12.05.2015 11:22 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesregierung
Ausschreibung des Deutschen Kurzfilmpreises 2015
Kurzfassung: Ausschreibung des Deutschen Kurzfilmpreises 2015Am 29. Oktober 2015 wird die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Frau Prof. Monika Grütters, den Deutschen Kurzfilmpreis 2015 als n ...
[Bundesregierung - 12.05.2015] Ausschreibung des Deutschen Kurzfilmpreises 2015
Am 29. Oktober 2015 wird die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Frau Prof. Monika Grütters, den Deutschen Kurzfilmpreis 2015 als nationalen Spitzenpreis in Kooperation mit der Filmakademie Baden-Württemberg verleihen.
Ausgezeichnet werden herausragende künstlerische und innovative Kurzfilme bis 30 Minuten in den Kategorien Spiel-, Dokumentar-, Experimental- und Animationsfilm. Fakultativ kann an diesem Abend ein Sonderpreis für Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 bis 78 Minuten vergeben werden. Mit den Auszeichnungen sind Preisgelder von insgesamt 275.000 Euro verbunden.
Die Entscheidung über die Auszeichnungen des Deutschen Kurzfilmpreises trifft die Staatsministerin für Kultur und Medien auf Empfehlung der Jurys Deutscher Kurzfilmpreis.
Verbände und Einrichtungen des deutschen Films sind aufgefordert, ihre Vorschläge für den diesjährigen Deutschen Kurzfilmpreis bis zum 10. Juni 2015 an folgende Anschrift zu senden:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
-Filmreferat K 35-
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
Das Merkblatt zum Antrag und das für die Einreichung auszufüllende Datenblatt sind unter www.kulturstaatsministerin.de (Filmförderung/Preise/Deutscher Kurzfilmpreis) abrufbar.
Kontakt:
BKM
Filmreferat K 35
Tel.: 0228/99 681-3449
Fax: 0228/99 681-53449
E-Mail: Annette.Gnoyke@bkm.bund.de
Am 29. Oktober 2015 wird die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Frau Prof. Monika Grütters, den Deutschen Kurzfilmpreis 2015 als nationalen Spitzenpreis in Kooperation mit der Filmakademie Baden-Württemberg verleihen.
Ausgezeichnet werden herausragende künstlerische und innovative Kurzfilme bis 30 Minuten in den Kategorien Spiel-, Dokumentar-, Experimental- und Animationsfilm. Fakultativ kann an diesem Abend ein Sonderpreis für Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 bis 78 Minuten vergeben werden. Mit den Auszeichnungen sind Preisgelder von insgesamt 275.000 Euro verbunden.
Die Entscheidung über die Auszeichnungen des Deutschen Kurzfilmpreises trifft die Staatsministerin für Kultur und Medien auf Empfehlung der Jurys Deutscher Kurzfilmpreis.
Verbände und Einrichtungen des deutschen Films sind aufgefordert, ihre Vorschläge für den diesjährigen Deutschen Kurzfilmpreis bis zum 10. Juni 2015 an folgende Anschrift zu senden:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
-Filmreferat K 35-
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
Das Merkblatt zum Antrag und das für die Einreichung auszufüllende Datenblatt sind unter www.kulturstaatsministerin.de (Filmförderung/Preise/Deutscher Kurzfilmpreis) abrufbar.
Kontakt:
BKM
Filmreferat K 35
Tel.: 0228/99 681-3449
Fax: 0228/99 681-53449
E-Mail: Annette.Gnoyke@bkm.bund.de
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