Antidiskriminierungsstelle: Hasskriminalität gehört in die Polizeistatistik / Rechtsgutachten sieht Handlungsbedarf auch bei Aus- und Fortbildung

Kurzfassung: Antidiskriminierungsstelle: Hasskriminalität gehört in die Polizeistatistik / Rechtsgutachten sieht Handlungsbedarf auch bei Aus- und FortbildungDie Antidiskriminierungsstelle des Bundes empfiehlt i ...
[Antidiskriminierungsstelle des Bundes - 07.04.2015] Antidiskriminierungsstelle: Hasskriminalität gehört in die Polizeistatistik / Rechtsgutachten sieht Handlungsbedarf auch bei Aus- und Fortbildung

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes empfiehlt in der Debatte um sogenannte Hasskriminalität eine Neuausrichtung polizeilicher Ermittlungsarbeit. So sollte in der Kriminalstatistik eine neue Kategorie "Hasskriminalität" eingeführt werden, die all die Straftaten umfasst, welche aufgrund eines Vorurteils begangen werden, unabhängig von der politischen Einstellung des Täters, heißt es in einem von der Antidiskriminierungsstelle in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten.
Außerdem sollten bei den Staatsschutzdienststellen der Polizei Kontaktpersonen eingesetzt werden und das Thema Hasskriminalität verstärkt in die Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz einfließen. "Wenn wir Hasskriminalität wirksam bekämpfen wollen, müssen wir bereits in dem Moment ansetzen, in dem die Polizei eine Straftat erfasst und einordnet", sagte Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, bei der Vorstellung des Gutachtens, das Professor Dieter Kugelmann von der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster erarbeitetet hat.
Ein kürzlich vom Bundestag verabschiedeter Gesetzentwurf zielt hauptsächlich auf das Strafmaß ab. "Unsere Vorschläge nehmen dagegen den Anfang der Kette der Strafverfolgung in den Blick", sagte Lüders. So ließen sich greifbare Verbesserungen in der Verfolgung vorurteilsgeleiteter Taten erzielen. Im Polizeialltag werde das Verständnis von Hasskriminalität zu stark auf eine politische Motivation verengt. Das führe oft genug dazu, dass der rassistische Hintergrund von Straftaten, die nicht eindeutig dem organisierten Rechtsextremismus zuzuordnen sind, gar nicht erfasst werde, so Lüders.
Um hier Veränderungen zu erreichen, empfiehlt die Antidiskriminierungsstelle, die Kriminalstatistik um eine eigene Kategorie "Hasskriminalität" zu erweitern. So könnten Streifenpolizistinnen und -polizisten Taten, die aufgrund von Vorurteilen begangen werden, auch dann speziell erfassen, wenn die Tatverdächtigen nicht eindeutig einem politisch extremistischen Milieu angehören.
Auch durch die Einrichtung eigener Kontaktstellen bei den Staatsschutzdienststellen ließe sich eine größere Sensibilisierung für Hasskriminalität erreichen. Bislang wird der Staatsschutz mit seinen speziellen Kompetenzen nur dann aktiv, wenn Polizeibeamtinnen oder -beamte am Tatort einen der eng definierten Fälle politisch motivierter Kriminalität erkannt haben.
Um ein breiteres Verständnis des Begriffs Hasskriminalität zu verankern, sollte das Thema zudem besser in Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Polizei und Justiz einbezogen werden. Dies würde auch die Arbeit der Staatsanwaltschaften unterstützen, die nach den Plänen der Justizministerkonferenz in Zukunft rassistische und ähnliche Motive bei ihren Ermittlungen stärker berücksichtigen sollen.
"All das sind praxisnahe Vorschläge, für die kein Gesetz geändert werden muss", sagte Christine Lüders. "Damit wäre Opfern von Hasskriminalität besser geholfen - auch deshalb, weil die Justiz so effektiver handeln kann."
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. www.antidiskriminierungsstelle.de

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Antidiskriminierungsstelle des Bundes Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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