Mehr als 2.000.000 Zweifler am Rundfunkbeitrag
BewegungKurzfassung: Auch im Bundesfinanzministerium wird über den Rundfunkbeitrag nachgedacht. [6]
[publicEffect.com - 03.05.2015] Wie auf www.dzig.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag beispielhaft durch Schreiben und Quellen dargestellt, kann die Auseinandersetzung mit dem Rundfunkbeitrag, der vom Beitragsservice erhoben wird, von zu Hause aus bewältigt werden. Niemand braucht auf die Straße zu gehen, um zu demonstrieren. Es besteht keine Gefahr, körperliches Leid zu erfahren, weil unter dem Druck der Situation Missverständnisse aufgetreten sind.
Vermutlich sind es mehr als zwei Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, die sich seit dem Januar 2013 intensiv mit dem Rundfunkbeitrag auseinandersetzen. Die übrigen 80 Millionen beobachten die Entwicklung in den Medien.
Verwirrung in den Medien
Im Netz und in weiteren Medien existieren widersprüchliche und überwiegend FALSCHE Darstellungen, um maximale Verwirrung zu stiften. Offensichtlich gibt es Gutmenschen, Hilfswillige und Maulwürfe [1] der Rundfunkanstalten, die durch ihre Täuschungen Menschen irreführen, damit sie anschließend durch die Landesrundfunkanstalten juristisch geknebelt werden können. Seit 1. Januar 2013, als der Beitragsservice die Gebühreneinzugszentrale ablöste, wuchs in der Öffentlichkeit der Erkenntnisstand über die rechtlichen Gegebenheiten. Zur Zahlung Angehaltene fanden daher im Laufe der Zeit zu widersprüchlichen Einsichten und Entscheidungen. Gleichzeitig haben die Rundfunkanstalten und der Beitragsservice versucht, Klarheit und Widerspruchsfreiheit in ihre Außenwirkung zu bringen.
Wunschdenken und Wirklichkeit
In den letzten Jahrzehnten haben viele Staatsunternehmen übliche Gesellschaftsformen wie Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung angenommen. Hinfort gab es keine Beamten mehr, sondern nur noch Arbeiter und Angestellte. Gleichzeitig wurden hoheitliche Aufgaben in Behörden ausgelagert, die oft erst gegründet wurden. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es keine scharfe Trennung zwischen hoheitlichen und unternehmerischen Aufgaben.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte eindeutig in BVerfG, Urteil v. 27.07.1971, Az. 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68, [2] :"Leitsätze des Gerichts - Die Tätigkeit der Rundfunkanstalten vollzieht sich im öffentlich-rechtlichen Bereich. Die Rundfunkanstalten stehen in öffentlicher Verantwortung, nehmen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und erfüllen eine integrierende Funktion für das Staatsganze. Ihre Tätigkeit ist nicht gewerblicher oder beruflicher Art. - Fundstelle in der Entscheidungssammlung: BVerfGE 31, 314
ARD/ZDF schrieben zur Online Konsultation - RL 2003/98/EG [3]: "Im Gegenteil zeichnet sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland durch seine Staatsferne aus. Diese Staatsferne kommt einerseits darin zum Ausdruck, dass sich ARD und ZDF gerade nicht durch staatliche Mittel, sondern im wesentlichen über staatsfern erhobene Rundfunkgebühren (künftig: Medienabgabe) finanzieren. Andererseits unterliegen ARD und ZDF, die als Anstalten bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung organisiert sind, keiner Staatsaufsicht (sog. Fachaufsicht), sondern nur einer beschränkten Rechtsaufsicht."
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erklärt sich trotzdem für zuständig. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat das Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit verlassen. Er folgt inhaltlich dem Proporz von Regierungsparteien. Die Verwaltungsgerichte schließen sich der Zuneigung an.
Das Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014 - 1 BvF 1/11 - - 1 BvF 4/11 - zeichnet ein idealisiertes Abbild von der Programmgestaltung. Doch tatsächlich orientieren sich Programminhalte insbesondere an den Erwartungen der Bundesregierung der Vereinigten Staaten von Amerika in Washington D.C. und nicht am Urteil des Ersten Senats. [4]
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich durch Werbung, empfängt Filmförderungen und handelt gewinnorientiert. Der Rundfunkbeitrag ist eine zusätzliche Einnahmequelle, um Millionenbeträge für Übertragungsrechte auszugeben und Managergehälter zu finanzieren, welche die Bundeskanzlerin finanziell blass aussehen lassen.
