20.04.2015 09:53 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Tierschutzbund e.V.
Agrarausschuss des Bundesrates berät über Haltung von Legehennen
Kurzfassung: Agrarausschuss des Bundesrates berät über Haltung von LegehennenIn seiner heutigen Sitzung berät der Agrarausschuss des Bundesrates den Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zur tier ...
[Deutscher Tierschutzbund e.V. - 20.04.2015] Agrarausschuss des Bundesrates berät über Haltung von Legehennen
In seiner heutigen Sitzung berät der Agrarausschuss des Bundesrates den Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zur tiergerechten Haltung von Legehennen. Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an die Bundesländer diesem Antrag zuzustimmen. Die Bundesregierung wäre dann aufgefordert, endlich die Haltung von Legehennen bundeseinheitlich zu regeln. Damit verbunden wäre auch das Ende der tierschutzwidrigen Kleingruppenkäfige.
"Das höchste Gericht und die höchste Länderkammer Deutschlands haben die Kleingruppenkäfige bereits verurteilt: Dem kann sich die Bundesregierung nicht wieder entziehen, wenn der Bundesrat auch dem neuen Antrag von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zustimmt. Wir brauchen endlich klare Regelungen zur Haltung von Legehennen. Auch um den Landwirten eine Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten, aber in erster Linie auch um die tierquälerische Haltung in Kleingruppenkäfigen endlich zu stoppen", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Verbraucher und Handel haben sich bereits längst entschieden: Eier mit der Ziffer 3, wie sie zu Recht auch Eier aus Kleingruppenkäfigen tragen, sind durchgefallen und weitgehend ausgelistet. Denn auch in der neuen Käfiggeneration, den sogenannten Kleingruppenkäfigen, können die Tiere zentrale Bedürfnisse und Verhaltensweisen nicht ausleben. Eine verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere, wie sie das Tierschutzgesetz vorschreibt, ist dort nicht möglich. Dazu gehören u. a. Sandbaden, ungestörtes Ruhen oder geschützte Eiablage im Nest.
Hintergrund: Kleingruppen-Käfige sind verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) erklärte die Käfighaltung 1999 für verfassungswidrig, da sie nicht dem Gebot des Tierschutzgesetzes genügt. 2010 bezeichnete das BVG auch die neue Käfiggeneration, die Kleingruppenkäfige, als Verstoß gegen das Grundgesetz und gab damit einer Normenkontrollklage von Rheinland-Pfalz Recht. 2012 legten Niedersachsen und Rheinland-Pfalz dann einen gemeinsamen Antrag vor, der für das Ende der Kleingruppenkäfige eine Übergangsfrist bis 2023 vorsieht - statt wie von der damaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner ursprünglich angedacht bis 2035. Anfang März stimmte der Bundesrat diesem "Kleingruppenkäfig-Kompromiss" zu. Die damalige Ministerin Aigner lehnte daraufhin den Beschluss des Bundesrates aus verfassungsrechtlichen Bedenken ab. Damit gilt seit 1. April 2012 Länderrecht und jedes Bundesland entscheidet selbst über die Zukunft der Legehennen.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Deutschland
Telefon: (0228) 60 49 60
Telefax: (0228) 60 49 640
Mail: presse@tierschutzbund.de
URL: http://www.tierschutzbund.de/
In seiner heutigen Sitzung berät der Agrarausschuss des Bundesrates den Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zur tiergerechten Haltung von Legehennen. Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an die Bundesländer diesem Antrag zuzustimmen. Die Bundesregierung wäre dann aufgefordert, endlich die Haltung von Legehennen bundeseinheitlich zu regeln. Damit verbunden wäre auch das Ende der tierschutzwidrigen Kleingruppenkäfige.
"Das höchste Gericht und die höchste Länderkammer Deutschlands haben die Kleingruppenkäfige bereits verurteilt: Dem kann sich die Bundesregierung nicht wieder entziehen, wenn der Bundesrat auch dem neuen Antrag von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zustimmt. Wir brauchen endlich klare Regelungen zur Haltung von Legehennen. Auch um den Landwirten eine Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten, aber in erster Linie auch um die tierquälerische Haltung in Kleingruppenkäfigen endlich zu stoppen", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Verbraucher und Handel haben sich bereits längst entschieden: Eier mit der Ziffer 3, wie sie zu Recht auch Eier aus Kleingruppenkäfigen tragen, sind durchgefallen und weitgehend ausgelistet. Denn auch in der neuen Käfiggeneration, den sogenannten Kleingruppenkäfigen, können die Tiere zentrale Bedürfnisse und Verhaltensweisen nicht ausleben. Eine verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere, wie sie das Tierschutzgesetz vorschreibt, ist dort nicht möglich. Dazu gehören u. a. Sandbaden, ungestörtes Ruhen oder geschützte Eiablage im Nest.
Hintergrund: Kleingruppen-Käfige sind verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) erklärte die Käfighaltung 1999 für verfassungswidrig, da sie nicht dem Gebot des Tierschutzgesetzes genügt. 2010 bezeichnete das BVG auch die neue Käfiggeneration, die Kleingruppenkäfige, als Verstoß gegen das Grundgesetz und gab damit einer Normenkontrollklage von Rheinland-Pfalz Recht. 2012 legten Niedersachsen und Rheinland-Pfalz dann einen gemeinsamen Antrag vor, der für das Ende der Kleingruppenkäfige eine Übergangsfrist bis 2023 vorsieht - statt wie von der damaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner ursprünglich angedacht bis 2035. Anfang März stimmte der Bundesrat diesem "Kleingruppenkäfig-Kompromiss" zu. Die damalige Ministerin Aigner lehnte daraufhin den Beschluss des Bundesrates aus verfassungsrechtlichen Bedenken ab. Damit gilt seit 1. April 2012 Länderrecht und jedes Bundesland entscheidet selbst über die Zukunft der Legehennen.
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