01.04.2015 11:13 Uhr in Gesellschaft & Familie von IG Bauen-Agrar-Umwelt
Tarifrunde im Gebäudereiniger-Handwerk
Kurzfassung: Tarifrunde im Gebäudereiniger-HandwerkErster Tarifvertrag gegen Leistungsverdichtung angestrebtDie Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) strebt für das Gebäudereiniger-Handwerk einen Ta ...
[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 01.04.2015] Tarifrunde im Gebäudereiniger-Handwerk
Erster Tarifvertrag gegen Leistungsverdichtung angestrebt
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) strebt für das Gebäudereiniger-Handwerk einen Tarifvertrag gegen Leistungsverdichtung an. Dies wäre der erste Tarifvertrag dieser Art in Deutschland. In der anstehenden Tarifrunde fordert die IG BAU für die rund 600 000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk neben höheren Löhnen eine verbindliche Regelung gegen Turbo-Putzen und Leistungsdruck. "Seit Jahren beobachten wir, dass Betriebe vor und nach Tarifrunden die zu putzende Fläche ohne Zeitausgleich erhöhen oder die Beschäftigten die gleichen Quadratmeter in kürzerer Zeit reinigen müssen. Das bedeutet im Ergebnis, die Arbeitnehmer bezahlen ihr Lohnplus selbst, trotz guter Branchenentwicklung. Die Umsätze steigen konstant", sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Ulrike Laux. "Diese Praxis ist überreizt. Wir brauchen dringend eine Lösung, die verhindert, dass die Beschäftigten im Job verschlissen werden."
Die IG BAU will in dem Tarifvertrag gegen Leistungsverdichtung regeln, dass es keine Zeitkürzungen und Reviererweiterungen vor und nach Tarifverhandlungen mehr gibt. Der sogenannten Quadratmeterleistung sind körperliche Grenzen gesetzt und diese müssen tarifvertraglich festgelegt werden. Zudem soll in der Vereinbarung sichergestellt werden, dass die Einarbeitungszeit gewährleistet wird und die Beschäftigten sich weiterbilden können. "In der Praxis beobachten wir oft, dass Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger, die neu in ein Objekt kommen, auf sich allein gestellt sind. Sie erhalten so gut wie keine Einweisung, sollen aber genauso schnell arbeiten wie eine vor Ort erfahrene Fachkraft. Dies ist nicht zu schaffen. Die Zeitkalkulation ist überknapp und geht von einem optimalen Reinigungsverlauf aus. Jeder Umweg wird mit Zeitverlust bestraft", sagte Laux. "Es kann niemanden wundern, wenn unter solchen Bedingungen nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten leidet, sondern auch die Qualität der Leistung und am Ende das Image der Branche. Deshalb müssen auch die Arbeitgeber ein Interesse an einem Tarifvertrag gegen Leistungsverdichtung haben."
Ruprecht Hammerschmidt
Leiter der Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bundesvorstand - Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19
60439 Frankfurt am Main
Telefon:+496995737135
Telefax:+496995737138
presse@igbau.de
www.igbau.de
Erster Tarifvertrag gegen Leistungsverdichtung angestrebt
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) strebt für das Gebäudereiniger-Handwerk einen Tarifvertrag gegen Leistungsverdichtung an. Dies wäre der erste Tarifvertrag dieser Art in Deutschland. In der anstehenden Tarifrunde fordert die IG BAU für die rund 600 000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk neben höheren Löhnen eine verbindliche Regelung gegen Turbo-Putzen und Leistungsdruck. "Seit Jahren beobachten wir, dass Betriebe vor und nach Tarifrunden die zu putzende Fläche ohne Zeitausgleich erhöhen oder die Beschäftigten die gleichen Quadratmeter in kürzerer Zeit reinigen müssen. Das bedeutet im Ergebnis, die Arbeitnehmer bezahlen ihr Lohnplus selbst, trotz guter Branchenentwicklung. Die Umsätze steigen konstant", sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Ulrike Laux. "Diese Praxis ist überreizt. Wir brauchen dringend eine Lösung, die verhindert, dass die Beschäftigten im Job verschlissen werden."
Die IG BAU will in dem Tarifvertrag gegen Leistungsverdichtung regeln, dass es keine Zeitkürzungen und Reviererweiterungen vor und nach Tarifverhandlungen mehr gibt. Der sogenannten Quadratmeterleistung sind körperliche Grenzen gesetzt und diese müssen tarifvertraglich festgelegt werden. Zudem soll in der Vereinbarung sichergestellt werden, dass die Einarbeitungszeit gewährleistet wird und die Beschäftigten sich weiterbilden können. "In der Praxis beobachten wir oft, dass Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger, die neu in ein Objekt kommen, auf sich allein gestellt sind. Sie erhalten so gut wie keine Einweisung, sollen aber genauso schnell arbeiten wie eine vor Ort erfahrene Fachkraft. Dies ist nicht zu schaffen. Die Zeitkalkulation ist überknapp und geht von einem optimalen Reinigungsverlauf aus. Jeder Umweg wird mit Zeitverlust bestraft", sagte Laux. "Es kann niemanden wundern, wenn unter solchen Bedingungen nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten leidet, sondern auch die Qualität der Leistung und am Ende das Image der Branche. Deshalb müssen auch die Arbeitgeber ein Interesse an einem Tarifvertrag gegen Leistungsverdichtung haben."
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