16.03.2015 09:17 Uhr in Gesellschaft & Familie von Statistisches Bundesamt
Zahl der Ausländer in Deutschland zum Jahresende 2014 bei 8,2 Millionen
Kurzfassung: Zahl der Ausländer in Deutschland zum Jahresende 2014 bei 8,2 MillionenZum Jahresende 2014 waren im Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt knapp 8,2 Millionen Menschen mit ausschließlich ausländ ...
[Statistisches Bundesamt - 16.03.2015] Zahl der Ausländer in Deutschland zum Jahresende 2014 bei 8,2 Millionen
Zum Jahresende 2014 waren im Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt knapp 8,2 Millionen Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit erfasst. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war das die höchste jemals in Deutschland registrierte Zahl seit der Errichtung des AZR im Jahr 1967. Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer stieg im Jahr 2014 gegenüber 2013 um rund 519 300 Personen (+ 6,8 %). Dieser Anstieg fiel nochmals höher aus als in den Vorjahren mit + 419 900 (2013) beziehungsweise + 282 800 (2012). Bislang war die Ausländerzahl in Deutschland nur in zwei Jahren stärker angestiegen als 2014, nämlich 1992 mit + 613 500 und 1991 mit + 539 800 Personen.
Die Entwicklung des Jahres 2014 setzte sich aus drei Komponenten zusammen: aus den Zugängen aufgrund eines Wanderungsgewinns (Saldo aus Zuzügen und Fortzügen) in Höhe von 607 600 Personen, aus einem Geburtenüberschuss (Saldo aus Geburten und Sterbefällen) in Höhe von 20 700 Personen und aus Abgängen in Höhe von 108 900 Personen, die in Folge ihrer Einbürgerung aus dem Register gelöscht wurden.
Die neu ins AZR aufgenommenen Personen stammten mit + 306 700 zu fast 60 % aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Sie lassen sich drei Gruppen zuordnen: Der zahlenmäßig größte Zuwachs (+ 147 200) kam aus den drei Ländern, die seit 2007 beziehungsweise 2013 zur EU gehören. Dadurch hat sich der Bestand dieser Personengruppe im AZR um 22,5 % erhöht. Hier hatten Rumänien (+ 32,9 %) und Bulgarien (+ 24,8 %) den größten Anteil. Die zweite Gruppe bestand aus den zehn Staaten, die 2004 der EU beigetreten waren, mit einem Anstieg von 100 700 beziehungsweise 10,9 % gegenüber 2013. Diese Gruppe wurde von Polen (+ 10,5 %) und Ungarn (+ 15,6 %) dominiert. Etwas geringer war die Bedeutung der Zuwanderung aus den von der Euro-Krise besonders betroffenen Mittelmeerstaaten (+ 48 600 beziehungsweise + 4,3 %). Diese Gruppe wurde von Spanien (+ 8,3 %) sowie Griechenland und Italien (jeweils + 3,9 %) angeführt. Im Jahr 2013 war der Anteil der zweiten und dritten Gruppe noch deutlich höher gewesen.
Die im AZR registrierte ausländische Bevölkerung aus Nicht-EU-Staaten hat 2014 um 212 600 Personen zugenommen (+ 5,0 %). Im Jahr zuvor waren es 103 800 Personen mehr gewesen. Der Zuwachs wurde 2014 vor allem von Zuwanderern aus Syrien (+ 61 300 beziehungsweise + 107,7 %), Serbien (+ 15 900 beziehungsweise + 7,7 %) und aus Eritrea (+ 14 100 beziehungsweise + 121,2 %) getragen. Demgegenüber ist 2014 - wie schon in den Jahren zuvor - die Bevölkerung mit türkischer Staatsangehörigkeit in Deutschland vor allem durch Registerlöschungen infolge von Einbürgerungen zurückgegangen (- 1,5 %).
Die meisten neu ins AZR aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländer ließen sich wie 2013 in Bayern nieder (+ 112 900), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (+ 111 000) und Baden-Württemberg (+ 80 200). Dagegen war der prozentuale Anstieg vor allem in den Neuen Ländern (ohne Berlin) stark ausgeprägt: Die Zuwachsraten reichten von 13,4 % in Brandenburg bis 19,9 % in Mecklenburg-Vorpommern. Den geringsten prozentualen Anstieg verzeichnete Berlin mit + 1,9 %, gefolgt von Hamburg mit + 3,3 % und Nordrhein-Westfalen sowie dem Saarland mit je + 5,7 %.