Offene Fragen
Es fehlt ein logisches schlüssiges Modell, das den Rundfunkbeitrag begründet. Sämtliches BRD-Personal hat einen Wohnsitz, zwei Ohren und zwei Augen. Wohnsitzlose smartphone-Nutzer mit einem Standpunkt, Einohrige und Einäugige, Taube und Blinde oder Gehirnamputierte können außer Betracht bleiben. Warum zahlen Inhaber einer bewohnten Gartenlaube im Wald doppelt? Warum zahlen Unternehmen und Behörden, obwohl alle Geschäftsführer und Amtsleiter samt sämtlicher MitarbeiterInnen bereits ihren Rundfunkbeitrag entrichten? JederIn kann nur einmal hören und sehen, weil jeder Mensch nur ein Gehirn hat. Diese offenen Fragen harren einer Lösung.
Seit geraumer Zeit wird in allen Medien die Aufmerksamkeit auf Kaiser, Könige und Fürsten gelenkt. Hintergrund-Informationen hierzu gibt es auf www.Hartgeld.com : "Genau das wird jetzt nach dem Crash ablaufen. Denn mit dem Crash gehen die Staaten pleite und der Wohlfahrtsstaat kann nicht mehr finanziert werden. Der Plan ist also alt. 'Starke Autorität' heisst absolutistische Monarchie ohne Parlament. Alles Sozialistische der letzten 100 Jahre wird beseitigt. Dass das Szenario angelaufen ist, sieht man nicht nur an den Diskrediterungen der Politik, sondern auch daran, dass die Terrorwelle schon begonnen hat. Innerhalb der kommenden Monate sollte es abgelaufen sein und die neuen Monarchen sollten installiert sein. Dass gerade bei uns die Habsburger zum Zug kommen, dürfte mit ähnlichen Vorstellungen von den 'Königsmachern' zu tun haben. Sagen wir es so, nach dem ganzen Sozialismus, den primär die Rockefeller-Stiftungen über die Welt verbreitet haben, dürften ab jetzt wieder die traditionelleren Rothschilds die 1. Geige in der Finanzwelt spielen." [5]
Walter K. Eichelburg schrieb an anderer Stelle am 1. Mai 2015: "... die heutige Justiz soll es im Kaiserreich nicht mehr geben. An deren Stelle sollen Volksgerichte treten, wo ehrenamtliche Richter urteilen werden. Die Kriminalität soll richtig ausgerottet werden, was immer das heisst."
Auf www.dzig.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag befindet sich neben beispielhaften Schreiben auch noch weiteres Wissenswertes rund um den Beitragsservice und den Rundfunkbeitrag.
Dieser Pressetext ist mit Quellenangabe frei verwendbar, wenn der Text unverändert und vollständig enthalten ist. Es werden keine Lizenzbeträge beansprucht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_für_Presseverleger
Quellen:
[1] www.youtube.com/watch?v=5UQOvKLxW7U
[2] http://tlmd.in/u/81
[3] www.ard.de/download/398072/index.pdf
[4] www.tinyurl.com/1-BvF-1-11
[5] www.tinyurl.com/Das-neue-Kaiserreich
[6] www.tinyurl.com/Oeffentlich-rechtliche-Medien
Vermutlich sind es mehr als zwei Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, die sich seit dem Januar 2013 intensiv mit dem Rundfunkbeitrag auseinandersetzen. Die übrigen 80 Millionen beobachten die Entwicklung in den Medien.
Verwirrung in den Medien
Im Netz und in weiteren Medien existieren widersprüchliche und überwiegend FALSCHE Darstellungen, um maximale Verwirrung zu stiften. Offensichtlich gibt es Gutmenschen, Hilfswillige und Maulwürfe [1] der Rundfunkanstalten, die durch ihre Täuschungen Menschen irreführen, damit sie anschließend durch die Landesrundfunkanstalten juristisch geknebelt werden können. Seit 1. Januar 2013, als der Beitragsservice die Gebühreneinzugszentrale ablöste, wuchs in der Öffentlichkeit der Erkenntnisstand über die rechtlichen Gegebenheiten. Zur Zahlung Angehaltene fanden daher im Laufe der Zeit zu widersprüchlichen Einsichten und Entscheidungen. Gleichzeitig haben die Rundfunkanstalten und der Beitragsservice versucht, Klarheit und Widerspruchsfreiheit in ihre Außenwirkung zu bringen.
Wunschdenken und Wirklichkeit
In den letzten Jahrzehnten haben viele Staatsunternehmen übliche Gesellschaftsformen wie Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung angenommen. Hinfort gab es keine Beamten mehr, sondern nur noch Arbeiter und Angestellte. Gleichzeitig wurden hoheitliche Aufgaben in Behörden ausgelagert, die oft erst gegründet wurden. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es keine scharfe Trennung zwischen hoheitlichen und unternehmerischen Aufgaben.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte eindeutig in BVerfG, Urteil v. 27.07.1971, Az. 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68, [2] :"Leitsätze des Gerichts - Die Tätigkeit der Rundfunkanstalten vollzieht sich im öffentlich-rechtlichen Bereich. Die Rundfunkanstalten stehen in öffentlicher Verantwortung, nehmen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und erfüllen eine integrierende Funktion für das Staatsganze. Ihre Tätigkeit ist nicht gewerblicher oder beruflicher Art. - Fundstelle in der Entscheidungssammlung: BVerfGE 31, 314
ARD/ZDF schrieben zur Online Konsultation - RL 2003/98/EG [3]: "Im Gegenteil zeichnet sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland durch seine Staatsferne aus. Diese Staatsferne kommt einerseits darin zum Ausdruck, dass sich ARD und ZDF gerade nicht durch staatliche Mittel, sondern im wesentlichen über staatsfern erhobene Rundfunkgebühren (künftig: Medienabgabe) finanzieren. Andererseits unterliegen ARD und ZDF, die als Anstalten bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung organisiert sind, keiner Staatsaufsicht (sog. Fachaufsicht), sondern nur einer beschränkten Rechtsaufsicht."
