Pendlerpauschale: Aktionismus ist nicht angesagt

  • Pressemitteilung der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), 05.05.2011
Pressemitteilung vom: 05.05.2011 von der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) aus Köln

Kurzfassung: Der Benzinpreis steigt und schon gibt es Forderungen, die Pendlerpauschale zu erhöhen. Wahr ist: 1,65 Euro für einen Liter Superbenzin sind ein neuer Rekord und das belastet die Kasse der Autofahrer. Wer eine an die Benzinpreise angepasste ...

[Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) - 05.05.2011] Pendlerpauschale: Aktionismus ist nicht angesagt


Der Benzinpreis steigt und schon gibt es Forderungen, die Pendlerpauschale zu erhöhen. Wahr ist: 1,65 Euro für einen Liter Superbenzin sind ein neuer Rekord und das belastet die Kasse der Autofahrer. Wer eine an die Benzinpreise angepasste Pendlerpauschale fordert, muss aber auch bereit sein, diese zu senken, wenn der Benzinpreis zurückgeht.

Die Preise für den Sprit steigen in der Ferienzeit – das ist in einer Marktwirtschaft normal, wenn die Nachfrage anzieht. Das war schon immer so und ist keine neue Erfahrung: So erhöhte sich z.B. 2007 innerhalb weniger Monate der Preis für den Liter Superbenzin von 1,24 auf 1,39 Euro. Nach den Ferien fiel er wieder. Auch andere Gründe lassen den Spritpreis mäandern - etwa die konjunkturelle Entwicklung. Im Zuge der Wirtschaftskrise sank der Preis pro Liter Superbenzin von 1,53 Euro im Juli 2008 auf 1,14 Euro im Dezember.

Wer eine an den Benzinpreisen angepasste Pendlerpauschale fordert, muss also auch bereit sein, diese zu senken, wenn der Benzinpreis zurückgeht. Außerdem ist der Benzinpreis nicht der einzige Bestandteil der Fahrtkosten. Hinzu kommen die Kosten für die Wartung und den Verschleiß eines Fahrzeugs. Insgesamt sind deshalb schnelle Reaktionen auf die Benzinpreisentwicklung keine sinnvolle Lösung. Hinzu kommen die fiskalischen Kosten: Eine um 10 Cent höhere Entfernungspauschale kostet den Fiskus rund 1,5 Milliarden Euro. Das lässt sich schlecht mit der Schuldenbremse vereinbaren.

Außerdem dürfen alle Pendler die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen, unabhängig davon, welches Verkehrsmittel sie benutzen. Will man gezielt die Pendler, die mit einem Kraftfahrzeug zur Arbeit fahren und jetzt von den höheren Spritpreisen betroffen sind entlasten, wäre es zielgerichteter, die Energiesteuer zu senken.


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