16.04.2015 15:38 Uhr in Energie & Umwelt von Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Kompromiss bei Biokraftstoffen
Kurzfassung: Kompromiss bei BiokraftstoffenDBV fordert Perspektive und Verlässlichkeit über 2020 hinausDer Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat dem Kompromissvorschlag des EU-Ministerrates zur Reform ...
[Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) - 16.04.2015] Kompromiss bei Biokraftstoffen
DBV fordert Perspektive und Verlässlichkeit über 2020 hinaus
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat dem Kompromissvorschlag des EU-Ministerrates zur Reform der EU-Biokraftstoffpolitik zugestimmt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt diese Einigung, da der nun gefundene Kompromiss wichtige Forderungen der landwirtschaftlichen Erzeuger berücksichtigt. Allerdings lasse die Einigung eine verlässliche Zukunftsperspektive für Biokraftstoffe vermissen.
Der zwischen den EU-Institutionen erarbeitete Kompromiss sieht eine Obergrenze von 7 Prozent für Biokraftstoffe aus pflanzlichen Ölen, Zucker und Stärke - also den Biokraftstoffen der 1. Generation - vor. Damit dürfen im Jahr 2020 von den 10 Prozent erneuerbarer Energien im Verkehrssektor maximal 7 Prozent aus Biokraftstoffen aus Ackerkulturen stammen. "Für die Landwirtschaft ist die Erzeugung von Biokraftstoffen ein Stabilitätsfaktor im Absatzmarkt. Zudem werden beispielsweise bei der Produktion von Rapsöl für Biodiesel heimische Eiweißfuttermittel bereitgestellt. Insofern begrüßen wir, dass die Obergrenze für Biokraftstoffe der 1. Generation ein wenig - von 5 Prozent auf 7 Prozent - heraufgesetzt wurde", betonte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Kritisch sei dagegen, dass die nun beschlossenen Rahmenbedingungen nur bis zum Jahr 2020 gelten. Dadurch fehle es an Rahmenbedingungen, die Investitionen auch in die Produktion von Biokraftstoffen aus Reststoffen und Abfällen, also den Biokraftstoffen der zweiten und dritten Generation ermöglichen. Das für diese Biokraftstoffe vorgesehene Ziel von 0,5 Prozent, welches für die Mitgliedstaaten jedoch nicht verpflichtend ist, sei unzureichend, wenn parallel zu konventionellen Biokraftstoffen aus Ackerkulturen die wirtschaftliche Entwicklung des Sektors im Bereich der zweiten und dritten Generation vorangetrieben werden soll.
Positiv zu werten sei auch, dass die Berücksichtigung indirekter Landnutzungsänderungen mithilfe von iLUC-Faktoren als Malus in der Treibhausgasbilanz europäischer Biokraftstoffe zurückgewiesen wurde. Hintergrund ist, dass nach wie vor eine wissenschaftliche Grundlage für iLUC-Faktoren fehlt und vorhandene Modellrechnungen eine große Schwankungsbreite und geringe Nachvollziehbarkeit aufweisen.
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Claire-Waldorff-Straße 7
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/31904-407
Telefax: 030/ 31904-431
Mail: presse@bauernverband.net
URL: http://www.bauernverband.de
DBV fordert Perspektive und Verlässlichkeit über 2020 hinaus
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat dem Kompromissvorschlag des EU-Ministerrates zur Reform der EU-Biokraftstoffpolitik zugestimmt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt diese Einigung, da der nun gefundene Kompromiss wichtige Forderungen der landwirtschaftlichen Erzeuger berücksichtigt. Allerdings lasse die Einigung eine verlässliche Zukunftsperspektive für Biokraftstoffe vermissen.
Der zwischen den EU-Institutionen erarbeitete Kompromiss sieht eine Obergrenze von 7 Prozent für Biokraftstoffe aus pflanzlichen Ölen, Zucker und Stärke - also den Biokraftstoffen der 1. Generation - vor. Damit dürfen im Jahr 2020 von den 10 Prozent erneuerbarer Energien im Verkehrssektor maximal 7 Prozent aus Biokraftstoffen aus Ackerkulturen stammen. "Für die Landwirtschaft ist die Erzeugung von Biokraftstoffen ein Stabilitätsfaktor im Absatzmarkt. Zudem werden beispielsweise bei der Produktion von Rapsöl für Biodiesel heimische Eiweißfuttermittel bereitgestellt. Insofern begrüßen wir, dass die Obergrenze für Biokraftstoffe der 1. Generation ein wenig - von 5 Prozent auf 7 Prozent - heraufgesetzt wurde", betonte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Kritisch sei dagegen, dass die nun beschlossenen Rahmenbedingungen nur bis zum Jahr 2020 gelten. Dadurch fehle es an Rahmenbedingungen, die Investitionen auch in die Produktion von Biokraftstoffen aus Reststoffen und Abfällen, also den Biokraftstoffen der zweiten und dritten Generation ermöglichen. Das für diese Biokraftstoffe vorgesehene Ziel von 0,5 Prozent, welches für die Mitgliedstaaten jedoch nicht verpflichtend ist, sei unzureichend, wenn parallel zu konventionellen Biokraftstoffen aus Ackerkulturen die wirtschaftliche Entwicklung des Sektors im Bereich der zweiten und dritten Generation vorangetrieben werden soll.
Positiv zu werten sei auch, dass die Berücksichtigung indirekter Landnutzungsänderungen mithilfe von iLUC-Faktoren als Malus in der Treibhausgasbilanz europäischer Biokraftstoffe zurückgewiesen wurde. Hintergrund ist, dass nach wie vor eine wissenschaftliche Grundlage für iLUC-Faktoren fehlt und vorhandene Modellrechnungen eine große Schwankungsbreite und geringe Nachvollziehbarkeit aufweisen.
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