20.03.2015 09:17 Uhr in Gesundheit & Wellness von Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK)
Bleiberecht - Rotes Kreuz fordert: Gesetzentwurf verbessern
Kurzfassung: Bleiberecht - Rotes Kreuz fordert: Gesetzentwurf verbessernDer vorliegende Gesetzentwurf zur Reform des Bleiberechts sollte nachgebessert werden, fordert das Deutsche Rote Kreuz angesichts der bevorst ...
[Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK) - 20.03.2015] Bleiberecht - Rotes Kreuz fordert: Gesetzentwurf verbessern
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Reform des Bleiberechts sollte nachgebessert werden, fordert das Deutsche Rote Kreuz angesichts der bevorstehenden Anhörung im Bundestag am Montag. "In der jetzt vorliegenden Form bietet das Gesetz die Handhabe, viele Asylsuchende zu inhaftieren", erklärt die Vizepräsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg. "Allein die Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat darf kein Grund dafür sein, einen Menschen auf der Flucht in Abschiebehaft zu nehmen."
Die vorgesehenen Haftregelungen für die Abschiebehaft sollten unbedingt begrenzt werden, um zu verhindern, dass unter dem Stichwort "Fluchtgefahr" erheblich mehr Personen inhaftiert werden können als bisher. "Die Förderung der freiwilligen Ausreise sollte in jedem Fall im Vordergrund stehen. Abschiebehaft sollte - wenn überhaupt - nur in begründeten Ausnahmefällen angewendet werden. Das heißt, wenn keine milderen Mittel möglich sind", so von Schenck. "Wenn sie notwendig ist, sollte sie auf maximal sechs Monate beschränkt werden. So wie der Vorschlag jetzt auf dem Tisch liegt, ist es weiterhin möglich, Menschen bis zu 18 Monate in Haft zu nehmen."
Das DRK begrüßt die Einführung einer stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung, die längst überfällig war. Dem steht jedoch die Einführung weiterer Einreise- und Aufenthaltsverbote entgegen, die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund nachhaltiger Integration verhindern und somit aushöhlen kann. Darüber hinaus führt die vorgesehene Altersgrenze von 21 Jahren bei der Bleiberechtsregelung für junge Menschen dazu, dass gerade unbegleitete minderjährige Flüchtlinge häufig nicht von der Regelung erfasst werden. So kann z.B. ein Jugendlicher, der mit 17 Jahren nach Deutschland einreist, es vor seinem 21. Geburtstag nicht schaffen, die Mindestaufenthaltsdauer von 4 Jahren zu erfüllen. "Gerade diese jungen Menschen brauchen aber eine sichere aufenthaltsrechtlich Perspektive besonders nötig", so von Schenck. "Deshalb sollte diese Frist für die Antragstellung von gut integrierten Jugendlichen auf 27 Jahre erhöht werden."
Das DRK fordert außerdem die Abschaffung des Sprachnachweises für nachziehende Ehegatten und die Öffnung von Integrationskursen für Asylsuchende. "Der Nachweis von Deutschkenntnissen bei Ehegattennachzug ist auch nach EU-Recht nicht haltbar", so von Schenck. Asylsuchende brauchen möglichst früh Zugang zu Integrationskursen, um eine Chance zu bekommen, sich hier in die Gesellschaft einzubringen.
Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist mit Nationalen Gesellschaften in 189 Ländern die größte humanitäre Organisation der Welt.
Ansprechpartner DRK-Pressestelle:
Dr. Dieter Schütz
Alexandra Burck
Susanne Pohl
Tel. 030 85404 158
Tel. 030 85404 155
Tel. 03085404 161
Schuetz@DRK.de
Burck@DRK.de
Pohls@DRK.de
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Reform des Bleiberechts sollte nachgebessert werden, fordert das Deutsche Rote Kreuz angesichts der bevorstehenden Anhörung im Bundestag am Montag. "In der jetzt vorliegenden Form bietet das Gesetz die Handhabe, viele Asylsuchende zu inhaftieren", erklärt die Vizepräsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg. "Allein die Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat darf kein Grund dafür sein, einen Menschen auf der Flucht in Abschiebehaft zu nehmen."
Die vorgesehenen Haftregelungen für die Abschiebehaft sollten unbedingt begrenzt werden, um zu verhindern, dass unter dem Stichwort "Fluchtgefahr" erheblich mehr Personen inhaftiert werden können als bisher. "Die Förderung der freiwilligen Ausreise sollte in jedem Fall im Vordergrund stehen. Abschiebehaft sollte - wenn überhaupt - nur in begründeten Ausnahmefällen angewendet werden. Das heißt, wenn keine milderen Mittel möglich sind", so von Schenck. "Wenn sie notwendig ist, sollte sie auf maximal sechs Monate beschränkt werden. So wie der Vorschlag jetzt auf dem Tisch liegt, ist es weiterhin möglich, Menschen bis zu 18 Monate in Haft zu nehmen."
Das DRK begrüßt die Einführung einer stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung, die längst überfällig war. Dem steht jedoch die Einführung weiterer Einreise- und Aufenthaltsverbote entgegen, die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund nachhaltiger Integration verhindern und somit aushöhlen kann. Darüber hinaus führt die vorgesehene Altersgrenze von 21 Jahren bei der Bleiberechtsregelung für junge Menschen dazu, dass gerade unbegleitete minderjährige Flüchtlinge häufig nicht von der Regelung erfasst werden. So kann z.B. ein Jugendlicher, der mit 17 Jahren nach Deutschland einreist, es vor seinem 21. Geburtstag nicht schaffen, die Mindestaufenthaltsdauer von 4 Jahren zu erfüllen. "Gerade diese jungen Menschen brauchen aber eine sichere aufenthaltsrechtlich Perspektive besonders nötig", so von Schenck. "Deshalb sollte diese Frist für die Antragstellung von gut integrierten Jugendlichen auf 27 Jahre erhöht werden."
Das DRK fordert außerdem die Abschaffung des Sprachnachweises für nachziehende Ehegatten und die Öffnung von Integrationskursen für Asylsuchende. "Der Nachweis von Deutschkenntnissen bei Ehegattennachzug ist auch nach EU-Recht nicht haltbar", so von Schenck. Asylsuchende brauchen möglichst früh Zugang zu Integrationskursen, um eine Chance zu bekommen, sich hier in die Gesellschaft einzubringen.
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