Zum Stand 31. Dezember 2014 hatten die einzelnen Herkunftsländer auf regionaler Ebene eine unterschiedliche Bedeutung. Türkisch war im früheren Bundesgebiet (einschließlich Berlin) mit 19,4 % der Fälle die häufigste ausländische Staatsangehörigkeit im AZR. Für die Neuen Länder (ohne Berlin) nahmen Polen, die Russische Föderation, Vietnam, die Ukraine und Rumänien die vorderen Plätze ein. Die Türkei belegte hier mit 3,4 % der Fälle nur Platz sechs.
Im Laufe des Jahres 2014 gab es 1,19 Millionen Zugänge ins Register, darunter 1,15 Millionen aufgrund von Zuzügen und 46 700 aufgrund von Geburten im Inland. Das waren 221 800 Zugänge mehr als im Jahr zuvor. Gleichzeitig gab es 673 400 Abgänge aus dem Register, davon 538 400 durch Fortzüge ins Ausland und 26 100 aufgrund von Sterbefällen im Inland. Das waren 122 400 Abgänge mehr als im Vorjahr. Weitere 108 900 Personen wurden als Folge ihrer Einbürgerung aus dem AZR gelöscht, 4 100 weniger als im Jahr zuvor.
189 000 Ausländerinnen und Ausländer haben sich nur zeitweise während des Jahres 2014 in Deutschland aufgehalten. Sie sind nach dem 31. Dezember 2013 zu- und vor dem 31. Dezember 2014 wieder fortgezogen und wurden zu keinem der beiden Stichtage als ausländische Bevölkerung erfasst.
Methodische Hinweise
Zwischen den Daten des Ausländerzentralregisters und des Zensus 2011 gibt es Unterschiede; diese führen dazu, dass auch in den Folgejahren die Ausländerzahl im AZR höher ist als die Ausländerzahl der Bevölkerungsfortschreibung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), als Registerbehörde auch für die Daten des AZR zuständig, und das Statistische Bundesamt (Destatis) werden weiterhin die zugrunde liegenden Abweichungen analysieren und alle zur Qualitätssicherung im AZR erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Weitere Ergebnisse, vor allem auch Angaben auf Kreisebene, bieten die Fachserie 1, Reihe 2 "Ausländische Bevölkerung" und die Ausländerstatistik (12521) in der GENESIS-Online Datenbank.
Weitere Auskünfte gibt:
Dr. Gunter Brückner
Telefon: +49 611 75 4365
Kontaktformular
Zahl der Ausländer in Deutschland zum Jahresende 2014 bei 8,2 Millionen (PDF, 114 kB, Datei ist nicht barrierefrei)
Zum Jahresende 2014 waren im Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt knapp 8,2 Millionen Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit erfasst. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war das die höchste jemals in Deutschland registrierte Zahl seit der Errichtung des AZR im Jahr 1967. Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer stieg im Jahr 2014 gegenüber 2013 um rund 519 300 Personen (+ 6,8 %). Dieser Anstieg fiel nochmals höher aus als in den Vorjahren mit + 419 900 (2013) beziehungsweise + 282 800 (2012). Bislang war die Ausländerzahl in Deutschland nur in zwei Jahren stärker angestiegen als 2014, nämlich 1992 mit + 613 500 und 1991 mit + 539 800 Personen.
Die Entwicklung des Jahres 2014 setzte sich aus drei Komponenten zusammen: aus den Zugängen aufgrund eines Wanderungsgewinns (Saldo aus Zuzügen und Fortzügen) in Höhe von 607 600 Personen, aus einem Geburtenüberschuss (Saldo aus Geburten und Sterbefällen) in Höhe von 20 700 Personen und aus Abgängen in Höhe von 108 900 Personen, die in Folge ihrer Einbürgerung aus dem Register gelöscht wurden.
Die neu ins AZR aufgenommenen Personen stammten mit + 306 700 zu fast 60 % aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Sie lassen sich drei Gruppen zuordnen: Der zahlenmäßig größte Zuwachs (+ 147 200) kam aus den drei Ländern, die seit 2007 beziehungsweise 2013 zur EU gehören. Dadurch hat sich der Bestand dieser Personengruppe im AZR um 22,5 % erhöht. Hier hatten Rumänien (+ 32,9 %) und Bulgarien (+ 24,8 %) den größten Anteil. Die zweite Gruppe bestand aus den zehn Staaten, die 2004 der EU beigetreten waren, mit einem Anstieg von 100 700 beziehungsweise 10,9 % gegenüber 2013. Diese Gruppe wurde von Polen (+ 10,5 %) und Ungarn (+ 15,6 %) dominiert. Etwas geringer war die Bedeutung der Zuwanderung aus den von der Euro-Krise besonders betroffenen Mittelmeerstaaten (+ 48 600 beziehungsweise + 4,3 %). Diese Gruppe wurde von Spanien (+ 8,3 %) sowie Griechenland und Italien (jeweils + 3,9 %) angeführt. Im Jahr 2013 war der Anteil der zweiten und dritten Gruppe noch deutlich höher gewesen.
