22.04.2015 13:45 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesregierung
Kulturstaatsministerin Grütters für Kulturgutschutz gegen illegalen Handel
Kurzfassung: Kulturstaatsministerin Grütters für Kulturgutschutz gegen illegalen HandelDie Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat heute in Berlin vor zahlreichen Fachvertreterinnen und -v ...
[Bundesregierung - 22.04.2015] Kulturstaatsministerin Grütters für Kulturgutschutz gegen illegalen Handel
Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat heute in Berlin vor zahlreichen Fachvertreterinnen und -vertretern und vor Verbänden aus Kultur, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft die Mündliche Anhörung zur Novellierung des Gesetzes zum Kulturgutschutz eröffnet.
Monika Grütters erklärte: "Das Kulturerbe der Menschheit ist heute in Folge bewaffneter Konflikte und Krisen mehr denn je bedroht - nicht nur in Syrien und im Irak, sondern in vielen Ländern der Welt. Oft handelt es sich um organisierte Kriminalität, die hinter Raubgrabungen und dem illegalen Handel mit Kulturgut steckt. Auch und gerade Deutschland muss und kann zum Schutz des kulturellen Erbes durch strengere und klare gesetzliche Vorgaben beitragen. Daher ist dieses auch eines meiner wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben in dieser Legislaturperiode."
Mit dem Gesetz sollen nicht nur neues EU-Recht berücksichtigt, sondern auch die Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970 in Deutschland verbessert werden. Das hierzu 2007 verabschiedete Kulturgüterrückgabegesetz stand in der Kritik, da es auf dessen Grundlage zu keiner Kulturgutrückgabe an ausländische Staaten kam. Kulturstaatsministerin Monika Grütters: "Entscheidend sind hier strikte Ein- und Ausfuhrregelungen sowie eindeutige Sorgfaltspflichten beim Erwerb von Kulturgut. Klare Angaben zur Herkunft und Provenienz eines Objektes beim An- und Verkauf sind das A und O." Dies könne "auch den Kunsthandelsstandort Deutschland und seine Reputation langfristig und nachhaltig stärken".
Im Sinne einer transparenten Regelung werden für die Öffentlichkeit zukünftig die Ausfuhr- und Schutzbestimmungen für Kulturgut ausländischer Staaten auf dem Internetportal www.kulturgutschutz-deutschland.de aufgeführt. Dazu Monika Grütters: "Parallel und im Vorgriff auf das Gesetzgebungsverfahren werden wir bereits jetzt unser Informationsangebot stark erweitern."
In Kooperation mit dem Auswärtigen Amt werden aktualisierte Auskünfte zur Verfügung gestellt, auch um deutsche Touristen über die rechtlichen Schutzbestimmungen für Kulturgut in den Herkunftsländern zu informieren.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters möchte den Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause vorlegen. Das Gesetz soll dann, abhängig vom Verlauf des parlamentarischen Verfahrens, in der ersten Jahreshälfte 2016 in Kraft treten.
Eingeleitet wurde das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Kulturgutschutzes im Juli 2014 mit der Eröffnung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens. Mehr als 40 Verbände, Institutionen und Experten stimmten im vergangenen Jahr einer Vielzahl wesentlicher Änderungen im Kulturgutschutz zu, darunter Regelungen zur Stärkung des Schutzes öffentlicher Sammlungen sowie Maßnahmen zur Vereinfachung im internationalen Leihverkehr.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 18 272-0
Telefax: 030 18 10 272-0
Mail: internetpost@bundesregierung.de
URL: http://www.bundesregierung.de/
Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat heute in Berlin vor zahlreichen Fachvertreterinnen und -vertretern und vor Verbänden aus Kultur, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft die Mündliche Anhörung zur Novellierung des Gesetzes zum Kulturgutschutz eröffnet.
Monika Grütters erklärte: "Das Kulturerbe der Menschheit ist heute in Folge bewaffneter Konflikte und Krisen mehr denn je bedroht - nicht nur in Syrien und im Irak, sondern in vielen Ländern der Welt. Oft handelt es sich um organisierte Kriminalität, die hinter Raubgrabungen und dem illegalen Handel mit Kulturgut steckt. Auch und gerade Deutschland muss und kann zum Schutz des kulturellen Erbes durch strengere und klare gesetzliche Vorgaben beitragen. Daher ist dieses auch eines meiner wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben in dieser Legislaturperiode."
Mit dem Gesetz sollen nicht nur neues EU-Recht berücksichtigt, sondern auch die Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970 in Deutschland verbessert werden. Das hierzu 2007 verabschiedete Kulturgüterrückgabegesetz stand in der Kritik, da es auf dessen Grundlage zu keiner Kulturgutrückgabe an ausländische Staaten kam. Kulturstaatsministerin Monika Grütters: "Entscheidend sind hier strikte Ein- und Ausfuhrregelungen sowie eindeutige Sorgfaltspflichten beim Erwerb von Kulturgut. Klare Angaben zur Herkunft und Provenienz eines Objektes beim An- und Verkauf sind das A und O." Dies könne "auch den Kunsthandelsstandort Deutschland und seine Reputation langfristig und nachhaltig stärken".
Im Sinne einer transparenten Regelung werden für die Öffentlichkeit zukünftig die Ausfuhr- und Schutzbestimmungen für Kulturgut ausländischer Staaten auf dem Internetportal www.kulturgutschutz-deutschland.de aufgeführt. Dazu Monika Grütters: "Parallel und im Vorgriff auf das Gesetzgebungsverfahren werden wir bereits jetzt unser Informationsangebot stark erweitern."
In Kooperation mit dem Auswärtigen Amt werden aktualisierte Auskünfte zur Verfügung gestellt, auch um deutsche Touristen über die rechtlichen Schutzbestimmungen für Kulturgut in den Herkunftsländern zu informieren.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters möchte den Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause vorlegen. Das Gesetz soll dann, abhängig vom Verlauf des parlamentarischen Verfahrens, in der ersten Jahreshälfte 2016 in Kraft treten.
Eingeleitet wurde das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Kulturgutschutzes im Juli 2014 mit der Eröffnung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens. Mehr als 40 Verbände, Institutionen und Experten stimmten im vergangenen Jahr einer Vielzahl wesentlicher Änderungen im Kulturgutschutz zu, darunter Regelungen zur Stärkung des Schutzes öffentlicher Sammlungen sowie Maßnahmen zur Vereinfachung im internationalen Leihverkehr.
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