Zentrale Expositionsdatenbank

Kurzfassung: Zentrale ExpositionsdatenbankNeues Angebot erleichtert Betrieben Dokumentation nach GefahrstoffverordnungBetriebe müssen genau erfassen und belegen, wann Beschäftigte während ihrer Arbeit Gefahrsto ...
[Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV - 23.03.2015] Zentrale Expositionsdatenbank

Neues Angebot erleichtert Betrieben Dokumentation nach Gefahrstoffverordnung
Betriebe müssen genau erfassen und belegen, wann Beschäftigte während ihrer Arbeit Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Die neue Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hilft dabei, diese gesetzliche Pflicht mit wenig Aufwand zu erfüllen. Die Datenbank kann unter https://zed.dguv.de aufgerufen werden.
Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Gefahrstoffverordnung präzisiert diese Pflicht für giftige, krankmachende oder explosive Substanzen. Dies betrifft auch krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe wie Dieselmotorabgase in Kfz-Werkstätten, Hartholzstäube in Schreinereien oder Benzol in der Kunst- und Farbstoffindustrie. Laut Verordnung muss der Arbeitgeber die entsprechenden Belastungen ermitteln, Schutzmaßnahmen ergreifen sowie die Belastungen dokumentieren. Die Daten sind 40 Jahre aufzubewahren.
Die Zentrale Expositionsdatenbank der DGUV (ZED) ist ein kostenfreies Angebot, in dem sich diese Daten erfassen und sicher speichern lassen. "Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen reduziert sich damit der Aufwand, denn die ZED liefert ihnen fertige Strukturen, in denen sie ihre betriebseigenen Daten einfach und dauerhaft ablegen können", sagt Dr. Roger Stamm, ZED-Projektleiter in der DGUV. "So sind Daten zukünftig auch dann noch verfügbar, wenn zum Beispiel ein Betrieb gar nicht mehr existiert."
Die DGUV verwaltet die übermittelten Daten treuhänderisch und übernimmt damit für das Unternehmen die Archivierungspflicht und auch die Aushändigungspflicht an Beschäftigte bei Ausscheiden. Die Teilnahme ist für alle Unternehmen freiwillig und kann jederzeit beendet werden. Die ZED wird vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV betrieben.

Stefan Boltz
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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