29.04.2015 14:18 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Kabinett beschließt Rentenanpassung 2015
Kurzfassung: Kabinett beschließt Rentenanpassung 2015Das Bundeskabinett hat am 29. April 2015 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2015 beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Renten - vorbehaltlich der Zustimm ...
[Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - 29.04.2015] Kabinett beschließt Rentenanpassung 2015
Das Bundeskabinett hat am 29. April 2015 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2015 beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Renten - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates zur Rentenwertbestimmungsverordnung 2015 - zum 1. Juli um 2,1 Prozent in den alten Ländern und um 2,5 Prozent in den neuen Ländern erhöht. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern nun 92,6 Prozent seines Westwerts (bisher 92,2 Prozent).
Einzelheiten:
Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,08 Prozent in den alten Ländern und 2,5 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ("Ein-Euro-Jobs") außer Acht bleibt. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.
Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit +0,01 Prozentpunkten nicht spürbar auf die Rentenanpassung aus. Außerdem wird durch den sogenannten Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung 2014 jedoch nicht verändert hat und die sogenannte "Riester-Treppe" bereits 2013 letztmals zur Anwendung kam, wirkt sich der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.
Auf Basis der vorliegenden Daten ergibt sich damit eine Anhebung des aktuellen Renten-werts von gegenwärtig 28,61 Euro auf 29,21 Euro bzw. eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 26,39 Euro auf 27,05 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 2,1 Prozent in den alten Ländern und von 2,5 Prozent in den neuen Ländern.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Telefon: Telefon: (01888) 527-0
Telefax: Telefax: (01888) 527-29 65
Mail: bmail@bma.bund.de
URL: http://www.bmas.de/
Das Bundeskabinett hat am 29. April 2015 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2015 beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Renten - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates zur Rentenwertbestimmungsverordnung 2015 - zum 1. Juli um 2,1 Prozent in den alten Ländern und um 2,5 Prozent in den neuen Ländern erhöht. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern nun 92,6 Prozent seines Westwerts (bisher 92,2 Prozent).
Einzelheiten:
Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,08 Prozent in den alten Ländern und 2,5 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ("Ein-Euro-Jobs") außer Acht bleibt. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.
Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit +0,01 Prozentpunkten nicht spürbar auf die Rentenanpassung aus. Außerdem wird durch den sogenannten Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung 2014 jedoch nicht verändert hat und die sogenannte "Riester-Treppe" bereits 2013 letztmals zur Anwendung kam, wirkt sich der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.
Auf Basis der vorliegenden Daten ergibt sich damit eine Anhebung des aktuellen Renten-werts von gegenwärtig 28,61 Euro auf 29,21 Euro bzw. eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 26,39 Euro auf 27,05 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 2,1 Prozent in den alten Ländern und von 2,5 Prozent in den neuen Ländern.
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, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: Telefon: (01888) 527-0; http://www.bmas.de/
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