20.03.2015 09:16 Uhr in Gesellschaft & Familie von Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Antidiskriminierungsstelle: Gesetz gegen Lohnlücke schnell und wirksam umsetzen
Kurzfassung: Antidiskriminierungsstelle: Gesetz gegen Lohnlücke schnell und wirksam umsetzen / Lüders: Frauen nicht länger hinhaltenDie Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die Bundesregierung dazu aufgeru ...
[Antidiskriminierungsstelle des Bundes - 20.03.2015] Antidiskriminierungsstelle: Gesetz gegen Lohnlücke schnell und wirksam umsetzen / Lüders: Frauen nicht länger hinhalten
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die Bundesregierung dazu aufgerufen, das geplante Entgeltgleichheitsgesetz rasch auf den Weg zu bringen. "Frauen dürfen nicht länger hingehalten werden", sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, vor dem diesjährigen Equal Pay Day. "Sie brauchen endlich Lohngerechtigkeit." Deutschland zähle nach wie vor zu den Industrieländern, in denen die Lohnlücke am größten sei. "Es braucht ganz offensichtlich Druck, um das zu ändern", sagte sie.
Grundsätzlich seien die im Koalitionsvertrag vorgesehen Eckpunkte eines Entgeltgleichheitsgesetzes durchaus sinnvoll. Skeptisch äußerte sich Lüders aber zum Vorhaben, lediglich Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten zu Lageberichten über Entgeltgleichheit zu verpflichten: "Auch die Beschäftigten kleinerer Unternehmen sollten ein Recht auf mehr Transparenz und Lohngerechtigkeit haben".
Die ADS-Leiterin sprach sich überdies für Konsequenzen für den Fall aus, dass Unternehmen ihrer Berichtspflicht nicht nachkommen. "Das Mindeste sollte hier ein Monitoring sein, wie es etwa in Österreich, in Finnland und Schweden üblich ist." Falls sich auf mittlere Sicht zeigen sollte, dass die gesetzliche Neuregelung nicht zu einer messbaren Verringerung der Lohnlücke führe, sollte auch über Sanktionsmechanismen oder die Verankerung eines Klagerechts für Antidiskriminierungsverbände nachgedacht werden.
Lüders mahnte außerdem an, mit dem geplanten Gesetz eine geschlechtergerechte Bewertung von Tätigkeiten sicherzustellen. "Es ist ein Irrtum zu glauben, Tarifverträge allein schützten vor ungleicher Bezahlung", sagte sie. Bereits bei der Arbeitsbewertung würden Frauen immer wieder benachteiligt.
Untersuchungen der unabhängigen Entgeltexpertinnen Andrea Jochmann-Döll und Karin Tondorf zeigten das deutlich: So würden zum Beispiel Anforderungen an von Frauen dominierten Arbeitsplätzen nicht in die Bewertung aufgenommen - etwa der starke körperliche Einsatz in der Pflege sowie vermeintlich "weiche" Kriterien wie Kommunikationsfähigkeit. Oder Tätigkeiten mit gleichwertigen Anforderungen würden ungleich bezahlt, etwa die Leitung einer Küche und die einer Werkstatt in einem Betrieb.
"Für die Arbeitsbewertung braucht es klare Grundsätze: Sie müssen frei von Diskriminierungen sein - und sie müssen überprüfbar sein", sagte Lüders. Es sei zu begrüßen, dass die Regierungskoalition einen individuellen Auskunftsanspruch in Aussicht gestellt habe. "Darin muss aber unbedingt auch ein Anspruch auf Auskunft über die Bewertungskriterien verankert sein", betonte sie. Auch sollte dieser Anspruch ausnahmslos für alle Betriebe gelten. Nur so könnten Frauen und Männer erfahren, ob sie in einem Betrieb gerecht bezahlt werden.
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle verwies auf das Projekt "Gleicher Lohn - Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de". Damit haben Unternehmen und Verwaltungen schon vor der geplanten gesetzlichen Neuregelung die Möglichkeit, als positives Beispiel voranzugehen und der Diskriminierung von Frauen bei der Entgeltzahlung entgegenzuwirken. Die Antidiskriminierungsstelle zertifiziert Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber, die sich freiwillig der Überprüfung unterziehen. Insgesamt haben sich bis heute acht Arbeitgeber an dem Projekt beteiligt. Es wird auch im Themenjahr 2015 "Gleiches Recht. Jedes Geschlecht." fortgeführt.
Der Equal Pay Day symbolisiert rechnerisch den Zeitraum, den Frauen über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssen, um das durchschnittliche Jahresgehalt von Männern zu erlangen. Seit 2008 wird der Equal Pay Day in Deutschland begangen. Er wird von einem breiten nationalen Aktionsbündnis ausgerichtet.
