Gemeinsame Pressemitteilung - Bundesumweltministerium (BMUB), Bundesamt für Naturschutz (BfN), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft...

Kurzfassung: Gemeinsame Pressemitteilung - Bundesumweltministerium (BMUB), Bundesamt für Naturschutz (BfN), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- ...
[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) - 21.04.2015] Gemeinsame Pressemitteilung - Bundesumweltministerium (BMUB), Bundesamt für Naturschutz (BfN), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) und Internationaler Tierschutz-Fonds (IFAW):

Online-Handel mit geschützten Arten effektiver bekämpfen
Der Handel mit geschützten Arten im Internet soll effektiver bekämpft werden. Darum wollen Behörden, der IFAW und Onlineplattformen ihre Zusammenarbeit verstärken. Auf einem Workshop in Bonn beraten sie heute erstmals über neue Kooperationsformen und mögliche Maßnahmen zur Regulierung und Eindämmung des illegalen Online-Handels mit geschützten Arten.
Der illegale Online-Handel mit geschützten Tier und Pflanzenarten boomt weltweit. Auch in Deutschland werden geschützte oder sogar vom Aussterben bedrohte Arten verstärkt im Internet gehandelt. Diese einfache Art der Abwicklung illegaler Geschäfte ist nicht nur angesichts der dramatisch zunehmenden Wilderei auf Elefanten in Afrika ein großes Problem für den Artenschutz. Neben Elfenbein vom Elefanten sind auf deutschsprachigen Plattformen noch viele weitere geschützte Arten, insbesondere exotische Reptilien, Amphibien, Vögel oder lebende Korallen aber auch Teile und Erzeugnisse aus geschützten Arten wie Möbel, Musikinstrumente, Ledererzeugnisse, Elfenbeinschnitzereien, Pelzprodukte oder ausgestopfte Tiere, legal oder illegal erhältlich.
Sowohl Plattformbetreiber als auch Behörden und der IFAW (Internationaler
Tierschutz-Fonds) kämpfen bereits seit längerem gegen illegalen Handel mit geschützten Arten. Mit dem heutigen Workshop soll eine verstärkte Zusammenarbeit beginnen. Diskutiert wird unter anderem, ob Plattformbetreiber mit Popup-Fenstern oder Filtern das Einstellen von Angeboten mit geschützten Arten bzw. Produkten daraus eindämmen können und inwiefern die Behörden und Verbände unterstützend aktiv werden können.
Eine Strafverfolgung ist beim Online-Artenhandel oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Wichtig ist es daher, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass auch bei Internet-Käufen die einschlägigen Rechtsbestimmungen zu beachten sind und dass auch die Käufer in besonderer Verantwortung stehen.
Um eine effektive Strafverfolgung leisten zu können, ist eine enge und besonders schnelle Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, Verbänden und den Betreibern der jeweils betroffenen Handelsplattform erforderlich. Dies hat in der Vergangenheit schon gut funktioniert und soll nun weiter verbessert werden.

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Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten. Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.
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