02.04.2015 17:30 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
'Fracking erfordert strengste Auflagen'
Kurzfassung: "Fracking erfordert strengste Auflagen"DBV-Forderung nach Beweislastumkehr ist umgesetztDas Bundeskabinett hat mit dem Gesetzespaket zum Fracking (01.04.2015) eine sehr restriktive Handhabung und stre ...
[Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) - 02.04.2015] "Fracking erfordert strengste Auflagen"
DBV-Forderung nach Beweislastumkehr ist umgesetzt
Das Bundeskabinett hat mit dem Gesetzespaket zum Fracking (01.04.2015) eine sehr restriktive Handhabung und strenge gesetzliche Anforderungen an die Fracking-Technologie beschlossen. Dies erkennt der Deutsche Bauernverband (DBV) an. Nach Ansicht des DBV ist ein solches Vorgehen auch erforderlich, denn die mögliche Gefährdung der für die Landwirtschaft essentiellen Produktionsgrundlagen Boden und Wasser stehen in keinem Verhältnis zu den volkswirtschaftlichen Vorteilen.
Der DBV hatte sich im Rahmen der Verhandlungen unter anderem dafür eingesetzt, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für jedes einzelne Fracking-Vorhaben festgeschrieben werden muss und die Fracking-Flüssigkeiten einem Zulassungsverfahren unterzogen werden müssen. Nach wie vor nicht vorgesehen ist jedoch die Forderung, neben der singulären, projektbezogenen UVP auch eine strategische UVP vorzuschreiben, wie sie beispielsweise in der Vorbereitung des Bundesbedarfsplans beim Netzausbau vorgesehen ist. Nach Auffassung des DBV ist es wichtig, nicht nur das jeweils einzelne Projekt zu untersuchen, sondern auch die kumulierenden Wirkungen dieses Vorhabens im Kontext der sonstigen in der Umgebung genehmigten Fracking-Projekte. Anknüpfungspunkt für eine solche strategische UVP könnte beispielsweise das jeweilige Gemeindegebiet oder der Landkreis sein. Nachbesserungsbedarf sieht der DBV ferner bei dem im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Einsatz von auch nur schwach wassergefährdenden Frac-Flüssigkeiten. Der Bauernverband hatte stets gefordert, nur den Einsatz von nachweislich nicht wassergefährdenden Frac-Flüssigkeiten zuzulassen.
Als folgerichtig bezeichnete der DBV die vorgesehene Umkehr der Beweislast für mögliche Schäden, die durch Fracking-Vorhaben beispielsweise an umliegenden Wohnhäusern entstehen könnten. Diese werde nunmehr per Gesetz den Betreibern der Fracking-Anlage auferlegt. Zudem betont der DBV seine Forderung, dass Flächeneigentümer, Bewirtschafter sowie Träger der Belange der Land- und Forstwirtschaft umfassend beteiligt werden müssen bei der Frage, ob und in welchem Umfang an einem bestimmten Standort Fracking zugelassen wird. Der DBV unterstreicht darüber hinaus seine Befürchtung, dass durch die Errichtung von Fracking-Bohrstellen unnötig viel Fläche für die heimische Landwirtschaft verloren geht. So droht ein Flächenverbrauch durch die umfangreichen Bohranlagen wie auch durch naturschutzrechtliche Kompensationen für den durch Fracking verursachten Eingriff in die Landschaft.
Autor Deutscher Bauernverband
Copyright DBV
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Claire-Waldorff-Straße 7
10117 Berlin
Deutschland
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Mail: presse@bauernverband.net
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DBV-Forderung nach Beweislastumkehr ist umgesetzt
Das Bundeskabinett hat mit dem Gesetzespaket zum Fracking (01.04.2015) eine sehr restriktive Handhabung und strenge gesetzliche Anforderungen an die Fracking-Technologie beschlossen. Dies erkennt der Deutsche Bauernverband (DBV) an. Nach Ansicht des DBV ist ein solches Vorgehen auch erforderlich, denn die mögliche Gefährdung der für die Landwirtschaft essentiellen Produktionsgrundlagen Boden und Wasser stehen in keinem Verhältnis zu den volkswirtschaftlichen Vorteilen.
Der DBV hatte sich im Rahmen der Verhandlungen unter anderem dafür eingesetzt, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für jedes einzelne Fracking-Vorhaben festgeschrieben werden muss und die Fracking-Flüssigkeiten einem Zulassungsverfahren unterzogen werden müssen. Nach wie vor nicht vorgesehen ist jedoch die Forderung, neben der singulären, projektbezogenen UVP auch eine strategische UVP vorzuschreiben, wie sie beispielsweise in der Vorbereitung des Bundesbedarfsplans beim Netzausbau vorgesehen ist. Nach Auffassung des DBV ist es wichtig, nicht nur das jeweils einzelne Projekt zu untersuchen, sondern auch die kumulierenden Wirkungen dieses Vorhabens im Kontext der sonstigen in der Umgebung genehmigten Fracking-Projekte. Anknüpfungspunkt für eine solche strategische UVP könnte beispielsweise das jeweilige Gemeindegebiet oder der Landkreis sein. Nachbesserungsbedarf sieht der DBV ferner bei dem im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Einsatz von auch nur schwach wassergefährdenden Frac-Flüssigkeiten. Der Bauernverband hatte stets gefordert, nur den Einsatz von nachweislich nicht wassergefährdenden Frac-Flüssigkeiten zuzulassen.
Als folgerichtig bezeichnete der DBV die vorgesehene Umkehr der Beweislast für mögliche Schäden, die durch Fracking-Vorhaben beispielsweise an umliegenden Wohnhäusern entstehen könnten. Diese werde nunmehr per Gesetz den Betreibern der Fracking-Anlage auferlegt. Zudem betont der DBV seine Forderung, dass Flächeneigentümer, Bewirtschafter sowie Träger der Belange der Land- und Forstwirtschaft umfassend beteiligt werden müssen bei der Frage, ob und in welchem Umfang an einem bestimmten Standort Fracking zugelassen wird. Der DBV unterstreicht darüber hinaus seine Befürchtung, dass durch die Errichtung von Fracking-Bohrstellen unnötig viel Fläche für die heimische Landwirtschaft verloren geht. So droht ein Flächenverbrauch durch die umfangreichen Bohranlagen wie auch durch naturschutzrechtliche Kompensationen für den durch Fracking verursachten Eingriff in die Landschaft.
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, 10117 Berlin, Deutschland
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