Renten steigen im Westen um 2,1, im Osten um 2,5 Prozent

Kurzfassung: Renten steigen im Westen um 2,1, im Osten um 2,5 ProzentIn Westdeutschland steigt die Rente um 2,10 Prozent, in den neuen Ländern um 2,50 Prozent. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert in den neuen ...
[Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - 20.03.2015] Renten steigen im Westen um 2,1, im Osten um 2,5 Prozent

In Westdeutschland steigt die Rente um 2,10 Prozent, in den neuen Ländern um 2,50 Prozent. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern nun 92,6 Prozent seines Westwerts (bisher 92,2 Prozent).
Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2015 fest: In Westdeutschland steigt die Rente um 2,10 Prozent, in den neuen Ländern um 2,50 Prozent. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern nun 92,6 Prozent seines Westwerts (bisher 92,2 Prozent).
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles:
"Für die über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner ist die diesjährige Rentenanpassung eine gute Nachricht. Auch sie profitieren von der guten wirtschaftlichen Lage. Das Prinzip, dass die Renten der Lohnentwicklung folgen, hat sich über Jahrzehnte bewährt. Rekord-Beschäftigung und steigende Löhne sorgen für verlässliche und nachhaltige Rentenfinanzen. Mit dem Rentenpaket haben wir Gerechtigkeitslücken geschlossen: Wir honorieren die Lebensleistung, die Mütter mit der Erziehung ihrer Kinder erbracht haben. Und wir stärken die Anerkennung langer Jahre der Beschäftigung mit Beiträgen für die Rentenversicherung. Zugleich haben wir zu Jahresbeginn den Spielraum für eine Senkung der Rentenbeiträge genutzt und sorgen so dafür, dass die junge Generation der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nicht überfordert wird."
Einzelheiten:
Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,08 Prozent in den alten Ländern und 2,50 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ("Ein-Euro-Jobs") außer Acht bleibt. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.
Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit +0,01 Prozentpunkten nicht spürbar auf die Rentenanpassung aus. Außerdem wird durch den so genannten Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung 2014 jedoch nicht verändert hat und die sogenannte "Riester-Treppe" bereits 2013 letztmals zur Anwendung kam, wirkt sich auch der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.
Auf Basis der vorliegenden Daten ergibt sich damit eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 28,61 Euro auf 29,21 Euro bzw. eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 26,39 Euro auf 27,05 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 2,10 Prozent in den alten Ländern und von 2,50 Prozent in den neuen Ländern.

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