29.04.2015 12:16 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Vertrauliche Geburt hilft Schwangeren in Not
Kurzfassung: Vertrauliche Geburt hilft Schwangeren in NotBilanz nach einem Jahr "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur vertraulichen Geburt""Keine schwangere Frau muss in Deutschland ihr Kind allein ...
[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - 29.04.2015] Vertrauliche Geburt hilft Schwangeren in Not
Bilanz nach einem Jahr "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur vertraulichen Geburt"
"Keine schwangere Frau muss in Deutschland ihr Kind allein und heimlich zur Welt bringen. Die vertrauliche Geburt hilft Schwangeren in Not. Jede Frau hat das Recht bei den Schwangerschaftsberatungsstellen anonym und beschützt Hilfe zu suchen", sagte Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, heute (Mittwoch) in Berlin.
Um den Schwangeren mit Wunsch nach Anonymität noch besser zu helfen, trat am 1. Mai 2014 das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen und zur Regelung der vertraulichen Geburt" in Kraft. Damit verbesserte die Bundesregierung das Hilfsangebot für Schwangere in Notlagen und baute es aus. Ziel der vertraulichen Geburt ist es, die für Mütter wie Kinder riskanten heimlichen Geburten ohne medizinische Betreuung zu vermeiden und zu verhindern, dass Neugeborene ausgesetzt oder sogar getötet werden. Hinzu kommt die Sicherung der Rechte der Kinder, indem Regelungen zur Kenntnis der Herkunft getroffen wurden.
Die Regelung zur vertraulichen Geburt wird von den Frauen angenommen: Aktuell haben 95 Frauen die Möglichkeit der vertraulichen Geburt in Anspruch genommen.
Vor einem Jahr hat der Bund ebenfalls das kostenlose Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher" unter der Rufnummer
0800 40 40 020 eingerichtet.
Auch hier zieht die Bundesfrauenministerin nach einem Jahr eine positive Bilanz:
"Das Hilfetelefon ist genau dann erreichbar, wenn die Betroffenen es brauchen, wenn sie den Mut gefasst haben oder wenn der Gang zu einer Einrichtung vor Ort für sie eine zu große Hürde darstellt. Wir können heute sagen, dass das Hilfetelefon gut angenommen wird. Seit Mai 2014 sind dort 4200 qualifizierte Beratungsgespräche geführt worden."
Das BMFSFJ möchte die Angebote der Schwangerschaftsberatung noch stärker bekanntmachen. Denn aktuelle Umfrageergebnisse belegen: Mehr als die Hälfte der Frauen (55 Prozent) wissen nicht, dass sie ein Recht auf Beratung für alle Situationen haben. Nicht nur in extremen Krisensituationen können sich Frauen und Männer in den Schwangerschaftsberatungsstellen Hilfe holen. Sie haben grundsätzlich ein Recht auf anonyme Beratung durch die Fachkräfte in den 1.600 regionalen Beratungsstellen. Informationen erhalten sie dort bei allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Sexualität und Familienplanung. Deshalb entwickelt das Bundesfrauenministerium die aktuelle Kampagne weiter, um verstärkt über die vielfältigen Möglichkeiten der Schwangerschaftsberatung zu informieren.
Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher"
Seit dem 1. Mai 2014 können sich Schwangere rund um die Uhr an die Nummer 0800 4040 020 wenden. Anrufende werden über die Hilfen für Schwangere informiert. Als 24-Stunden-Lotse vermittelt sie das Telefon auch an Beratungsstellen vor Ort weiter. Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten.
Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert.
Vertrauliche Geburt
Mit dem Modell der vertraulichen Geburt werden vor allem Frauen unterstützt, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten. Die vertrauliche Geburt ist ein medizinisch sicheres Angebot für Schwangere, die sich nicht offenbaren können. Vorgesehen ist dazu ein zweistufiges Verfahren: Auf der ersten Stufe bieten die Schwangerschafts- beratungsstellen umfassende Hilfen und Beratung zur Lösung des Konflikts an, der den Wunsch nach Vertraulichkeit bedingt hat. Erst wenn feststeht, dass sich die Frau trotz guter Hilfsangebote nicht offenbaren möchte, wird sie auf einer zweiten Stufe zur vertraulichen Geburt beraten. Mit dieser Regelung soll auch verhindert werden, dass verzweifelte Schwangere ihr Kind heimlich gebären und es möglicherweise sogar aussetzen oder töten.
Die Website www.geburt-vertraulich.de http://www.geburt-vertraulich.de/
informiert betroffene Frauen umfassend über die Hilfsangebote für Schwangere und bietet eine anonyme Online-Beratung.
Frauen mit Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Familienplanung können über www.schwanger-und-viele-fragen.de http://www.schwanger-und-viele-fragen.de/
eine Beratungsstelle in ihrer Nähe finden.
