15.04.2015 15:14 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU
Vorratsdatenspeicherung wichtig zur Straf- und Terrorbekämpfung
Kurzfassung: Vorratsdatenspeicherung wichtig zur Straf- und TerrorbekämpfungAnlässlich der Einigung auf Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Dr. Peter Tauber ...
[CDU - 15.04.2015] Vorratsdatenspeicherung wichtig zur Straf- und Terrorbekämpfung
Anlässlich der Einigung auf Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Dr. Peter Tauber:
Es ist ein großer Erfolg vor allem der hartnäckigen Verhandlungsführung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, dass es nach monatelangem Hin und Her und Dementi von Bundesjustizminister Heiko Maas nun doch gelungen ist, sich auf Leitlinien für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung zu einigen. Die gefundene Regelung hält die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes ein.
Der jetzt gefundene Kompromiss ist gut und ausgewogen, denn er trägt sowohl dem Wunsch nach einer wirksamen Terror- und Kriminalitätsbekämpfung wie auch dem berechtigten Anliegen eines angemessenen Datenschutzes Rechnung. Die Regelungen zur Speicherung von Daten sind klar, transparent und sehr streng, um unverhältnismäßige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte auszuschließen. So ist etwa der gesamte E-Mail-Bereich komplett von der Speicherung ausgenommen. Auch Inhalte von Kommunikation oder aufgerufene Internetseiten dürfen nicht gespeichert werden. Die Speicherfrist soll maximal 10 Wochen, für Standortdaten nur vier Wochen betragen. Daten dürfen nur bei schwersten Straftaten und nach vorheriger Genehmigung durch Richter abgerufen werden. Die betroffenen Personen müssen grundsätzlich vor dem Abruf ihrer Daten benachrichtigt werden. Mit diesen Regelungen ist somit ein guter Ausgleich gelungen zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger einerseits und der Wahrung von Freiheits- und Persönlichkeitsrechten andererseits.
Mit der neu geregelten Vorratsdatenspeicherung bekommen die Sicherheitsbehörden ein wichtiges weiteres Instrument an die Hand, um Straftaten aufzuklären und zu verfolgen, Mörder, Erpresser, Sexualstraftäter, Menschenhändler und Terroristen dingfest zu machen, und um Planungen für Terroranschläge oder Straftaten bereits frühzeitig erkennen zu können. Die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung wird mit dazu beitragen, Bürgerinnen und Bürger wirksam vor Terror und Organisierter Kriminalität zu schützen.
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10785 Berlin
Deutschland
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Telefax: 030 / 220 70 - 111
Mail: post@cdu.de
URL: http://www.cdu.de
Anlässlich der Einigung auf Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Dr. Peter Tauber:
Es ist ein großer Erfolg vor allem der hartnäckigen Verhandlungsführung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, dass es nach monatelangem Hin und Her und Dementi von Bundesjustizminister Heiko Maas nun doch gelungen ist, sich auf Leitlinien für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung zu einigen. Die gefundene Regelung hält die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes ein.
Der jetzt gefundene Kompromiss ist gut und ausgewogen, denn er trägt sowohl dem Wunsch nach einer wirksamen Terror- und Kriminalitätsbekämpfung wie auch dem berechtigten Anliegen eines angemessenen Datenschutzes Rechnung. Die Regelungen zur Speicherung von Daten sind klar, transparent und sehr streng, um unverhältnismäßige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte auszuschließen. So ist etwa der gesamte E-Mail-Bereich komplett von der Speicherung ausgenommen. Auch Inhalte von Kommunikation oder aufgerufene Internetseiten dürfen nicht gespeichert werden. Die Speicherfrist soll maximal 10 Wochen, für Standortdaten nur vier Wochen betragen. Daten dürfen nur bei schwersten Straftaten und nach vorheriger Genehmigung durch Richter abgerufen werden. Die betroffenen Personen müssen grundsätzlich vor dem Abruf ihrer Daten benachrichtigt werden. Mit diesen Regelungen ist somit ein guter Ausgleich gelungen zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger einerseits und der Wahrung von Freiheits- und Persönlichkeitsrechten andererseits.
Mit der neu geregelten Vorratsdatenspeicherung bekommen die Sicherheitsbehörden ein wichtiges weiteres Instrument an die Hand, um Straftaten aufzuklären und zu verfolgen, Mörder, Erpresser, Sexualstraftäter, Menschenhändler und Terroristen dingfest zu machen, und um Planungen für Terroranschläge oder Straftaten bereits frühzeitig erkennen zu können. Die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung wird mit dazu beitragen, Bürgerinnen und Bürger wirksam vor Terror und Organisierter Kriminalität zu schützen.
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