09.04.2015 14:34 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
BDEW zum Strompreis der Haushalte: Strompreis für Haushalte leicht gesunken
Kurzfassung: BDEW zum Strompreis der Haushalte: Strompreis für Haushalte leicht gesunkenDurchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt zahlt rund 84 Euro im Monat für Strom / Mehr als die Hälfte des Strompreises sin ...
[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - 09.04.2015] BDEW zum Strompreis der Haushalte: Strompreis für Haushalte leicht gesunken
Durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt zahlt rund 84 Euro im Monat für Strom / Mehr als die Hälfte des Strompreises sind staatliche Abgaben
Erstmalig seit dem Jahr 2000 ist der durchschnittliche Strompreis für Haushalte leicht zurückgegangen: Ein Haushalt mit drei Personen und einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden zahlt rund 84 Euro (2014: 85) im Monat für Strom. Dabei liegt der Anteil von staatlichen Steuern und Abgaben beim Strompreis für Haushalte in diesem Jahr weiterhin bei 52 Prozent und damit bei knapp 44 Euro monatlich. Das zeigen erste Untersuchungsergebnisse des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), bei der die Veränderungen im Grundversorgungstarif und den gängigen Tarifprodukten für Haushaltskunden betrachtet wurden.
Insgesamt ist der Strompreis für Haushalte im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich etwa ein Prozent gesunken. Gründe dafür sind die durchschnittlich gesunkenen Beschaffungskosten der Vertriebe und geringfügig gesunkene staatliche Steuern und Abgaben. Dies basiert insbesondere auf der leicht gesunkenen Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) sowie der Offshore-Haftungsumlage. Aktuell bringt ein durchschnittlicher Haushalt pro Monat rund 18 Euro für die Förderung der Erneuerbaren Energien auf.
Der von den Vertriebsunternehmen selbst beeinflussbare Anteil am Strompreis (Strombeschaffung und Vertrieb) beträgt insgesamt nur noch rund 25 Prozent. Neben den Beschaffungskosten und den staatlichen Belastungen sind die Netzentgelte der dritte wichtige Bestandteil des Strompreises. Diese variieren je nach Region zum Teil stark und werden von den staatlichen Regulierungsbehörden insbesondere mit Blick auf Kosteneffizienz geprüft und genehmigt. In vielen Regionen sind die Netzentgelte aufgrund des erforderlichen Aus- und Umbaus von Verteil- und Übertragungsnetzen gestiegen und machen aktuell im Durchschnitt einen Anteil von etwa 23 Prozent am Strompreis aus.
Ansprechpartner
Sandra Rahmlow
Redaktion Fachpresse / Editor
Telefon:030 300 199-1163
E-Mail:presse@bdew.de
Durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt zahlt rund 84 Euro im Monat für Strom / Mehr als die Hälfte des Strompreises sind staatliche Abgaben
Erstmalig seit dem Jahr 2000 ist der durchschnittliche Strompreis für Haushalte leicht zurückgegangen: Ein Haushalt mit drei Personen und einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden zahlt rund 84 Euro (2014: 85) im Monat für Strom. Dabei liegt der Anteil von staatlichen Steuern und Abgaben beim Strompreis für Haushalte in diesem Jahr weiterhin bei 52 Prozent und damit bei knapp 44 Euro monatlich. Das zeigen erste Untersuchungsergebnisse des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), bei der die Veränderungen im Grundversorgungstarif und den gängigen Tarifprodukten für Haushaltskunden betrachtet wurden.
Insgesamt ist der Strompreis für Haushalte im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich etwa ein Prozent gesunken. Gründe dafür sind die durchschnittlich gesunkenen Beschaffungskosten der Vertriebe und geringfügig gesunkene staatliche Steuern und Abgaben. Dies basiert insbesondere auf der leicht gesunkenen Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) sowie der Offshore-Haftungsumlage. Aktuell bringt ein durchschnittlicher Haushalt pro Monat rund 18 Euro für die Förderung der Erneuerbaren Energien auf.
Der von den Vertriebsunternehmen selbst beeinflussbare Anteil am Strompreis (Strombeschaffung und Vertrieb) beträgt insgesamt nur noch rund 25 Prozent. Neben den Beschaffungskosten und den staatlichen Belastungen sind die Netzentgelte der dritte wichtige Bestandteil des Strompreises. Diese variieren je nach Region zum Teil stark und werden von den staatlichen Regulierungsbehörden insbesondere mit Blick auf Kosteneffizienz geprüft und genehmigt. In vielen Regionen sind die Netzentgelte aufgrund des erforderlichen Aus- und Umbaus von Verteil- und Übertragungsnetzen gestiegen und machen aktuell im Durchschnitt einen Anteil von etwa 23 Prozent am Strompreis aus.
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, 10117 Berlin, Deutschland
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