Detaillierte Informationen finden sich zudem auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.familienplanung.de http://www.familienplanung.de/. Zusätzlich stehen gezielte und praxisorientierte Informationsmaterialien unter www.bmfsfj.de http://www.bmfsfj.de zur Verfügung.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Glinkastraße 24
10178 Berlin
Deutschland
Telefon: 03018/ 555 - 0
Telefax: 03018/ 555 - 1145
Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
URL: http://www.bmfsfj.de/
Bilanz nach einem Jahr "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur vertraulichen Geburt"
"Keine schwangere Frau muss in Deutschland ihr Kind allein und heimlich zur Welt bringen. Die vertrauliche Geburt hilft Schwangeren in Not. Jede Frau hat das Recht bei den Schwangerschaftsberatungsstellen anonym und beschützt Hilfe zu suchen", sagte Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, heute (Mittwoch) in Berlin.
Um den Schwangeren mit Wunsch nach Anonymität noch besser zu helfen, trat am 1. Mai 2014 das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen und zur Regelung der vertraulichen Geburt" in Kraft. Damit verbesserte die Bundesregierung das Hilfsangebot für Schwangere in Notlagen und baute es aus. Ziel der vertraulichen Geburt ist es, die für Mütter wie Kinder riskanten heimlichen Geburten ohne medizinische Betreuung zu vermeiden und zu verhindern, dass Neugeborene ausgesetzt oder sogar getötet werden. Hinzu kommt die Sicherung der Rechte der Kinder, indem Regelungen zur Kenntnis der Herkunft getroffen wurden.
Die Regelung zur vertraulichen Geburt wird von den Frauen angenommen: Aktuell haben 95 Frauen die Möglichkeit der vertraulichen Geburt in Anspruch genommen.
Vor einem Jahr hat der Bund ebenfalls das kostenlose Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher" unter der Rufnummer
0800 40 40 020 eingerichtet.
Auch hier zieht die Bundesfrauenministerin nach einem Jahr eine positive Bilanz:
"Das Hilfetelefon ist genau dann erreichbar, wenn die Betroffenen es brauchen, wenn sie den Mut gefasst haben oder wenn der Gang zu einer Einrichtung vor Ort für sie eine zu große Hürde darstellt. Wir können heute sagen, dass das Hilfetelefon gut angenommen wird. Seit Mai 2014 sind dort 4200 qualifizierte Beratungsgespräche geführt worden."
Das BMFSFJ möchte die Angebote der Schwangerschaftsberatung noch stärker bekanntmachen. Denn aktuelle Umfrageergebnisse belegen: Mehr als die Hälfte der Frauen (55 Prozent) wissen nicht, dass sie ein Recht auf Beratung für alle Situationen haben. Nicht nur in extremen Krisensituationen können sich Frauen und Männer in den Schwangerschaftsberatungsstellen Hilfe holen. Sie haben grundsätzlich ein Recht auf anonyme Beratung durch die Fachkräfte in den 1.600 regionalen Beratungsstellen. Informationen erhalten sie dort bei allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Sexualität und Familienplanung. Deshalb entwickelt das Bundesfrauenministerium die aktuelle Kampagne weiter, um verstärkt über die vielfältigen Möglichkeiten der Schwangerschaftsberatung zu informieren.
Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher"
Seit dem 1. Mai 2014 können sich Schwangere rund um die Uhr an die Nummer 0800 4040 020 wenden. Anrufende werden über die Hilfen für Schwangere informiert. Als 24-Stunden-Lotse vermittelt sie das Telefon auch an Beratungsstellen vor Ort weiter. Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten.
Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert.
Vertrauliche Geburt
Mit dem Modell der vertraulichen Geburt werden vor allem Frauen unterstützt, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten. Die vertrauliche Geburt ist ein medizinisch sicheres Angebot für Schwangere, die sich nicht offenbaren können. Vorgesehen ist dazu ein zweistufiges Verfahren: Auf der ersten Stufe bieten die Schwangerschafts- beratungsstellen umfassende Hilfen und Beratung zur Lösung des Konflikts an, der den Wunsch nach Vertraulichkeit bedingt hat. Erst wenn feststeht, dass sich die Frau trotz guter Hilfsangebote nicht offenbaren möchte, wird sie auf einer zweiten Stufe zur vertraulichen Geburt beraten. Mit dieser Regelung soll auch verhindert werden, dass verzweifelte Schwangere ihr Kind heimlich gebären und es möglicherweise sogar aussetzen oder töten.
Die Website www.geburt-vertraulich.de http://www.geburt-vertraulich.de/
informiert betroffene Frauen umfassend über die Hilfsangebote für Schwangere und bietet eine anonyme Online-Beratung.
Frauen mit Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Familienplanung können über www.schwanger-und-viele-fragen.de http://www.schwanger-und-viele-fragen.de/
eine Beratungsstelle in ihrer Nähe finden.
Detaillierte Informationen finden sich zudem auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.familienplanung.de http://www.familienplanung.de/. Zusätzlich stehen gezielte und praxisorientierte Informationsmaterialien unter www.bmfsfj.de http://www.bmfsfj.de zur Verfügung.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Glinkastraße 24
10178 Berlin
Deutschland
Telefon: 03018/ 555 - 0
Telefax: 03018/ 555 - 1145
Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
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Weitere Informationen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ),
, 10178 Berlin, Deutschland
Tel.: 03018/ 555 - 0; http://www.bmfsfj.de/
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