BFI&F e.V. initiiert über Mitglieder Verfassungsbeschwerden gegen Ungleichbehandlung

.
Kurzfassung: -- /via JETZT-PR/ --
BFI&F e.V. initiiert über Mitglieder Verfassungsbeschwerden gegen Ungleichbehandlung Mitgliederversammlung 2015 des BFI&F e.V., Vorsitzender Patric Weilacher
[Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. - 17.03.2015] Der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. hat über eines seiner Mitgliedsunternehmen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Eingaben richten sich gegen die Ungleichbehandlung von Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten im Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG). Die zwischen den Berufsständen abweichenden Gebührenregelungen für die Beantragung von Mahnbescheiden stellen für den Verband einen klaren Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz dar. Eine höchstrichterliche Entscheidung könnte unmittelbare Auswirkungen sowohl auf die Branche als auch auf die Schuldner haben. Weitere Informationen über den BFI&F auf der verbandseigenen Internetpräsenz unter http://www.bfif.de

Gemäß § 4 Abs. 4 RDGEG [Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz] dürfen Inkassounternehmer für die Beantragung eines Mahnbescheides 25,00 EUR verlangen. Zudem werden in § 4 Abs. 5 RDGEG die Gebühren der Rechts-/Inkassodienstleister auf den Kostenrahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) beschränkt. Nach dem RVG kann ein Rechtsanwalt für die Tätigkeit im gerichtlichen Mahnverfahren eine Gebühr in Höhe von mindestens 45,00 EUR zzgl. Auslagen und Steuern berechnen. Abhängig vom Streitwert erhöht sich diese Gebühr. Ein Inkassodienstleister darf jedoch für die gleiche Tätigkeit § 4 Abs. 4 RDGEG lediglich 25,00 EUR abrechnen. In dieser abweichenden Vergütung sieht der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. einen Widerspruch, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird dieses nun auf grundrechtsrelevante Plausibilität geprüft. »Unbedingten Nachbesserungsbedarf sehen wir in diesem Gesetz auch aufgrund der Widersprüchlichkeit zum Gleichheitsgrundsatz und dem Willkürverbot gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes«, so Beschwerdeführer und Vorsitzender des BFI&F, Patric Weilacher. »Es kann nicht sein, dass Schuldner, Gläubiger und Dienstleister bei gleichem Sachstand unterschiedlich behandelt werden«.

Auch den Schuldnerschutz sehen die Mitglieder des BFI&F keinesfalls als tragfähiges Gegenargument, zumal der Schuldner es selbst in der Hand habe, die Kosten der gegen ihn gerichteten Forderungen gering zu halten. Letztlich handelt es sich um sogenannte Verzugskosten, bei denen sich keinerlei Unterschied hinsichtlich des Arbeitsaufwands zwischen den beiden Berufsständen erschließt. Ganz im Gegenteil: Beauftragt der Gläubiger einen Anwalt, muss der Schuldner mehr bezahlen, als dies bei einem Inkassobüro der Fall ist. Insofern wird der Schuldner also bei der Forderungseintreibung durch einen Anwalt wirtschaftlicher schlechter gestellt. Somit sei ein einheitlich anwendbares Gebührentableau nach Ansicht der Inkassodienstleister auch für die Schuldner selbst ein Signal der Rechtssicherheit. Die Beschwerde wurde beim Verfassungsgericht in Karlsruhe unter Aktenzeichen 1 BvR 2679/14 über ein Mitglied des BFI&F eingereicht.
Weitere Informationen
Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V.
Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. Der BFI&F e.V. mit Sitz in Frankfurt ist eine Interessenvertretung für Personen und Unternehmen, die gewerbsmäßig auf den Gebieten Inkasso und Forderungsmanagement tätig sind, und beruflich der Thematik nahestehenden Personen wie Richtern, Rechtsanwälten, Rechtspflegern oder Gerichtsvollziehern. Zielsetzung ist die Vertretung der beruflichen Interessen und Anliegen seiner Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit, der Wirtschaft, Bundes- und Landesbehörden, Gerichten, Verbänden und Dritten. Gegründet wurde der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. im April 2010. Der Vorsitzende Patric Weilacher ist selbst Sachverständiger für Inkasso- und Rechtsdienstleistungen, außerdem ehrenamtlicher Handelsrichter und Schöffe am Landgericht Landau.
Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V., Herr Patric Weilacher
Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland
Tel.: +49-(0)69-710 456 460; http://www.bfif.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr Patric Weilacher

Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V.
Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
+49-(0)69-710 456 460
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/122623

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesverband-für-inkasso-und-forderungsmanagement-e.v.-pressefach.html
Die Pressemeldung "BFI&F e.V. initiiert über Mitglieder Verfassungsbeschwerden gegen Ungleichbehandlung" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "BFI&F e.V. initiiert über Mitglieder Verfassungsbeschwerden gegen Ungleichbehandlung" ist Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V., vertreten durch Patric Weilacher.