19.03.2015 09:22 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur Hinrichtung von Cecil Clayton im US-Bundesstaat Missouri
Kurzfassung: Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur Hinrichtung von Cecil Clayton im US-Bundesstaat MissouriZur Hinrichtung des US-Bürgers Cecil Clayton im US-Bundesstaat Missouri am 17.03.2015 erklärte der Be ...
[Auswärtiges Amt - 19.03.2015] Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur Hinrichtung von Cecil Clayton im US-Bundesstaat Missouri
Zur Hinrichtung des US-Bürgers Cecil Clayton im US-Bundesstaat Missouri am 17.03.2015 erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (18.03.):
Über die Hinrichtung von Cecil Clayton in Missouri bin ich tief bestürzt. Gemäß den uns vorliegenden Informationen war Herr Clayton aufgrund eines Unfalls und einer damit einhergehenden Schädigung seines Gehirns zum Tatzeitpunkt mental schwer beeinträchtigt.
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat die Hinrichtung von Personen mit geistiger Behinderung / einer mentalen Störung für verfassungswidrig erklärt, allerdings die genauen Kriterien für eine Bewertung den einzelnen Bundesstaaten überlassen.
In diesem Fall hatte die Europäische Union gegenüber dem Gouverneur des US-Bundesstaates Missouri demarchiert und sich für eine Aussetzung der Todesstrafe aus humanitären Gründen eingesetzt.
Die Todesstrafe ist eine unmenschliche, grausame und unmoralische Art der Bestrafung. Sie hat im 21. Jahrhundert keinen Platz mehr. Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union aktiv für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen.
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Zur Hinrichtung des US-Bürgers Cecil Clayton im US-Bundesstaat Missouri am 17.03.2015 erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (18.03.):
Über die Hinrichtung von Cecil Clayton in Missouri bin ich tief bestürzt. Gemäß den uns vorliegenden Informationen war Herr Clayton aufgrund eines Unfalls und einer damit einhergehenden Schädigung seines Gehirns zum Tatzeitpunkt mental schwer beeinträchtigt.
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat die Hinrichtung von Personen mit geistiger Behinderung / einer mentalen Störung für verfassungswidrig erklärt, allerdings die genauen Kriterien für eine Bewertung den einzelnen Bundesstaaten überlassen.
In diesem Fall hatte die Europäische Union gegenüber dem Gouverneur des US-Bundesstaates Missouri demarchiert und sich für eine Aussetzung der Todesstrafe aus humanitären Gründen eingesetzt.
Die Todesstrafe ist eine unmenschliche, grausame und unmoralische Art der Bestrafung. Sie hat im 21. Jahrhundert keinen Platz mehr. Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union aktiv für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen.
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