20.03.2015 14:35 Uhr in Gesellschaft & Familie von Amnesty International
Zum Urteil gegen ein Pauschalverbot von Kopftüchern an Schulen
Kurzfassung: Zum Urteil gegen ein Pauschalverbot von Kopftüchern an Schulen"Wichtiger Schritt im Kampf gegen Diskriminierung"Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen ein Pauschalverbot von Kopftüchern für ...
[Amnesty International - 20.03.2015] Zum Urteil gegen ein Pauschalverbot von Kopftüchern an Schulen
"Wichtiger Schritt im Kampf gegen Diskriminierung"
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen ein Pauschalverbot von Kopftüchern für Lehrerinnen erklärt Selmin Çaliskan, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland:
"Amnesty International begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als wichtigen Schritt im Kampf gegen Diskriminierung aufgrund von Religion, aber auch bezüglich der Diskriminierung von Frauen in der deutschen Gesellschaft.
Niemand darf aufgrund seines Glaubens diskriminiert werden. Die bisherigen Regelungen in einigen Bundesländern haben aber genau das getan. So waren Kopftücher vielerorts verboten, während christliche Symbole geduldet wurden. Muslimische Frauen sind jedoch doppelt benachteiligt worden, da es kein vergleichbares Verbot gibt, das Männer trifft. Ein pauschales Verbot von Kopftüchern an staatlichen Schulen stellt somit einen klaren Eingriff in das Recht muslimischer Frauen auf freie Religionsausübung dar und leistet der Stigmatisierung muslimischer Frauen in Deutschland Vorschub. Generell sollte niemand über das Tragen und Nicht-Tragen von Kopftüchern in ihrem Leben entscheiden können als Frauen selber."
Amnesty International - Sektion der Bundesrepublik Deutschland e. V.
Zinnowitzer Straße 8
10115 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30 / 420248-0
Telefax: +49 (0)30 / 420248-488
Mail: presse@amnesty.de
URL: http://www.amnesty.de/
"Wichtiger Schritt im Kampf gegen Diskriminierung"
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen ein Pauschalverbot von Kopftüchern für Lehrerinnen erklärt Selmin Çaliskan, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland:
"Amnesty International begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als wichtigen Schritt im Kampf gegen Diskriminierung aufgrund von Religion, aber auch bezüglich der Diskriminierung von Frauen in der deutschen Gesellschaft.
Niemand darf aufgrund seines Glaubens diskriminiert werden. Die bisherigen Regelungen in einigen Bundesländern haben aber genau das getan. So waren Kopftücher vielerorts verboten, während christliche Symbole geduldet wurden. Muslimische Frauen sind jedoch doppelt benachteiligt worden, da es kein vergleichbares Verbot gibt, das Männer trifft. Ein pauschales Verbot von Kopftüchern an staatlichen Schulen stellt somit einen klaren Eingriff in das Recht muslimischer Frauen auf freie Religionsausübung dar und leistet der Stigmatisierung muslimischer Frauen in Deutschland Vorschub. Generell sollte niemand über das Tragen und Nicht-Tragen von Kopftüchern in ihrem Leben entscheiden können als Frauen selber."
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, 10115 Berlin, Deutschland
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