03.03.2015 16:32 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von -

740x457 Pixel - Dateigröße: 100,81 Kb
(Mynewsdesk) Berlin, 04.02.2015. Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn. Natürlich gilt der festgelegte Stundensatz auch für Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie auch für im Privathaushalt beschäftigte ausländische Betreuungskräfte.
Für osteuropäische Arbeitnehmer und insbesondere Pflege- und Betreuungskräfte ist der Mindestlohn auch sinnvoll, da sie einen ihrer Arbeit angemessenen Lohn erzielen. Auch einem Großteil der zwielichtigen ... ... weiter lesen Quelle
Für osteuropäische Arbeitnehmer und insbesondere Pflege- und Betreuungskräfte ist der Mindestlohn auch sinnvoll, da sie einen ihrer Arbeit angemessenen Lohn erzielen. Auch einem Großteil der zwielichtigen ... ... weiter lesen Quelle
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Michael Gomola
-
Westhafenstr. 1
13353 Berlin
-
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/121944-
Westhafenstr. 1
13353 Berlin
-
https://www.prmaximus.de/pressefach/-pressefach.html
Die Pressemeldung "?Der Mindestlohn ist eine gute Sache aber nicht immer für Pflegebedürftige" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "?Der Mindestlohn ist eine gute Sache aber nicht immer für Pflegebedürftige" ist -, vertreten durch Michael Gomola.