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erklärt sich trotzdem für zuständig. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat das Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit verlassen. Er folgt inhaltlich dem Proporz von Regierungsparteien. Die Verwaltungsgerichte schließen sich der Zuneigung an.
Das Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014 - 1 BvF 1/11 - - 1 BvF 4/11 - zeichnet ein idealisiertes Abbild von der Programmgestaltung. Doch tatsächlich orientieren sich Programminhalte insbesondere an den Erwartungen der Bundesregierung der Vereinigten Staaten von Amerika in Washington D.C. und nicht am Urteil des Ersten Senats. [4]
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich durch Werbung, empfängt Filmförderungen und handelt gewinnorientiert. Der Rundfunkbeitrag ist eine zusätzliche Einnahmequelle, um Millionenbeträge für Übertragungsrechte auszugeben und Managergehälter zu finanzieren, welche die Bundeskanzlerin finanziell blass aussehen lassen.
Offene Fragen
Es fehlt ein logisches schlüssiges Modell, das den Rundfunkbeitrag begründet. Sämtliches BRD-Personal hat einen Wohnsitz, zwei Ohren und zwei Augen. Wohnsitzlose smartphone-Nutzer mit einem Standpunkt, Einohrige und Einäugige, Taube und Blinde oder Gehirnamputierte können außer Betracht bleiben. Warum zahlen Inhaber einer bewohnten Gartenlaube im Wald doppelt? Warum zahlen Unternehmen und Behörden, obwohl alle Geschäftsführer und Amtsleiter samt sämtlicher MitarbeiterInnen bereits ihren Rundfunkbeitrag entrichten? JederIn kann nur einmal hören und sehen, weil jeder Mensch nur ein Gehirn hat. Diese offenen Fragen harren einer Lösung.
Seit geraumer Zeit wird in allen Medien die Aufmerksamkeit auf Kaiser, Könige und Fürsten gelenkt. Hintergrund-Informationen hierzu gibt es auf www.Hartgeld.com : "Genau das wird jetzt nach dem Crash ablaufen. Denn mit dem Crash gehen die Staaten pleite und der Wohlfahrtsstaat kann nicht mehr finanziert werden. Der Plan ist also alt. 'Starke Autorität' heisst absolutistische Monarchie ohne Parlament. Alles Sozialistische der letzten 100 Jahre wird beseitigt. Dass das Szenario angelaufen ist, sieht man nicht nur an den Diskrediterungen der Politik, sondern auch daran, dass die Terrorwelle schon begonnen hat. Innerhalb der kommenden Monate sollte es abgelaufen sein und die neuen Monarchen sollten installiert sein. Dass gerade bei uns die Habsburger zum Zug kommen, dürfte mit ähnlichen Vorstellungen von den 'Königsmachern' zu tun haben. Sagen wir es so, nach dem ganzen Sozialismus, den primär die Rockefeller-Stiftungen über die Welt verbreitet haben, dürften ab jetzt wieder die traditionelleren Rothschilds die 1. Geige in der Finanzwelt spielen." [5]
Walter K. Eichelburg schrieb an anderer Stelle am 1. Mai 2015: "... die heutige Justiz soll es im Kaiserreich nicht mehr geben. An deren Stelle sollen Volksgerichte treten, wo ehrenamtliche Richter urteilen werden. Die Kriminalität soll richtig ausgerottet werden, was immer das heisst."
Auf www.dzig.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag befindet sich neben beispielhaften Schreiben auch noch weiteres Wissenswertes rund um den Beitragsservice und den Rundfunkbeitrag.
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Quellen:
[1] www.youtube.com/watch?v=5UQOvKLxW7U
[2] http://tlmd.in/u/81
[3] www.ard.de/download/398072/index.pdf
[4] www.tinyurl.com/1-BvF-1-11
[5] www.tinyurl.com/Das-neue-Kaiserreich
[6] www.tinyurl.com/Oeffentlich-rechtliche-Medien
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publicEffect.com, Herr Hans Kolpak
Kloschwitzer Allee 6, 08538 Weischlitz, Deutschland
Tel.: 03741 423 7123; http://www.publicEffect.com
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