15.04.2015 08:31 Uhr in Gesellschaft & Familie und in Handel & Dienstleistungen von Rechtskanzlei frankundthiele
Härtefallscheidung - Die sofortige Scheidung
Ehen in Deutschland können unter verschiedenen Umständen geschieden werden. Eine sofortige Scheidung fordert aber Härtefälle und ein unzumutbares Verhältnis zwischen den Eheleuten. Die Kanzlei frankundthiele berät Sie gerne zu diesem Thema.Kurzfassung: In Deutschland werden 36% aller Ehen innerhalb von 25 Jahren geschieden. Bei einer Scheidung möchten die Ehepartner die Angelegenheit meist so schnell wie möglich hinter sich bringen. Das grundsätzlich notwendige Trennungsjahr verhindert aber die sofortige Umsetzung des Scheidungswunsches. Erfahren Sie im Folgenden, unter welchen Umständen diese Frist umgangen werden kann.
[Rechtskanzlei frankundthiele - 15.04.2015] Was ist eine Härtefallscheidung?
In Deutschland ist es laut § 1565 BGB grundsätzlich nicht erlaubt, eine Ehe vor Ablauf eines Trennungsjahres zu scheiden, da der Staat dem Ehepaar Zeit geben möchte, seine Entscheidung eine gewisse Zeit zu überdenken. Die sogenannte Härtefallscheidung ermöglicht Eheleuten, die Frist zu umgehen. Dann müssen die Voraussetzungen einer Härtefallscheidung gegeben sein. Viele nehmen an, dass die Untreue in der Ehe einen solchen Härtefall darstellt, jedoch ist dies regelmäßig nicht der Fall. Sogar eine Gewalttat, die im Affekt geschehen ist, kann unter Umständen nicht ausreichen, eine unzumutbare Härte anzunehmen. Die Gerichte haben im Rahmen der Härtefallscheidung hohe Hürden aufgestellt, sodass nur sehr kritische Verhältnisse zum Ehepartner die sofortige Scheidung bewirken können.
Voraussetzungen für eine Härtefallscheidung
Zumeist sind es Frauen, die über einen Antrag auf Härtefallscheidung nachdenken oder gar stellen. Die schuldhafte Drohung, die Gewalt gegenüber der Frau und den Kindern oder das Vertrinken des Familienunterhaltes sind die gängigsten Gründe. Mittlerweile haben sich ‚Fallgruppen' herausgebildet, so dass ein jeder Fall innerhalb seiner Fallgruppe gewertet wird. Letztlich aber wird jeder Einzelfall vom Gericht individuell entschieden.
Kanzlei frankundthiele
Die Kanzlei frankundthiele kann auf langjährige Erfahrung in der Rechtsvertretung im Bereich Familienrecht und Scheidung zurückgreifen. Eine besondere Zielstrebigkeit und Einsatzbereitschaft sowie eine moderne Kanzleiausstattung kommt den Mandanten zugute. Ferner vertritt die Kanzlei Unternehmen und Privatpersonen in ganz Deutschland.
Interview mit Herrn Thiele
WUP: Was ist eine Härtefallscheidung?
Herr Thiele: Eine Härtefallscheidung ist eine Scheidung, die sich insofern von der regulären Scheidung unterscheidet, als dass das an sich notwendige Trennungsjahr entfällt. Das Trennungsjahr wurde vor Jahrzehnten in Deutschland eingeführt und ist Ausdruck dafür, dass die Ehe unter besonderen grundrechtlichen Schutz steht. Das Trennungsjahr soll die Eheleute zum Nachdenken bewegen und soll ihnen die Folgen einer Scheidung vor Augen führen. Es kann aber Fälle geben, in denen es einem Ehegatten schlicht nicht mehr zumutbar ist, an der Ehe festzuhalten. In derart krassen Fällen kann das Trennungsjahr unzumutbar sein. Dann kann der Weg in eine Härtefallscheidung eröffnet sein.
WUP: Welche Gründe werden bei einer Härtefallscheidung angegeben?
Herr Thiele: Psychische Probleme werden häufig als Grund für eine Härtefallscheidung genannt. Ein Ehebruch hat nur in Einzelfällen eine Härtefallscheidung zur Folge. Auch das Verschweigen von vorehelichen, für den anderen Ehegatten erkennbar wichtigen Informationen zu seinem Leben und seiner beruflichen Situation kann einen Härtefallantrag begründen, wenn z.B. der Ehemann erst während der Ehe erfährt, dass seine Ehefrau zuvor als Prostituierte tätig war, ggf. als solche sogar "stadtbekannt" ist. Dann kann für den anderen Ehegatten der Bund der Ehe unerträglich sein. Die Hürden einer Härtefallscheidung sind aber enorm hoch. Es ist und soll eine Ausnahme bleiben. In der Praxis scheitern viele Eheleute daher mit ihren Anträgen, weil den Gerichten ihre Begründungen nicht ausreichen.
