Atom/Fukushima - Hendricks: Fukushima mahnt zur Umkehr

Kurzfassung: Atom/Fukushima - Hendricks: Fukushima mahnt zur UmkehrVor vier Jahren, am 11. März 2011, ereignete sich in Japan mit dem heftigen Seebeben und dem hierdurch ausgelösten Tsunami eine schreckliche Nat ...
[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) - 10.03.2015] Atom/Fukushima - Hendricks: Fukushima mahnt zur Umkehr

Vor vier Jahren, am 11. März 2011, ereignete sich in Japan mit dem heftigen Seebeben und dem hierdurch ausgelösten Tsunami eine schreckliche Naturkatastrophe, durch die viele Tausende Menschen ums Leben kamen oder verletzt wurden. Im Atomkraftwerk Fukushima Daiichi kam es in der Folge zur Kernschmelze und damit zur Freisetzung großer Mengen an Radioaktivität mit verheerenden Folgen für Mensch und Natur. Dazu erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:
"Heute gedenken wir der vielen Opfer dieser schrecklichen Naturkatastrophe. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und Hinterbliebenen der Opfer. Die verheerenden Folgen des Unglücks haben auch die Lebensgrundlage von vielen Tausend Menschen vernichtet und ihnen Wohnung und Heimat geraubt, manchen für immer.
Die Bewältigung dieses Unglücks wird Japan noch auf unabsehbare Zeit in Anspruch nehmen. Noch heute sind ca. 120.000 Menschen evakuiert, viele von ihnen werden nicht in ihre Häuser zurückkehren können. Wann die Fangverbotszone um die Anlage aufgeboben werden kann, und ob die von der Fischerei lebenden Menschen der Region zu ihrer Arbeit zurückkehren können, ist nicht absehbar.
Das Reaktorunglück in Fukushima hat uns 25 Jahre nach dem Unglück in Tschernobyl auf schreckliche Art und Weise vor Augen geführt, welche tatsächlichen Risiken mit der Nutzung der Atomenergie verbunden sind und welche verheerenden Folgen ein Reaktorunglück für Mensch, Natur und Umwelt hat. Fukushima hat auch weitreichende politische Folgen für uns in Deutschland gehabt. Im breiten gesellschaftlichen Konsens haben wir beschlossen, schnellstmöglich und schrittweise aus der Atomenergie auszusteigen. Von den 17 Atomkraftwerken, die zum Zeitpunkt des Unglücks in Fukushima bei uns in Betrieb waren, sind heute noch neun am Netz. Von diesen wird in diesem Jahr ein Atomkraftwerk (Grafenrheinfeld) abgeschaltet werden, bis spätestens Ende 2022 wird das letzte AKW abgeschaltet. Bis zum allerletzten Tag muss das höchste Sicherheitsniveau für den Betrieb der AKW gewährleistet werden. Das hat für mich höchste Priorität."
Hintergrund
Atomkraftwerke dürfen in Deutschland nur betrieben werden, wenn Gefahren und Risiken für Leben und Gesundheit durch einen Reaktorunfall als praktisch ausgeschlossen gelten können. Um die Sicherheit der deutschen Atomkraftwerke weiter zu erhöhen, wurden aus den durchgeführten Sicherheitsüberprüfungen nach Fukushima Maßnahmen abgeleitet und in einem nationalen Aktionsplan zusammengefasst. Dieser wird gemeinsam von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sowie den Betreibern umgesetzt, jährlich aktualisiert und veröffentlicht.
Die Ereignisse in Fukushima lehren, dass Planungen für den Katastrophenschutz unabhängig von der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Reaktorunfalls unerlässlich sind. Deshalb hat das Bundesumweltministerium nach dem Reaktorunglück in Fukushima die Strahlenschutzkommission (SSK) beauftragt, die fachlichen Grundlagen für den Notfallschutz in Deutschland und das dazugehörige Regelwerk zu überprüfen. Als Ergebnis dieser Arbeiten hat die SSK empfohlen, die Planungsgebiete für die sofortigen Katastrophenschutzmaßnahmen zu vergrößern und die Zonen neu festzulegen.
Zu den zentralen Katastrophenschutzmaßnahmen zählen Evakuierung, Verbleiben in Gebäuden und Jodblockade. Diese Empfehlungen berücksichtigen äußerst unwahrscheinliche schwere Unfälle in Atomkraftwerken, zum Beispiel erhebliche Freisetzungen von Radioaktivität als Folge eines Containment-Versagens. Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich diese Empfehlungen zu Eigen gemacht. Jetzt liegt es in der Hand der zuständigen Innenbehörden, die SSK-Empfehlungen zu konkretisieren und umzusetzen. Bund und Länder stimmen sich in diesem Zusammenhang zu den Fragen der Jodblockade der Schilddrüse sowie zur radiologischen Lagebeurteilung im Fall eines kerntechnischen Unfalls ab.
Radioaktive Strahlung macht nicht an den Grenzen halt. In unseren Nachbarländern gibt es mehrere Atomkraftwerke in der Nähe der deutschen Grenze. Deshalb brauchen wir auch beim Notfallschutz ein gemeinsames Vorgehen in Europa. Das dient auch unserem Schutz. Auf Initiative des Bundesumweltministeriums haben sich die Leiter der europäischen Strahlenschutz- und Reaktorsicherheitsbehörden Ende des vergangenen Jahres erstmals auf ein europaweites Konzept für die Bewältigung von schweren kerntechnischen Unfällen verständigt. Es enthält ein Bewertungsschema für einen - äußerst unwahrscheinlichen - schweren Unfall sowie grenzüberschreitende Empfehlungen für erste Maßnahmen des Notfallschutzes.

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Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten. Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.
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