Die im AZR registrierte ausländische Bevölkerung aus Nicht-EU-Staaten hat 2014 um 212 600 Personen zugenommen (+ 5,0 %). Im Jahr zuvor waren es 103 800 Personen mehr gewesen. Der Zuwachs wurde 2014 vor allem von Zuwanderern aus Syrien (+ 61 300 beziehungsweise + 107,7 %), Serbien (+ 15 900 beziehungsweise + 7,7 %) und aus Eritrea (+ 14 100 beziehungsweise + 121,2 %) getragen. Demgegenüber ist 2014 - wie schon in den Jahren zuvor - die Bevölkerung mit türkischer Staatsangehörigkeit in Deutschland vor allem durch Registerlöschungen infolge von Einbürgerungen zurückgegangen (- 1,5 %).
Die meisten neu ins AZR aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländer ließen sich wie 2013 in Bayern nieder (+ 112 900), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (+ 111 000) und Baden-Württemberg (+ 80 200). Dagegen war der prozentuale Anstieg vor allem in den Neuen Ländern (ohne Berlin) stark ausgeprägt: Die Zuwachsraten reichten von 13,4 % in Brandenburg bis 19,9 % in Mecklenburg-Vorpommern. Den geringsten prozentualen Anstieg verzeichnete Berlin mit + 1,9 %, gefolgt von Hamburg mit + 3,3 % und Nordrhein-Westfalen sowie dem Saarland mit je + 5,7 %.
Zum Stand 31. Dezember 2014 hatten die einzelnen Herkunftsländer auf regionaler Ebene eine unterschiedliche Bedeutung. Türkisch war im früheren Bundesgebiet (einschließlich Berlin) mit 19,4 % der Fälle die häufigste ausländische Staatsangehörigkeit im AZR. Für die Neuen Länder (ohne Berlin) nahmen Polen, die Russische Föderation, Vietnam, die Ukraine und Rumänien die vorderen Plätze ein. Die Türkei belegte hier mit 3,4 % der Fälle nur Platz sechs.
Im Laufe des Jahres 2014 gab es 1,19 Millionen Zugänge ins Register, darunter 1,15 Millionen aufgrund von Zuzügen und 46 700 aufgrund von Geburten im Inland. Das waren 221 800 Zugänge mehr als im Jahr zuvor. Gleichzeitig gab es 673 400 Abgänge aus dem Register, davon 538 400 durch Fortzüge ins Ausland und 26 100 aufgrund von Sterbefällen im Inland. Das waren 122 400 Abgänge mehr als im Vorjahr. Weitere 108 900 Personen wurden als Folge ihrer Einbürgerung aus dem AZR gelöscht, 4 100 weniger als im Jahr zuvor.
189 000 Ausländerinnen und Ausländer haben sich nur zeitweise während des Jahres 2014 in Deutschland aufgehalten. Sie sind nach dem 31. Dezember 2013 zu- und vor dem 31. Dezember 2014 wieder fortgezogen und wurden zu keinem der beiden Stichtage als ausländische Bevölkerung erfasst.
Methodische Hinweise
Zwischen den Daten des Ausländerzentralregisters und des Zensus 2011 gibt es Unterschiede; diese führen dazu, dass auch in den Folgejahren die Ausländerzahl im AZR höher ist als die Ausländerzahl der Bevölkerungsfortschreibung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), als Registerbehörde auch für die Daten des AZR zuständig, und das Statistische Bundesamt (Destatis) werden weiterhin die zugrunde liegenden Abweichungen analysieren und alle zur Qualitätssicherung im AZR erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Weitere Ergebnisse, vor allem auch Angaben auf Kreisebene, bieten die Fachserie 1, Reihe 2 "Ausländische Bevölkerung" und die Ausländerstatistik (12521) in der GENESIS-Online Datenbank.
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Statistisches Bundesamt,
, 65189 Wiesbaden, Deutschland
Tel.: +49 611 75 2405; http://www.destatis.de/
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