28.04.2015 16:22 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
BDEW begrüßt Urteil zu Redispatch-Maßnahmen
Kurzfassung: BDEW begrüßt Urteil zu Redispatch-MaßnahmenDas Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute mit seinem Urteil aufgrund von 25 Beschwerden von Kraftwerksbetreibern die Redispatch-Festlegungen der Bundesn ...
[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - 28.04.2015] BDEW begrüßt Urteil zu Redispatch-Maßnahmen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute mit seinem Urteil aufgrund von 25 Beschwerden von Kraftwerksbetreibern die Redispatch-Festlegungen der Bundesnetzagentur als rechtswidrig aufgehoben. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die von der Behörde gewährten Vergütungen für Eingriffe in den Kraftwerkspark nicht ausreichen. Im Grundsatz sind auch weitere Kosten und entgangene Gewinnmöglichkeiten ersatzfähig. Dazu erklärt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW):
"Aus Sicht der betroffenen Kraftwerksbetreiber ist es dringend notwendig, dass die bisher gültigen Vergütungsgrundlagen von Redispatch-Maßnahmen für Stromerzeuger angepasst werden. Das bestätigt das heutige Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Damit teilen die Richter in einigen wesentlichen Punkten die Einschätzung des BDEW, der wiederholt auf die Probleme hingewiesen und eine Überarbeitung der Regelungen gefordert hatte. Denn die bisherige Umsetzung der Vorgaben der Bundesnetzagentur hat in der Praxis gezeigt, dass die entstandenen Kosten nicht vollständig gedeckt werden. Dies hat bereits auf Seiten der Kraftwerksbetreiber zu finanziellen Schäden geführt. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die betroffenen Kraftwerksbetreiber so schnell wie möglich eine vollständige Kostenkompensation erhalten.
Darüber hinaus besteht aus Sicht der Kraftwerksbetreiber die Notwendigkeit, dass über den Anlass, der zu einem Eingriff in den Betrieb des betroffenen Kraftwerks führt, künftig vollständige Transparenz herrscht. Es sollte in Zukunft auch nachvollziehbar dargelegt werden, dass der Übertragungsnetzbetreiber alle netzbezogenen und alle vertraglich verfügbaren marktbezogenen Maßnahmen ausgeschöpft hat, bevor er einen Redispatch von Erzeugungsanlagen vornimmt.
Der starke Anstieg der Eingriffe in den Betrieb von Kraftwerken zur Stabilisierung der Stromnetze in den vergangenen Jahren zeigt deutlich, dass Redispatch-Maßnahmen nicht mehr als Notfallmaßnahme bezeichnet werden können. Sie stellen zunehmend den Normalfall dar. Im Jahr 2013 haben die Übertragungsnetzbetreiber laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur Redispatch-Maßnahmen in rund 6400 Stunden ergriffen. Wesentlicher Grund für diese Entwicklung ist, dass der notwendige Ausbau der Stromnetze mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in den vergangenen Jahren nicht in ausreichendem Maß erfolgen konnte."
Ansprechpartner
Frank Brachvogel
Pressesprecher / Press Spokesman
Telefon: 030 300 199-1160
E-Mail: presse@bdew.de
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute mit seinem Urteil aufgrund von 25 Beschwerden von Kraftwerksbetreibern die Redispatch-Festlegungen der Bundesnetzagentur als rechtswidrig aufgehoben. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die von der Behörde gewährten Vergütungen für Eingriffe in den Kraftwerkspark nicht ausreichen. Im Grundsatz sind auch weitere Kosten und entgangene Gewinnmöglichkeiten ersatzfähig. Dazu erklärt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW):
"Aus Sicht der betroffenen Kraftwerksbetreiber ist es dringend notwendig, dass die bisher gültigen Vergütungsgrundlagen von Redispatch-Maßnahmen für Stromerzeuger angepasst werden. Das bestätigt das heutige Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Damit teilen die Richter in einigen wesentlichen Punkten die Einschätzung des BDEW, der wiederholt auf die Probleme hingewiesen und eine Überarbeitung der Regelungen gefordert hatte. Denn die bisherige Umsetzung der Vorgaben der Bundesnetzagentur hat in der Praxis gezeigt, dass die entstandenen Kosten nicht vollständig gedeckt werden. Dies hat bereits auf Seiten der Kraftwerksbetreiber zu finanziellen Schäden geführt. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die betroffenen Kraftwerksbetreiber so schnell wie möglich eine vollständige Kostenkompensation erhalten.
Darüber hinaus besteht aus Sicht der Kraftwerksbetreiber die Notwendigkeit, dass über den Anlass, der zu einem Eingriff in den Betrieb des betroffenen Kraftwerks führt, künftig vollständige Transparenz herrscht. Es sollte in Zukunft auch nachvollziehbar dargelegt werden, dass der Übertragungsnetzbetreiber alle netzbezogenen und alle vertraglich verfügbaren marktbezogenen Maßnahmen ausgeschöpft hat, bevor er einen Redispatch von Erzeugungsanlagen vornimmt.
Der starke Anstieg der Eingriffe in den Betrieb von Kraftwerken zur Stabilisierung der Stromnetze in den vergangenen Jahren zeigt deutlich, dass Redispatch-Maßnahmen nicht mehr als Notfallmaßnahme bezeichnet werden können. Sie stellen zunehmend den Normalfall dar. Im Jahr 2013 haben die Übertragungsnetzbetreiber laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur Redispatch-Maßnahmen in rund 6400 Stunden ergriffen. Wesentlicher Grund für diese Entwicklung ist, dass der notwendige Ausbau der Stromnetze mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in den vergangenen Jahren nicht in ausreichendem Maß erfolgen konnte."
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BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.,
, 10117 Berlin, Deutschland
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