WUP: Wie oft wird bei Ihnen in der Kanzlei eine Härtefallscheidung durchgeführt?
Herr Thiele: Die Anfragen sind da und nehmen zu. Zu einer Beantragung kommt es aber eher selten - entweder, weil es erhebliche Risiken gibt, so dass der Mandant das Verfahren nicht führen will und lieber das Trennungsjahr abwartet oder aber weil der Mandant auch die Konfrontation mit dem Ehegatten und das ‚Ausschlachten‘ des Härtefallgrundes im Verfahren dann doch meiden möchte. Für den Antragsgegner, der mit einem Antrag auf Härtefallscheidung überzogen wird, können ggf. auch strafrechtliche Gründe bestehen, sich gegen eine solche Scheidung zu wehren, um keine "Präjudizien" zu schaffen. Dabei darf nicht übersehen werden, dass es bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten für den Antragsgegner auch schwierig sein kann, sich zu äußern, will er verhindern, dass seine Angaben in einem nachfolgenden Strafverfahren verwertet werden.
WUP: Wie lange dauert der Prozess einer Härtefallscheidung?
Herr Thiele: Ein Termin wird vom Gericht dann relativ schnell anberaumt, wenn der Sachvortrag einen Antrag auf Härtefallscheidung sehr nahelegt. Je weiter das Trennungsjahr bereits verstrichen ist, desto weniger schnell wird nach unserer Erfahrung terminiert. Denn wenn dann im Scheidungstermin das Trennungsjahr abgelaufen ist, kann die Ehe geschieden werden, ohne dass es auf den Härtegrund ankäme.
WUP: Wie stehen Sie im Allgemeinen zum Trennungsjahr?
Herr Thiele: Ich persönlich finde ein Trennungsjahr sehr wichtig, da ich das Gefühl habe, dass die Menschen heutzutage für ihre Ehe nicht mehr kämpfen, sondern bei Problemen schnell und voreilig die Ehe in Frage stellen. Auch darin spiegelt sich meines Erachtens die Schnelllebigkeit in den verschiedensten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wieder. Wir sind heute vielfach auch einen schnellen Austausch bedacht - getreu dem Motto: Wegwerfen und neu anschaffen. Das aber passt ganz sicher nicht zu einer Ehe.
WUP: Vielen Dank!
Kontakt
frankundthiele Rechtsanwälte
Holstenstraße 194c
22765 Hamburg
Fon: 040 39 10 61 - 80
Fax: 040 39 10 61 - 83
info@frankundthiele.de
www.frankundthiele.de
In Deutschland ist es laut § 1565 BGB grundsätzlich nicht erlaubt, eine Ehe vor Ablauf eines Trennungsjahres zu scheiden, da der Staat dem Ehepaar Zeit geben möchte, seine Entscheidung eine gewisse Zeit zu überdenken. Die sogenannte Härtefallscheidung ermöglicht Eheleuten, die Frist zu umgehen. Dann müssen die Voraussetzungen einer Härtefallscheidung gegeben sein. Viele nehmen an, dass die Untreue in der Ehe einen solchen Härtefall darstellt, jedoch ist dies regelmäßig nicht der Fall. Sogar eine Gewalttat, die im Affekt geschehen ist, kann unter Umständen nicht ausreichen, eine unzumutbare Härte anzunehmen. Die Gerichte haben im Rahmen der Härtefallscheidung hohe Hürden aufgestellt, sodass nur sehr kritische Verhältnisse zum Ehepartner die sofortige Scheidung bewirken können.
Voraussetzungen für eine Härtefallscheidung
Zumeist sind es Frauen, die über einen Antrag auf Härtefallscheidung nachdenken oder gar stellen. Die schuldhafte Drohung, die Gewalt gegenüber der Frau und den Kindern oder das Vertrinken des Familienunterhaltes sind die gängigsten Gründe. Mittlerweile haben sich ‚Fallgruppen' herausgebildet, so dass ein jeder Fall innerhalb seiner Fallgruppe gewertet wird. Letztlich aber wird jeder Einzelfall vom Gericht individuell entschieden.