Eine aktuelle Übersicht mit Beispielen nationaler Gesetzgebungen zu Entgeltgleichheit finden Sie hier: www.antidiskriminierungsstelle.de
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Sebastian Bickerich
Pressesprecher
Glinkastr. 24
10117 Berlin
Tel. 03018-555-1805
Mobil 0175 - 939 8448
sebastian.bickerich@ads.bund.de
www.antidiskriminierungsstelle.de
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die Bundesregierung dazu aufgerufen, das geplante Entgeltgleichheitsgesetz rasch auf den Weg zu bringen. "Frauen dürfen nicht länger hingehalten werden", sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, vor dem diesjährigen Equal Pay Day. "Sie brauchen endlich Lohngerechtigkeit." Deutschland zähle nach wie vor zu den Industrieländern, in denen die Lohnlücke am größten sei. "Es braucht ganz offensichtlich Druck, um das zu ändern", sagte sie.
Grundsätzlich seien die im Koalitionsvertrag vorgesehen Eckpunkte eines Entgeltgleichheitsgesetzes durchaus sinnvoll. Skeptisch äußerte sich Lüders aber zum Vorhaben, lediglich Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten zu Lageberichten über Entgeltgleichheit zu verpflichten: "Auch die Beschäftigten kleinerer Unternehmen sollten ein Recht auf mehr Transparenz und Lohngerechtigkeit haben".
Die ADS-Leiterin sprach sich überdies für Konsequenzen für den Fall aus, dass Unternehmen ihrer Berichtspflicht nicht nachkommen. "Das Mindeste sollte hier ein Monitoring sein, wie es etwa in Österreich, in Finnland und Schweden üblich ist." Falls sich auf mittlere Sicht zeigen sollte, dass die gesetzliche Neuregelung nicht zu einer messbaren Verringerung der Lohnlücke führe, sollte auch über Sanktionsmechanismen oder die Verankerung eines Klagerechts für Antidiskriminierungsverbände nachgedacht werden.
Lüders mahnte außerdem an, mit dem geplanten Gesetz eine geschlechtergerechte Bewertung von Tätigkeiten sicherzustellen. "Es ist ein Irrtum zu glauben, Tarifverträge allein schützten vor ungleicher Bezahlung", sagte sie. Bereits bei der Arbeitsbewertung würden Frauen immer wieder benachteiligt.
Untersuchungen der unabhängigen Entgeltexpertinnen Andrea Jochmann-Döll und Karin Tondorf zeigten das deutlich: So würden zum Beispiel Anforderungen an von Frauen dominierten Arbeitsplätzen nicht in die Bewertung aufgenommen - etwa der starke körperliche Einsatz in der Pflege sowie vermeintlich "weiche" Kriterien wie Kommunikationsfähigkeit. Oder Tätigkeiten mit gleichwertigen Anforderungen würden ungleich bezahlt, etwa die Leitung einer Küche und die einer Werkstatt in einem Betrieb.
"Für die Arbeitsbewertung braucht es klare Grundsätze: Sie müssen frei von Diskriminierungen sein - und sie müssen überprüfbar sein", sagte Lüders. Es sei zu begrüßen, dass die Regierungskoalition einen individuellen Auskunftsanspruch in Aussicht gestellt habe. "Darin muss aber unbedingt auch ein Anspruch auf Auskunft über die Bewertungskriterien verankert sein", betonte sie. Auch sollte dieser Anspruch ausnahmslos für alle Betriebe gelten. Nur so könnten Frauen und Männer erfahren, ob sie in einem Betrieb gerecht bezahlt werden.
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle verwies auf das Projekt "Gleicher Lohn - Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de". Damit haben Unternehmen und Verwaltungen schon vor der geplanten gesetzlichen Neuregelung die Möglichkeit, als positives Beispiel voranzugehen und der Diskriminierung von Frauen bei der Entgeltzahlung entgegenzuwirken. Die Antidiskriminierungsstelle zertifiziert Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber, die sich freiwillig der Überprüfung unterziehen. Insgesamt haben sich bis heute acht Arbeitgeber an dem Projekt beteiligt. Es wird auch im Themenjahr 2015 "Gleiches Recht. Jedes Geschlecht." fortgeführt.
Der Equal Pay Day symbolisiert rechnerisch den Zeitraum, den Frauen über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssen, um das durchschnittliche Jahresgehalt von Männern zu erlangen. Seit 2008 wird der Equal Pay Day in Deutschland begangen. Er wird von einem breiten nationalen Aktionsbündnis ausgerichtet.
Eine aktuelle Übersicht mit Beispielen nationaler Gesetzgebungen zu Entgeltgleichheit finden Sie hier: www.antidiskriminierungsstelle.de
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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