25.03.2015 10:58 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
DJV mahnt zu Respekt vor Leid der Angehörigen
Kurzfassung: DJV mahnt zu Respekt vor Leid der AngehörigenDer Deutsche Journalisten-Verband hat alle Journalistinnen und Journalisten aufgefordert, in ihrer Berichterstattung über den Absturz des Germanwings-Flu ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 25.03.2015] DJV mahnt zu Respekt vor Leid der Angehörigen
Der Deutsche Journalisten-Verband hat alle Journalistinnen und Journalisten aufgefordert, in ihrer Berichterstattung über den Absturz des Germanwings-Flugzeugs Respekt vor dem Leid der Angehörigen zu zeigen. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagte: "Der Schmerz und die Trauer der Angehörigen von Absturzopfern sind unermesslich. Es verbietet sich für Journalisten, die Trauernden zu bedrängen."
Die Grenzen der Berichterstattung gebe der Pressekodex vor. Dort heißt es: "Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden." Konken: "Diese Richtlinie ist bindend."
Zugleich trat der DJV-Vorsitzende vereinzelt geäußerter Kritik an der Anwesenheit zahlreicher Journalisten in der Stadt Haltern am See entgegen, aus der eine Schülergruppe stammte, die unter den Absturzopfern ist: "Es steht außer Frage, dass Journalisten über die Auswirkungen der Katastrophe auf die Kleinstadt und die Schule berichten müssen. Es geht nicht um das Ob, sondern um das Wie."
Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
Charlottenstr. 17
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30/72 62 79 20
Telefax: +49 (0)30/726 27 92 13
Mail: djv(at)djv.de
URL: www.djv.de
Der Deutsche Journalisten-Verband hat alle Journalistinnen und Journalisten aufgefordert, in ihrer Berichterstattung über den Absturz des Germanwings-Flugzeugs Respekt vor dem Leid der Angehörigen zu zeigen. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagte: "Der Schmerz und die Trauer der Angehörigen von Absturzopfern sind unermesslich. Es verbietet sich für Journalisten, die Trauernden zu bedrängen."
Die Grenzen der Berichterstattung gebe der Pressekodex vor. Dort heißt es: "Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden." Konken: "Diese Richtlinie ist bindend."
Zugleich trat der DJV-Vorsitzende vereinzelt geäußerter Kritik an der Anwesenheit zahlreicher Journalisten in der Stadt Haltern am See entgegen, aus der eine Schülergruppe stammte, die unter den Absturzopfern ist: "Es steht außer Frage, dass Journalisten über die Auswirkungen der Katastrophe auf die Kleinstadt und die Schule berichten müssen. Es geht nicht um das Ob, sondern um das Wie."
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