28.04.2015 15:46 Uhr in Auto & Motorrad von ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland
ARCD: Erfolgreiche Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
Kurzfassung: ARCD: Erfolgreiche Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17- Teilnehmer am BF17 verschulden 28,5 Prozent weniger Unfälle- Fahrer ist voll verantwortlicher Fahrzeugführer- Fahrerlaubnis ...
[ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland - 28.04.2015] ARCD: Erfolgreiche Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
- Teilnehmer am BF17 verschulden 28,5 Prozent weniger Unfälle
- Fahrer ist voll verantwortlicher Fahrzeugführer
- Fahrerlaubnis beim BF17 gilt in Deutschland und Österreich
Gerade Fahranfänger fallen bei den Unfallstatistiken immer wieder negativ auf. Dort setzt das Begleitete Fahren mit 17 (BF17) an: Mit ein paar Tipps kann die einjährige Übungszeit zu einem Pluspunkt für die Verkehrssicherheit werden. Aber Achtung, es lauern auch Fettnäpfchen!
Seit mehr als zehn Jahren nehmen Fahranfänger in Deutschland am BF17 teil. 2004 wurde das Modell als Pilotprojekt in Niedersachsen eingeführt - seit 2008 sammeln Fahranfänger in jedem Bundesland nach der Fahrschulzeit für ein Jahr mit einem oder mehreren auf der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitern Erfahrung. Nach dem Modellversuch wurde das Begleitete Fahren 2011 bundesweites Dauerrecht. Aktuelle Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zeigen: 2013 nahmen 371 714 Fahranfänger am BF17 teil, was einer Beteiligungsquote von 39 Prozent entspricht. Das macht die Straßen Deutschlands sicherer: Eine Studie der Justus-Liebig-Universität Gießen und des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu den Wirkungen des BF17 zeigt, dass dessen Teilnehmer 22,7 Prozent weniger Verkehrsverstöße begehen und 28,5 Prozent weniger Unfälle verschulden als andere Fahranfänger. Auch eine Studie von Schade und Heinzmann im Auftrag der BASt bestätigt das: Im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens zeigen demnach BF17-Absolventen 19 Prozent weniger Unfallbeteiligungen und 18 Prozent weniger Verkehrsverstöße im Vergleich zu gleichaltrigen Fahrern mit herkömmlichem Führerscheinerwerb. "Je länger die Begleitphase dauert, umso mehr profitieren die Jugendlichen davon. Deshalb sollte man dieses BF17-Jahr möglichst vollständig ausnutzen", rät ARCD-Pressesprecher Josef Harrer.
Tipps für die Begleiter
Damit der Anfänger viel Fahrpraxis sammeln kann, sollten die Begleiter ihn während dieser Zeit so oft wie möglich hinters Steuer lassen. "Auch in schwierigen Situationen wie bei Schnee- und Eisglätte sollte der Anfänger fahren dürfen - nur so kann er sich daran gewöhnen und ist nicht überfordert, wenn er später bei solchen Witterungsbedingungen allein im Straßenverkehr unterwegs ist", sagt Harrer. Die Begleitperson sollte immer im Hinterkopf behalten, dass der Fahrer voll verantwortlicher Fahrzeugführer ist und er selbst auf keinen Fall eingreifen darf, da sonst der Versicherungsschutz gefährdet wird. Auch darf sich der Begleiter nicht als Fahrlehrer fühlen oder gar ständig herumnörgeln. Besser ist es, dem Führerscheinneuling in schwierigen Situationen Sicherheit zu geben, Stress zu vermeiden und ihm bei Bedarf mit Rat und Hilfe zur Seite zu stehen. Natürlich darf der Begleiter auch zum Ausdruck bringen, wenn er sich nicht wohl fühlt - im Gegenzug sollte er den Fahrer aber auch loben, wenn er ruhig und gelassen gefahren ist.
Fettnäpfchen vermeiden
Zusätzlich gibt es einiges zu beachten: Begleiter werden kann nur, wer mindestens 30 Jahre alt ist und fünf Jahre ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzt. Zudem darf die Person auf dem Beifahrersitz nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und muss seine eigene Fahrerlaubnis immer mitführen. Auch wenn der Begleiter "nur" danebensitzt, muss er sich dennoch an die 0,5-Promille-Grenze halten und darf nicht unter Einfluss von Drogen stehen. Grundsätzlich darf sich der eingetragene Begleiter auf jedem Platz im Fahrzeug befinden - empfehlenswert ist dennoch der Beifahrersitz, da er dort den besten Überblick über den Verkehr hat. Damit der Fahrer versichert ist, muss er die Teilnahme am BF17 der Versicherung des Kfz-Halters mitteilen. Übrigens: Die Fahrerlaubnis beim Begleiteten Fahren ist nur in Deutschland gültig. "Die einzige Ausnahme ist Österreich. Wenn sich Fahrer und Begleiter an die deutschen Begleitauflagen halten, dürfen die Teilnehmer am BF17 auch in Österreich hinters Steuer", sagt Harrer. Hat man das vor, muss das aber mit der Haftpflichtversicherung abgeklärt werden. Wer all diese ARCD-Tipps beherzigt, kann als Anfänger beim Begleiteten Fahren wertvolle Erfahrungen für den Verkehrsalltag sammeln. ARCD
Diese Meldung hat 5.133 Zeichen. Abdruck honorarfrei. Wir freuen uns über ein Belegexemplar.
