Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim lettischen Verfassungsgericht

Kurzfassung: Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim lettischen VerfassungsgerichtEine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Andreas Voßkuhle besuchte vom 13. bis 15. ...
[Bundesverfassungsgericht - 15.05.2015] Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim lettischen Verfassungsgericht

Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Andreas Voßkuhle besuchte vom 13. bis 15. Mai 2015 das Verfassungsgericht der Republik Lettland. In den Fachgesprächen wurden u. a. aktuelle Rechtsprechungslinien beider Gerichte im Bereich der europäischen Integration und des Datenschutzes sowie die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte mit den europäischen Gerichten erörtert. Zudem traf die Delegation mit Staatspräsident Andris Berzinš zu einem Gespräch zusammen.

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Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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