16.04.2015 12:04 Uhr in Computer & Internet von Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Wichtige Impulse für die Bekämpfung frühkindlicher Karies
Kurzfassung: Wichtige Impulse für die Bekämpfung frühkindlicher KariesKZBV bringt zwei Beratungsanträge in den G-BA ein Frühkindliche Karies soll künftig flächendeckend auch im Rahmen des Leistungskataloges ...
[Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) - 16.04.2015] Wichtige Impulse für die Bekämpfung frühkindlicher Karies
KZBV bringt zwei Beratungsanträge in den G-BA ein
Frühkindliche Karies soll künftig flächendeckend auch im Rahmen des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bekämpft werden. Für dieses versorgungspolitisch wichtige Ziel hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) heute in Berlin zwei entsprechende Anträge in den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingebracht, die vom Plenum des G-BA zur weiteren Beratung angenommen wurden. Das wichtigste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung kann damit nach Abschluss der Beratungen formal entscheiden, ob Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen für Kinder bereits ab dem 6. Lebensmonat sowie Maßnahmen zur Schmelzhärtung ab dem 12. Lebensmonat bei Vorliegen einer Kariesläsion künftig von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen.
"Mit ihrem wissenschaftlichen Konzept zur Vermeidung frühkindlicher Karies hat die Zahnärzteschaft bereits im Jahr 2014 einen wichtigen Vorstoß unternommen, um eine Lücke bei der Vermeidung und Behandlung von sogenannter Nuckelflaschenkaries zu schließen. Die Beratungsanträge im G-BA sind ein weiterer Impuls für die umfassende Umsetzung der in diesem Konzept aufgezeigten Empfehlungen. Auf der Grundlage einer Expertise der Weltgesundheitsorganisation und des Weltzahnärzteverbandes haben wir für Deutschland unter anderem das Ziel formuliert, dass im Jahr 2020 80 Prozent der 6- bis 7-Jährigen kariesfrei sein sollen. Diese Vorgabe gilt es nun auch mit den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam zu erreichen", sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
Die in den Anträgen beschriebenen Methoden werden zunächst durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet. Durch den G-BA soll dann im Anschluss ein formaler Rechtsrahmen geschaffen werden, der die zahnärztliche Vorsorge für Säuglinge und Kleinkinder zu Lasten der GKV ermöglicht.
Frühkindliche Karies gilt als häufigste chronische Erkrankung bei Kindern im Vorschulalter (Englisch: Early childhood caries (ECC)). Immer häufiger weisen Kinder kariöse Zähne auf, wenn sie die bereits bestehende Gruppen- und Individualprophylaxe erreichen. Annähernd die Hälfte aller kariösen Defekte, die bei der Einschulung festgestellt werden, entstehen in den ersten drei Lebensjahren.
Das Konzept für die zahnmedizinische Prävention bei Kleinkindern "Frühkindliche Karies vermeiden" soll dazu beitragen, ein optimales Gesundheitsverhalten und die bestmöglichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Zahn- und Mundgesundheit bei dieser besonders vulnerablen Patientengruppe zu etablieren sowie Karies, Zahnfleischentzündungen, Zahnverlust und daraus resultierende Folgeerkrankungen zu vermeiden. Das Konzept kann im Internet abgerufen werden unter www.kzbv.de/konzept-ecc.
KZBV bringt zwei Beratungsanträge in den G-BA ein
Frühkindliche Karies soll künftig flächendeckend auch im Rahmen des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bekämpft werden. Für dieses versorgungspolitisch wichtige Ziel hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) heute in Berlin zwei entsprechende Anträge in den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingebracht, die vom Plenum des G-BA zur weiteren Beratung angenommen wurden. Das wichtigste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung kann damit nach Abschluss der Beratungen formal entscheiden, ob Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen für Kinder bereits ab dem 6. Lebensmonat sowie Maßnahmen zur Schmelzhärtung ab dem 12. Lebensmonat bei Vorliegen einer Kariesläsion künftig von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen.
"Mit ihrem wissenschaftlichen Konzept zur Vermeidung frühkindlicher Karies hat die Zahnärzteschaft bereits im Jahr 2014 einen wichtigen Vorstoß unternommen, um eine Lücke bei der Vermeidung und Behandlung von sogenannter Nuckelflaschenkaries zu schließen. Die Beratungsanträge im G-BA sind ein weiterer Impuls für die umfassende Umsetzung der in diesem Konzept aufgezeigten Empfehlungen. Auf der Grundlage einer Expertise der Weltgesundheitsorganisation und des Weltzahnärzteverbandes haben wir für Deutschland unter anderem das Ziel formuliert, dass im Jahr 2020 80 Prozent der 6- bis 7-Jährigen kariesfrei sein sollen. Diese Vorgabe gilt es nun auch mit den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam zu erreichen", sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
Die in den Anträgen beschriebenen Methoden werden zunächst durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet. Durch den G-BA soll dann im Anschluss ein formaler Rechtsrahmen geschaffen werden, der die zahnärztliche Vorsorge für Säuglinge und Kleinkinder zu Lasten der GKV ermöglicht.
Frühkindliche Karies gilt als häufigste chronische Erkrankung bei Kindern im Vorschulalter (Englisch: Early childhood caries (ECC)). Immer häufiger weisen Kinder kariöse Zähne auf, wenn sie die bereits bestehende Gruppen- und Individualprophylaxe erreichen. Annähernd die Hälfte aller kariösen Defekte, die bei der Einschulung festgestellt werden, entstehen in den ersten drei Lebensjahren.
Das Konzept für die zahnmedizinische Prävention bei Kleinkindern "Frühkindliche Karies vermeiden" soll dazu beitragen, ein optimales Gesundheitsverhalten und die bestmöglichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Zahn- und Mundgesundheit bei dieser besonders vulnerablen Patientengruppe zu etablieren sowie Karies, Zahnfleischentzündungen, Zahnverlust und daraus resultierende Folgeerkrankungen zu vermeiden. Das Konzept kann im Internet abgerufen werden unter www.kzbv.de/konzept-ecc.
Weitere Informationen
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV),
, 50931 Köln , Deutschland
Tel.: +49 0221 4001 0; http://www.kzbv.de
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