Hinweis für Redaktionen: Das Bild kann unter https://www.arcd.de/presse in druckfähiger Qualität heruntergeladen werden. Nachdruck aller Bilder zur redaktionellen Berichterstattung honorarfrei mit Vermerk "Foto: ARCD".
Bildunterschrift: Mit ein paar Tipps können junge Fahrer beim Begleiteten Fahren mit 17 wertvolle Fahr-Erfahrung sammeln. Foto: ARCD
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Silvia Schöniger
Pressestelle
ARCD
Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.
Oberntiefer Str. 20
91438 Bad Windsheim
Tel.: 00 49 (0) 98 41 / 4 09 182
Fax: 00 49 (0) 98 41 / 4 09 190
E-Mail: presse@arcd.de
- Teilnehmer am BF17 verschulden 28,5 Prozent weniger Unfälle
- Fahrer ist voll verantwortlicher Fahrzeugführer
- Fahrerlaubnis beim BF17 gilt in Deutschland und Österreich
Gerade Fahranfänger fallen bei den Unfallstatistiken immer wieder negativ auf. Dort setzt das Begleitete Fahren mit 17 (BF17) an: Mit ein paar Tipps kann die einjährige Übungszeit zu einem Pluspunkt für die Verkehrssicherheit werden. Aber Achtung, es lauern auch Fettnäpfchen!
Seit mehr als zehn Jahren nehmen Fahranfänger in Deutschland am BF17 teil. 2004 wurde das Modell als Pilotprojekt in Niedersachsen eingeführt - seit 2008 sammeln Fahranfänger in jedem Bundesland nach der Fahrschulzeit für ein Jahr mit einem oder mehreren auf der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitern Erfahrung. Nach dem Modellversuch wurde das Begleitete Fahren 2011 bundesweites Dauerrecht. Aktuelle Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zeigen: 2013 nahmen 371 714 Fahranfänger am BF17 teil, was einer Beteiligungsquote von 39 Prozent entspricht. Das macht die Straßen Deutschlands sicherer: Eine Studie der Justus-Liebig-Universität Gießen und des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu den Wirkungen des BF17 zeigt, dass dessen Teilnehmer 22,7 Prozent weniger Verkehrsverstöße begehen und 28,5 Prozent weniger Unfälle verschulden als andere Fahranfänger. Auch eine Studie von Schade und Heinzmann im Auftrag der BASt bestätigt das: Im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens zeigen demnach BF17-Absolventen 19 Prozent weniger Unfallbeteiligungen und 18 Prozent weniger Verkehrsverstöße im Vergleich zu gleichaltrigen Fahrern mit herkömmlichem Führerscheinerwerb. "Je länger die Begleitphase dauert, umso mehr profitieren die Jugendlichen davon. Deshalb sollte man dieses BF17-Jahr möglichst vollständig ausnutzen", rät ARCD-Pressesprecher Josef Harrer.
Tipps für die Begleiter
Damit der Anfänger viel Fahrpraxis sammeln kann, sollten die Begleiter ihn während dieser Zeit so oft wie möglich hinters Steuer lassen. "Auch in schwierigen Situationen wie bei Schnee- und Eisglätte sollte der Anfänger fahren dürfen - nur so kann er sich daran gewöhnen und ist nicht überfordert, wenn er später bei solchen Witterungsbedingungen allein im Straßenverkehr unterwegs ist", sagt Harrer. Die Begleitperson sollte immer im Hinterkopf behalten, dass der Fahrer voll verantwortlicher Fahrzeugführer ist und er selbst auf keinen Fall eingreifen darf, da sonst der Versicherungsschutz gefährdet wird. Auch darf sich der Begleiter nicht als Fahrlehrer fühlen oder gar ständig herumnörgeln. Besser ist es, dem Führerscheinneuling in schwierigen Situationen Sicherheit zu geben, Stress zu vermeiden und ihm bei Bedarf mit Rat und Hilfe zur Seite zu stehen. Natürlich darf der Begleiter auch zum Ausdruck bringen, wenn er sich nicht wohl fühlt - im Gegenzug sollte er den Fahrer aber auch loben, wenn er ruhig und gelassen gefahren ist.
Fettnäpfchen vermeiden
Zusätzlich gibt es einiges zu beachten: Begleiter werden kann nur, wer mindestens 30 Jahre alt ist und fünf Jahre ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzt. Zudem darf die Person auf dem Beifahrersitz nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und muss seine eigene Fahrerlaubnis immer mitführen. Auch wenn der Begleiter "nur" danebensitzt, muss er sich dennoch an die 0,5-Promille-Grenze halten und darf nicht unter Einfluss von Drogen stehen. Grundsätzlich darf sich der eingetragene Begleiter auf jedem Platz im Fahrzeug befinden - empfehlenswert ist dennoch der Beifahrersitz, da er dort den besten Überblick über den Verkehr hat. Damit der Fahrer versichert ist, muss er die Teilnahme am BF17 der Versicherung des Kfz-Halters mitteilen. Übrigens: Die Fahrerlaubnis beim Begleiteten Fahren ist nur in Deutschland gültig. "Die einzige Ausnahme ist Österreich. Wenn sich Fahrer und Begleiter an die deutschen Begleitauflagen halten, dürfen die Teilnehmer am BF17 auch in Österreich hinters Steuer", sagt Harrer. Hat man das vor, muss das aber mit der Haftpflichtversicherung abgeklärt werden. Wer all diese ARCD-Tipps beherzigt, kann als Anfänger beim Begleiteten Fahren wertvolle Erfahrungen für den Verkehrsalltag sammeln. ARCD
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