Kanzlei frankundthiele
Die Kanzlei frankundthiele kann auf langjährige Erfahrung in der Rechtsvertretung im Bereich Familienrecht und Scheidung zurückgreifen. Eine besondere Zielstrebigkeit und Einsatzbereitschaft sowie eine moderne Kanzleiausstattung kommt den Mandanten zugute. Ferner vertritt die Kanzlei Unternehmen und Privatpersonen in ganz Deutschland.
Interview mit Herrn Thiele
WUP: Was ist eine Härtefallscheidung?
Herr Thiele: Eine Härtefallscheidung ist eine Scheidung, die sich insofern von der regulären Scheidung unterscheidet, als dass das an sich notwendige Trennungsjahr entfällt. Das Trennungsjahr wurde vor Jahrzehnten in Deutschland eingeführt und ist Ausdruck dafür, dass die Ehe unter besonderen grundrechtlichen Schutz steht. Das Trennungsjahr soll die Eheleute zum Nachdenken bewegen und soll ihnen die Folgen einer Scheidung vor Augen führen. Es kann aber Fälle geben, in denen es einem Ehegatten schlicht nicht mehr zumutbar ist, an der Ehe festzuhalten. In derart krassen Fällen kann das Trennungsjahr unzumutbar sein. Dann kann der Weg in eine Härtefallscheidung eröffnet sein.
WUP: Welche Gründe werden bei einer Härtefallscheidung angegeben?
Herr Thiele: Psychische Probleme werden häufig als Grund für eine Härtefallscheidung genannt. Ein Ehebruch hat nur in Einzelfällen eine Härtefallscheidung zur Folge. Auch das Verschweigen von vorehelichen, für den anderen Ehegatten erkennbar wichtigen Informationen zu seinem Leben und seiner beruflichen Situation kann einen Härtefallantrag begründen, wenn z.B. der Ehemann erst während der Ehe erfährt, dass seine Ehefrau zuvor als Prostituierte tätig war, ggf. als solche sogar "stadtbekannt" ist. Dann kann für den anderen Ehegatten der Bund der Ehe unerträglich sein. Die Hürden einer Härtefallscheidung sind aber enorm hoch. Es ist und soll eine Ausnahme bleiben. In der Praxis scheitern viele Eheleute daher mit ihren Anträgen, weil den Gerichten ihre Begründungen nicht ausreichen.
WUP: Wie oft wird bei Ihnen in der Kanzlei eine Härtefallscheidung durchgeführt?
Herr Thiele: Die Anfragen sind da und nehmen zu. Zu einer Beantragung kommt es aber eher selten - entweder, weil es erhebliche Risiken gibt, so dass der Mandant das Verfahren nicht führen will und lieber das Trennungsjahr abwartet oder aber weil der Mandant auch die Konfrontation mit dem Ehegatten und das ‚Ausschlachten‘ des Härtefallgrundes im Verfahren dann doch meiden möchte. Für den Antragsgegner, der mit einem Antrag auf Härtefallscheidung überzogen wird, können ggf. auch strafrechtliche Gründe bestehen, sich gegen eine solche Scheidung zu wehren, um keine "Präjudizien" zu schaffen. Dabei darf nicht übersehen werden, dass es bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten für den Antragsgegner auch schwierig sein kann, sich zu äußern, will er verhindern, dass seine Angaben in einem nachfolgenden Strafverfahren verwertet werden.
WUP: Wie lange dauert der Prozess einer Härtefallscheidung?
Herr Thiele: Ein Termin wird vom Gericht dann relativ schnell anberaumt, wenn der Sachvortrag einen Antrag auf Härtefallscheidung sehr nahelegt. Je weiter das Trennungsjahr bereits verstrichen ist, desto weniger schnell wird nach unserer Erfahrung terminiert. Denn wenn dann im Scheidungstermin das Trennungsjahr abgelaufen ist, kann die Ehe geschieden werden, ohne dass es auf den Härtegrund ankäme.
WUP: Wie stehen Sie im Allgemeinen zum Trennungsjahr?
Herr Thiele: Ich persönlich finde ein Trennungsjahr sehr wichtig, da ich das Gefühl habe, dass die Menschen heutzutage für ihre Ehe nicht mehr kämpfen, sondern bei Problemen schnell und voreilig die Ehe in Frage stellen. Auch darin spiegelt sich meines Erachtens die Schnelllebigkeit in den verschiedensten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wieder. Wir sind heute vielfach auch einen schnellen Austausch bedacht - getreu dem Motto: Wegwerfen und neu anschaffen. Das aber passt ganz sicher nicht zu einer Ehe.
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Autor der Pressemeldung "Härtefallscheidung - Die sofortige Scheidung" ist Rechtskanzlei frankundthiele, vertreten durch Jens Martin Frank.