24.04.2015 11:47 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
DJV gegen Beschränkungen der Medien im Tugce-Prozess
Kurzfassung: DJV gegen Beschränkungen der Medien im Tugce-ProzessDer Deutsche Journalisten-Verband hat die Regularien für Berichterstatter aus dem Tugce-Prozess vor dem Landgericht Darmstadt als Einschränkung d ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 24.04.2015] DJV gegen Beschränkungen der Medien im Tugce-Prozess
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Regularien für Berichterstatter aus dem Tugce-Prozess vor dem Landgericht Darmstadt als Einschränkung der Berichterstattungsfreiheit kritisiert. Nach Informationen, die dem DJV vorliegen, dürfen Journalistinnen und Journalisten im Gerichtssaal keine Laptops benutzen. Längere Prozesspausen, die die Journalisten für die Berichterstattung nutzen könnten, sind nicht vorgesehen. Wer den Gerichtssaal verlässt, verliert die Akkreditierung. Zudem hatte das Landgericht die Zahl der Presseplätze auf 25 beschränkt, die per Losverfahren vergeben wurden. Das Landgericht Darmstadt war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
"Das sind unerträgliche Zustände", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Der Tod der Studentin Tugce hatte die gesamte deutsche Öffentlichkeit tief bewegt. Es geht nicht an, dass das Landgericht Darmstadt das Verfahren wie einen Geheimprozess führt." Es sei darüber hinaus nicht nachvollziehbar, dass das Darmstädter Gericht nicht aus den Fehlern lerne, die bei der Akkreditierung zum NSU-Prozess in München gemacht worden seien. Der DJV-Vorsitzende forderte das Gericht auf, die Beschränkungen für die Journalisten unverzüglich aufzuheben.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Regularien für Berichterstatter aus dem Tugce-Prozess vor dem Landgericht Darmstadt als Einschränkung der Berichterstattungsfreiheit kritisiert. Nach Informationen, die dem DJV vorliegen, dürfen Journalistinnen und Journalisten im Gerichtssaal keine Laptops benutzen. Längere Prozesspausen, die die Journalisten für die Berichterstattung nutzen könnten, sind nicht vorgesehen. Wer den Gerichtssaal verlässt, verliert die Akkreditierung. Zudem hatte das Landgericht die Zahl der Presseplätze auf 25 beschränkt, die per Losverfahren vergeben wurden. Das Landgericht Darmstadt war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
"Das sind unerträgliche Zustände", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Der Tod der Studentin Tugce hatte die gesamte deutsche Öffentlichkeit tief bewegt. Es geht nicht an, dass das Landgericht Darmstadt das Verfahren wie einen Geheimprozess führt." Es sei darüber hinaus nicht nachvollziehbar, dass das Darmstädter Gericht nicht aus den Fehlern lerne, die bei der Akkreditierung zum NSU-Prozess in München gemacht worden seien. Der DJV-Vorsitzende forderte das Gericht auf, die Beschränkungen für die Journalisten unverzüglich aufzuheben.
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