08.05.2015 15:42 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Zur Befassung des Bundesrats mit dem KWK-Gesetz: Energiebranche unterstützt KWK-Forderungen des Bundesrates
Kurzfassung: Zur Befassung des Bundesrats mit dem KWK-Gesetz: Energiebranche unterstützt KWK-Forderungen des BundesratesBDEW: KWK-Gesetz muss schnell und zielgerichtet novelliert werden / CO2-Einsparpotenziale de ...
[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - 08.05.2015] Zur Befassung des Bundesrats mit dem KWK-Gesetz: Energiebranche unterstützt KWK-Forderungen des Bundesrates
BDEW: KWK-Gesetz muss schnell und zielgerichtet novelliert werden / CO2-Einsparpotenziale der KWK dürfen nicht verschenkt werden
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) beschlossen. Darin fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des KWK-G vorzulegen, um hocheffiziente KWK-Bestandsanlagen zu sichern sowie Investitionssicherheit für den Neubau und die Modernisierung von KWK-Anlagen zu schaffen. "Wir unterstützen ausdrücklich, dass bei diesem wichtigen Thema die Bundesländer gemeinsam Forderungen an die Bundesregierung und damit auch an das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) richten. Seit über zwei Jahren sind mit den KWK-Anlagen effiziente konventionelle Stromerzeugungsanlagen vom Preisverfall an der Strombörse betroffen. Ihre bisherigen Beiträge zum Klimaschutz - 56 Millionen Tonnen CO2-Einsparung pro Jahr - und für die ‚Wärmewende drohen wegzubrechen, wenn das KWK-G nicht umgehend und konsequent novelliert wird. Darüber hinaus setzt das bestehende KWK-G keine Anreize mehr, in neue KWK-Anlagen oder in die Modernisierung von Bestandsanlagen zu investieren, weil die ursprünglich für das Jahr 2014 vorgesehene Anpassung an die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen immer wieder verzögert worden ist. Damit drohen zusätzlich mögliche CO2-Einsparungen durch KWK in Höhe von rund 30 Millionen Tonnen pro Jahr nicht realisiert zu werden", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung heute in Berlin.
Der Entschließungsantrag des Bundesrates sieht unter anderem die Einhaltung des Ziels vor, bis 2020 einen KWK-Anteil von 25 Prozent an der Stromerzeugung zu erreichen. Dabei soll nach Auffassung der Länderkammer die bestehende Fördersystematik beibehalten werden. Gefördert werden sollen nach dem Willen des Bundesrates auch die hocheffizienten Bestandsanlagen, gleichzeitig sollen die Fördersätze für Neubau und Modernisierung von KWK-Anlagen sowie der Förderdeckel im KWK-G insgesamt angehoben werden. "Damit folgt der Bundesrat vielen Forderungen des BDEW, die die Energiebranche bereits im Sommer 2014 formuliert hat. Klar ist: Die in den Eckpunkten des Bundeswirtschaftsministeriums vorgeschlagene Zuschlagserhöhung und das eingeräumte Budget im KWK-G reichen nicht aus, um die Ziele zu erreichen. Hier muss Bundeswirtschaftminister Gabriel deutlich nachbessern", sagte Müller.
Ansprechpartner:
Jan Ulland
Pressesprecher / Press Spokesman
Telefon:030 300 199-1162
E-Mail:presse@bdew.de
BDEW: KWK-Gesetz muss schnell und zielgerichtet novelliert werden / CO2-Einsparpotenziale der KWK dürfen nicht verschenkt werden
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) beschlossen. Darin fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des KWK-G vorzulegen, um hocheffiziente KWK-Bestandsanlagen zu sichern sowie Investitionssicherheit für den Neubau und die Modernisierung von KWK-Anlagen zu schaffen. "Wir unterstützen ausdrücklich, dass bei diesem wichtigen Thema die Bundesländer gemeinsam Forderungen an die Bundesregierung und damit auch an das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) richten. Seit über zwei Jahren sind mit den KWK-Anlagen effiziente konventionelle Stromerzeugungsanlagen vom Preisverfall an der Strombörse betroffen. Ihre bisherigen Beiträge zum Klimaschutz - 56 Millionen Tonnen CO2-Einsparung pro Jahr - und für die ‚Wärmewende drohen wegzubrechen, wenn das KWK-G nicht umgehend und konsequent novelliert wird. Darüber hinaus setzt das bestehende KWK-G keine Anreize mehr, in neue KWK-Anlagen oder in die Modernisierung von Bestandsanlagen zu investieren, weil die ursprünglich für das Jahr 2014 vorgesehene Anpassung an die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen immer wieder verzögert worden ist. Damit drohen zusätzlich mögliche CO2-Einsparungen durch KWK in Höhe von rund 30 Millionen Tonnen pro Jahr nicht realisiert zu werden", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung heute in Berlin.
Der Entschließungsantrag des Bundesrates sieht unter anderem die Einhaltung des Ziels vor, bis 2020 einen KWK-Anteil von 25 Prozent an der Stromerzeugung zu erreichen. Dabei soll nach Auffassung der Länderkammer die bestehende Fördersystematik beibehalten werden. Gefördert werden sollen nach dem Willen des Bundesrates auch die hocheffizienten Bestandsanlagen, gleichzeitig sollen die Fördersätze für Neubau und Modernisierung von KWK-Anlagen sowie der Förderdeckel im KWK-G insgesamt angehoben werden. "Damit folgt der Bundesrat vielen Forderungen des BDEW, die die Energiebranche bereits im Sommer 2014 formuliert hat. Klar ist: Die in den Eckpunkten des Bundeswirtschaftsministeriums vorgeschlagene Zuschlagserhöhung und das eingeräumte Budget im KWK-G reichen nicht aus, um die Ziele zu erreichen. Hier muss Bundeswirtschaftminister Gabriel deutlich nachbessern", sagte Müller.
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, 10117 Berlin, Deutschland
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