06.05.2015 10:39 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Bundeskabinett beschließt Zollreform
Kurzfassung: Bundeskabinett beschließt ZollreformDas Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung beschlossen. Damit soll eine Generalzolldirektion geschaffen werden, in de ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 06.05.2015] Bundeskabinett beschließt Zollreform
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung beschlossen. Damit soll eine Generalzolldirektion geschaffen werden, in der die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung sowie ein Teil der Aufgaben der Zollabteilung des Bundesministeriums der Finanzen zusammengeführt werden. Die Generalzolldirektion wird als neue Bundesoberbehörde ihren Sitz in Bonn haben.
Dazu erklärt der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble: "Wir bringen heute eine wichtige Strukturreform des Zolls auf den Weg. In der künftigen Generalzolldirektion werden viele Aufgaben an einer Stelle gebündelt. Kurze Entscheidungswege sorgen für höhere Effizienz. Das gewährleistet die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern, stärkt die Einnahmen des Bundes und fördert den Wirtschaftsstandort Deutschland."
Der Zoll ist durch die seit dem Jahr 2000 durchgeführten Strukturanpassungen gut aufgestellt. Damit die Zollverwaltung ihrem immer größer werdenden Aufgabenspektrum auch künftig gerecht werden kann, wird dieser Reformprozess nun konsequent fortgesetzt. Zu den neuen Aufgaben des Zolls zählen zum Beispiel die Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern im vergangenen Jahr und die Überprüfung des gesetzlichen Mindestlohns.
Das Gesetz hat keine strukturellen Auswirkungen auf die Ortsebene der Zollverwaltung mit ihren 43 Hauptzollämtern und acht Zollfahndungsämtern. Die regionale Präsenz des Zolls bleibt uneingeschränkt erhalten.
Im Einzelnen sieht die Neuorganisation der Zollverwaltung Folgendes vor:
- Die Aufgaben der fünf Bundesfinanzdirektionen und des Zollkriminalamtes und Teile der Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen werden in einer Generalzolldirektion zusammengeführt.
- Die Generalzolldirektion verantwortet künftig die operative Steuerung der Ortsebene der Zollverwaltung mit ihren rund 32.000 Beschäftigten.
- Das Zollkriminalamt bleibt innerhalb der Generalzolldirektion als funktionale Einheit mit seiner gesetzlich normierten Stellung im Verbund der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden erhalten.
- Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung wird unter Berücksichtigung seiner besonderen Rolle als Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes ebenfalls in die Generalzolldirektion eingegliedert.
- Die Generalzolldirektion soll aus neun Direktionen (einschließlich Zollkriminalamt und Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung) bestehen.
- Sie hat ihren Hauptsitz in Bonn und weitere Standorte im Bundesgebiet.
- Der Generalzolldirektion werden an allen Standorten rund 7.000 Beschäftigte angehören.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung beschlossen. Damit soll eine Generalzolldirektion geschaffen werden, in der die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung sowie ein Teil der Aufgaben der Zollabteilung des Bundesministeriums der Finanzen zusammengeführt werden. Die Generalzolldirektion wird als neue Bundesoberbehörde ihren Sitz in Bonn haben.
Dazu erklärt der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble: "Wir bringen heute eine wichtige Strukturreform des Zolls auf den Weg. In der künftigen Generalzolldirektion werden viele Aufgaben an einer Stelle gebündelt. Kurze Entscheidungswege sorgen für höhere Effizienz. Das gewährleistet die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern, stärkt die Einnahmen des Bundes und fördert den Wirtschaftsstandort Deutschland."
Der Zoll ist durch die seit dem Jahr 2000 durchgeführten Strukturanpassungen gut aufgestellt. Damit die Zollverwaltung ihrem immer größer werdenden Aufgabenspektrum auch künftig gerecht werden kann, wird dieser Reformprozess nun konsequent fortgesetzt. Zu den neuen Aufgaben des Zolls zählen zum Beispiel die Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern im vergangenen Jahr und die Überprüfung des gesetzlichen Mindestlohns.
Das Gesetz hat keine strukturellen Auswirkungen auf die Ortsebene der Zollverwaltung mit ihren 43 Hauptzollämtern und acht Zollfahndungsämtern. Die regionale Präsenz des Zolls bleibt uneingeschränkt erhalten.
Im Einzelnen sieht die Neuorganisation der Zollverwaltung Folgendes vor:
- Die Aufgaben der fünf Bundesfinanzdirektionen und des Zollkriminalamtes und Teile der Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen werden in einer Generalzolldirektion zusammengeführt.
- Die Generalzolldirektion verantwortet künftig die operative Steuerung der Ortsebene der Zollverwaltung mit ihren rund 32.000 Beschäftigten.
- Das Zollkriminalamt bleibt innerhalb der Generalzolldirektion als funktionale Einheit mit seiner gesetzlich normierten Stellung im Verbund der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden erhalten.
- Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung wird unter Berücksichtigung seiner besonderen Rolle als Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes ebenfalls in die Generalzolldirektion eingegliedert.
- Die Generalzolldirektion soll aus neun Direktionen (einschließlich Zollkriminalamt und Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung) bestehen.
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- Der Generalzolldirektion werden an allen Standorten rund 7.000 Beschäftigte angehören.
Weitere Informationen
Bundesministerium der Finanzen (BMF),
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 03018/ 682 - 0; http://www.bundesfinanzministerium.de/
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