27.03.2015 12:45 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Außenminister Steinmeier zum internationalen Recht auf Privatheit
Kurzfassung: Außenminister Steinmeier zum internationalen Recht auf PrivatheitAm Abend des 26. März hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen entschieden, ein Mandat für einen UN-Sonderberichterstatter ...
[Auswärtiges Amt - 27.03.2015] Außenminister Steinmeier zum internationalen Recht auf Privatheit
Am Abend des 26. März hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen entschieden, ein Mandat für einen UN-Sonderberichterstatter zum "Recht auf Privatheit" einzurichten.
Dazu erklärte Außenminister Steinmeier heute (27.03.) in Berlin:
Ich freue mich, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ein Mandat für einen Sonderberichterstatter zum Thema "Recht auf Privatheit" ins Leben gerufen hat. Darauf haben wir gemeinsam mit Brasilien und anderen Partnern mit großer Beharrlichkeit hingearbeitet.
Mit der unaufhaltsamen Digitalisierung unserer Lebenswelt stehen wir beim Schutz der Privatsphäre vor neuen Fragen, die spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden auch in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert werden.
Ein effektiver Schutz der Privatsphäre lässt sich nur gemeinsam und global erreichen. Wir müssen die Debatte deshalb vor allem auf internationaler Ebene ernsthaft und engagiert fortsetzen. Dazu wird der UN-Sonderberichterstatter einen wichtigen Beitrag leisten.
Hintergrund
Auf Initiative Brasiliens und Deutschlands, unterstützt von Mexiko, Liechtenstein, Norwegen, Österreich und der Schweiz, hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf gestern im Konsens eine Resolution angenommen, die ein neues Mandat für einen Sonderberichterstatter zum Recht auf Privatheit einrichtet.
Mit den Resolutionen 68/167 und 69/166 der UN-Generalversammlung in den Jahren 2013 und 2014 zum "Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter", die ebenfalls auf eine gemeinsame deutsch-brasilianische Initiative zurückgehen, wurde der Boden für diese Entscheidung bereitet.
Das Mandat des Sonderberichterstatters umfasst alle Aspekte des Menschenrechts auf Privatheit, das in Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Artikel 17 des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte garantiert wird.
Der Sonderberichterstatter wird die internationale Debatte begleiten und dem Menschenrechtsrat sowie der Generalversammlung der Vereinten Nationen jährliche Berichte vorlegen. Er ist unabhängig in seiner Amtsausübung. Das Amt ist unentgeltlich, der Sonderberichterstatter erhält jedoch personelle und logistische Unterstützung durch das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte in Genf.
Das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte wird nun öffentlich zu Bewerbungen für das Amt des Sonderberichterstatters einladen. Mit der Berufung eines Amtsträgers ist während der Sitzung des Menschenrechtsrats im Juni 2015 zu rechnen.
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Internetangebot des Auswärtigen Amts: www.auswaertiges-amt.de
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 03018-17-3402
Mail: presse@diplo.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
Am Abend des 26. März hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen entschieden, ein Mandat für einen UN-Sonderberichterstatter zum "Recht auf Privatheit" einzurichten.
Dazu erklärte Außenminister Steinmeier heute (27.03.) in Berlin:
Ich freue mich, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ein Mandat für einen Sonderberichterstatter zum Thema "Recht auf Privatheit" ins Leben gerufen hat. Darauf haben wir gemeinsam mit Brasilien und anderen Partnern mit großer Beharrlichkeit hingearbeitet.
Mit der unaufhaltsamen Digitalisierung unserer Lebenswelt stehen wir beim Schutz der Privatsphäre vor neuen Fragen, die spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden auch in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert werden.
Ein effektiver Schutz der Privatsphäre lässt sich nur gemeinsam und global erreichen. Wir müssen die Debatte deshalb vor allem auf internationaler Ebene ernsthaft und engagiert fortsetzen. Dazu wird der UN-Sonderberichterstatter einen wichtigen Beitrag leisten.
Hintergrund
Auf Initiative Brasiliens und Deutschlands, unterstützt von Mexiko, Liechtenstein, Norwegen, Österreich und der Schweiz, hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf gestern im Konsens eine Resolution angenommen, die ein neues Mandat für einen Sonderberichterstatter zum Recht auf Privatheit einrichtet.
Mit den Resolutionen 68/167 und 69/166 der UN-Generalversammlung in den Jahren 2013 und 2014 zum "Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter", die ebenfalls auf eine gemeinsame deutsch-brasilianische Initiative zurückgehen, wurde der Boden für diese Entscheidung bereitet.
Das Mandat des Sonderberichterstatters umfasst alle Aspekte des Menschenrechts auf Privatheit, das in Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Artikel 17 des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte garantiert wird.
Der Sonderberichterstatter wird die internationale Debatte begleiten und dem Menschenrechtsrat sowie der Generalversammlung der Vereinten Nationen jährliche Berichte vorlegen. Er ist unabhängig in seiner Amtsausübung. Das Amt ist unentgeltlich, der Sonderberichterstatter erhält jedoch personelle und logistische Unterstützung durch das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte in Genf.
Das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte wird nun öffentlich zu Bewerbungen für das Amt des Sonderberichterstatters einladen. Mit der Berufung eines Amtsträgers ist während der Sitzung des Menschenrechtsrats im Juni 2015 zu rechnen.
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Internetangebot des Auswärtigen Amts: www.auswaertiges-amt.de
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 03018-17-3402
Mail: presse@diplo.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Auswärtiges Amt
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Auswärtiges Amt
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/auswärtiges-amt-pressefach.html
Die Pressemeldung "Außenminister Steinmeier zum internationalen Recht auf Privatheit" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Außenminister Steinmeier zum internationalen Recht auf Privatheit" ist Auswärtiges Amt, vertreten durch .