Bundestag berät Präventionsgesetz in erster Lesung

Kurzfassung: Bundestag berät Präventionsgesetz in erster LesungGröhe: "Wichtiger Schritt hin zu mehr Gesundheitsförderung"Der Deutsche Bundestag berät heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesund ...
[Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - 20.03.2015] Bundestag berät Präventionsgesetz in erster Lesung

Gröhe: "Wichtiger Schritt hin zu mehr Gesundheitsförderung"
Der Deutsche Bundestag berät heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention in erster Lesung.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Ziel ist, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen. Deshalb müssen wir die Umgebung, in der wir leben, lernen und arbeiten, so gestalten, dass sie die Gesundheit unterstützt - in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Mit dem Präventionsgesetz gehen wir jetzt einen wichtigen Schritt hin zu mehr Gesundheitsförderung. Dazu gehört auch, den Impfschutz zu verbessern. Wir müssen künftig alle Gesundheits-Routineuntersuchungen nutzen, um den Impfschutz zu überprüfen. Und bei der Aufnahme in die Kita muss ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden. In den parlamentarischen Beratungen zum Präventionsgesetz müssen alle Möglichkeiten auf den Tisch, die dazu beitragen, dass mehr Kinder und Erwachsene gegen gefährliche Infektionskrankheiten geschützt sind. Wir brauchen eine offene Debatte ohne Scheuklappen. Denn wer leichtfertig eine Impfung ablehnt, gefährdet auch die, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können."
Das Präventionsgesetz stärkt die Grundlagen dafür, dass die Sozialversicherungsträger gemeinsam mit Ländern und Kommunen Prävention und Gesundheitsförderung für alle Altersgruppen und in allen Lebensbereichen gestalten können. Denn Prävention und Gesundheitsförderung müssen dort stattfinden, wo Menschen einen großen Teil ihrer Zeit verbringen, z. B. in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Betrieben und stationären Pflegeeinrichtungen. Zudem werden betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz enger verknüpft und die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen weiterentwickelt. Zudem werden wichtige Maßnahmen ergriffen, um Impflücken in allen Altersstufen zu schließen.
Die wesentlichen Inhalte des Präventionsgesetzes:
- Der Gesetzentwurf setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sollen auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung sowie die Soziale Pflegeversicherung eingebunden werden. Hierzu erhält die Soziale Pflegeversicherung einen spezifischen Präventionsauftrag in stationären Pflegeinrichtungen. Pflegebedürftige, die zu Hause leben, und ihre Angehörigen haben schon heute die Möglichkeit, gesundheitsfördernde Angebote der Krankenkassen in Anspruch zu nehmen.
- In einer Nationalen Präventionskonferenz legen Sozialversicherungsträger unter Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialpartner gemeinsame Ziele fest und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen. Dadurch sollen die vielfältigen Ansätze in der Prävention und Gesundheitsförderung gebündelt und abgestimmt bei den Menschen vor Ort ankommen.
- Die Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung sollen sich ebenfalls finanziell beteiligen. Damit können sie die Prozesse in der Nationalen Präventionskonferenz als gleichwertige Mitglieder mitgestalten.
- Ein weiterer Schwerpunkt ist die Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention im Betrieb: Durch mehr Leistungen der Krankenkassen, eine verbesserte Beratung sowie eine engere Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz sollen deutlich mehr Beschäftigte auch in kleinen und mittleren Unternehmen mit Präventionsangeboten erreicht werden.
- Die Krankenkassen sollen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro in Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Dazu soll der Ausgabenrichtwert von derzeit 3,17 Euro auf 7 Euro je Versicherten und Jahr angehoben werden. Mit den neuen Leistungen der Pflegekassen im Umfang von rund 21 Millionen Euro stehen damit zukünftig insgesamt jährlich etwa 511 Millionen Euro der Kranken- und Pflegekassen für primärpräventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit.
- Die bestehenden Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden weiterentwickelt. Künftig soll ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und auf Risikofaktoren für das Entstehen von Krankheiten gelegt werden, die durch zielgerichtete Maßnahmen beseitigt oder vermindert werden können.
- Teil dieser Gesundheitsuntersuchungen soll in allen Altersgruppen die Überprüfung des Impfstatus sein. Bei Erstaufnahme eines Kindes in die Kita muss künftig nachgewiesen werden, dass eine ärztliche Impfberatung erfolgt ist.
- Auch für Versicherte mit besonderen beruflichen oder familiären Belastungen sind Erleichterungen vorgesehen. So sollen etwa Beschäftigte in Schichtarbeit oder pflegende Angehörige Präventions- und Vorsorgeangebote in Kurorten leichter in Anspruch nehmen können. Um den Anreiz hierfür zu stärken, soll die Obergrenze des täglichen Krankenkassenzuschusses von bisher 13 Euro auf 16 Euro für Versicherte sowie von 21 Euro auf 25 Euro für chronisch kranke Kleinkinder erhöht werden.
- In der Pflegeversicherung wird das Ziel, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden bzw. ihren Eintritt zu verzögern, weiter gestärkt: So hat künftig, z.B. im Rahmen der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit, auch eine Feststellung zum Beratungsbedarf bezüglich primärpräventiver Leistungen der Krankenkassen zu erfolgen. In Pflegekursen, die die Pflegekassen kostenlos für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anbieten, sollen präventive Aspekte mehr Bedeutung bekommen.

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