BaFin-Statistik: ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz erneut Branchenprimus

  • Pressemitteilung der Firma ADAC, 05.05.2011
Pressemitteilung vom: 05.05.2011 von der Firma ADAC aus München

Kurzfassung: Der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz ist erneut die Versicherung mit der niedrigsten Beschwerdequote aller Rechtsschutz-Anbieter. Dies geht aus der aktuellen Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hervor. Bei der ...

[ADAC - 05.05.2011] BaFin-Statistik: ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz erneut Branchenprimus

Automobilclub mit niedrigster Beschwerdequote aller Versicherer


Der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz ist erneut die Versicherung mit der niedrigsten Beschwerdequote aller Rechtsschutz-Anbieter. Dies geht aus der aktuellen Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hervor. Bei der Bonner Aufsichtsbehörde gingen im Jahr 2010 gerade mal sechs Beschwerden über den ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz ein. Bei über 2,6 Millionen Policen ergibt dies eine Beschwerdequote von nur 0,23 pro 100 000 versicherten Risiken (Policen). Damit liegt die ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG als zweitgrößter Rechtsschutzversicherer Deutschlands auch deutlich vor der direkten Konkurrenz. Über Rechtsschutz-Anbieter ähnlicher Größe gingen bei der BaFin bis zu zwölf Mal mehr Beschwerden ein.

Die Beschwerdestatistik der BaFin gibt Aufschluss über die Qualität einer Versicherung. Sie gilt als Indiz für die Kundenzufriedenheit. Bei der BaFin kann jeder Versicherte, der sich von seiner Versicherung ungerecht behandelt fühlt, kostenfrei eine Reklamation einreichen. Die Aufsichtsbehörde fordert dann bei der Versicherungsgesellschaft eine Stellungnahme ein und versucht den strittigen Fall zu klären. In vielen Fällen erfolgreich: 2008 z.B. bearbeitete die BaFin rund 15 000 Reklamationen, fast jede dritte ging erfolgreich für den Verbraucher aus – die Beschwerden über den ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz haben sich dagegen in den vergangenen Jahren allesamt als unbegründet herausgestellt.

Der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz umfasst auch die Bereiche Freizeitsport und Reise. Abgedeckt sind deshalb zum Beispiel auch Streitigkeiten um Schmerzensgeld nach einem unverschuldeten Skiunfall oder Zoff mit einem Reiseveranstalter wegen einer Urlaubsbuchung. Die Deckungssumme liegt bei maximal 300 000 Euro. Der Schutz der gesamten Police gilt weltweit und grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung.

Der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz ist ein exklusives Angebot für ADAC Mitglieder. Die Police ist für einen Jahresbeitrag von 63,20 Euro (ein Fahrzeug) bzw. für 87,90 Euro (mehrere Fahrzeuge) in allen ADAC Geschäftsstellen, im Internet unter www.adac.de/rechtsschutz sowie unter der Telefonnummer 01805/10 11 12 (0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz; max. 0,42 Euro/Min. aus Mobilfunknetzen) erhältlich.


Rückfragen:
Jochen Oesterle
089/7676-3474

Über ADAC:
1903 in Stuttgart gegründet, ist der ADAC kontinuierlich zum größten europäischen Automobil-Club herangewachsen. Über 14 Millionen Mitglieder sprechen für sich. Wir helfen, wir informieren und wir vertreten engagiert die Interessen der Autofahrer. Gleichzeitig mit den wachsenden Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung, hat der ADAC immer darauf geachtet, die innere Struktur effizient zu gestalten und weiter zu entwicklen. Mit 14 Millionen Mitgliedern ist der ADAC der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte Automobilclub der Welt, nach AAA, America Automobile Association, 30 Millionen Mitglieder

Firmenkontakt:
Rückfragen:
Jochen Oesterle
089/7676-3474

Die Pressemeldung "BaFin-Statistik: ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz erneut Branchenprimus" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "BaFin-Statistik: ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz erneut Branchenprimus" ist ADAC.