhängigen Kommission den Mindestlohn festlegen. Denn sie haben das Wissen und die Erfahrung. Die paritätisch durch die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzte Kommission bedeutet darüber hinaus eine Stärkung der Tarifautonomie. Sie ist Ausdruck der lebendigen Sozialpartnerschaft in Deutschland. Deshalb danke ich den Kommissionsmitgliedern, dass sie an dieser wichtigen und verantwortungsvollen Arbeit mitwirken."
Dr. Henning Voscherau:
"Ich habe sehr gerne der Bitte der Sozialpartner entsprochen, diese Mindestlohn-Kommission zu leiten. Der gesetzliche Auftrag an uns ist klar definiert: Wir werden im Rahmen einer Gesamtabwägung prüfen, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen und Beschäftigung nicht zu gefährden. Die Kommission wird sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung orientieren. Ich bin froh, diese Aufgabe mit so fachkundigen und kompetenten Kolleginnen und Kollegen anzugehen."
Die unabhängige Kommission, bestehend aus Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern, wird erstmals im Jahr 2016 darüber beraten, wie hoch der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 sein wird. Danach ist alle zwei Jahre eine Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns vorgesehen.

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