EU-Vergleich der Arbeitskosten 2014: Deutschland auf Rang acht

Kurzfassung: EU-Vergleich der Arbeitskosten 2014: Deutschland auf Rang achtArbeitgeber in der deutschen Privatwirtschaft bezahlten im Jahr 2014 durchschnittlich 31,80 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde. Wie d ...
[Statistisches Bundesamt - 04.05.2015] EU-Vergleich der Arbeitskosten 2014: Deutschland auf Rang acht

Arbeitgeber in der deutschen Privatwirtschaft bezahlten im Jahr 2014 durchschnittlich 31,80 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag das Arbeitskostenniveau in Deutschland damit innerhalb der Europäischen Union (EU) auf Rang acht. Gemessen am EU-Durchschnitt zahlten Arbeitgeber in der deutschen Privatwirtschaft 30 % mehr für eine Stunde Arbeit. Im Vergleich beispielsweise zum Nachbarland Frankreich (35,20 Euro) waren es aber knapp 10 % weniger. Dänemark hatte mit 42,00 Euro die höchsten Arbeitskosten je geleistete Stunde, Bulgarien mit 3,80 Euro die niedrigsten.
Im Verarbeitenden Gewerbe, das besonders stark im internationalen Wettbewerb steht, kostete eine Arbeitsstunde in Deutschland 2014 durchschnittlich 37,00 Euro. Hier lag Deutschland im EU-weiten Vergleich auf Rang vier. Eine Stunde Arbeit in der deutschen Industrie war damit 46 % teurer als im EU-Durchschnitt (25,30 Euro) und kostete knapp 2 % mehr als in Frankreich (36,40 Euro).
Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Im Jahr 2014 zahlten die Arbeitgeber in Deutschland in der Privatwirtschaft auf 100 Euro Bruttoverdienst zusätzlich 28 Euro Lohnnebenkosten. Damit waren die Lohnnebenkosten in Deutschland unter dem EU-Durchschnitt von 31 Euro. Im EU-weiten Ranking lag Deutschland im Mittelfeld auf Rang 15. Auf 100 Euro Lohn wurden in Frankreich (47 Euro), Schweden (46 Euro) und Belgien (44 Euro) die höchsten Lohnnebenkosten gezahlt, in Malta (9 Euro) die niedrigsten. Hauptbestandteil der Lohnnebenkosten sind die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, also vor allem die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen, die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung sowie die Aufwendungen für die Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall.

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