26.05.2015 16:43 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutsche Post DHL
Arbeitsgericht Bonn: Beamteneinsatz bei Streiks war rechtmäßig
Kurzfassung: Arbeitsgericht Bonn: Beamteneinsatz bei Streiks war rechtmäßig- Antrag auf einstweilige Verfügung der Gewerkschaft ver.di zurückgewiesen- Post-Vorstand Gerdes fordert ver.di auf, Diffamierung arbe ...
[Deutsche Post DHL - 26.05.2015] Arbeitsgericht Bonn: Beamteneinsatz bei Streiks war rechtmäßig
- Antrag auf einstweilige Verfügung der Gewerkschaft ver.di zurückgewiesen
- Post-Vorstand Gerdes fordert ver.di auf, Diffamierung arbeitswilliger Mitarbeiter zu beenden
Die getroffenen Entscheidungen zum Beamteneinsatz unterscheiden sich der Deutschen Post zufolge in keiner Weise von denen, die andere Unternehmen mit verbeamteten Mitarbeitern im Streikfall treffen, um die Auswirkungen für ihre Kunden zu mildern.
Das Arbeitsgericht Bonn hat heute den Antrag der Gewerkschaft auf einstweilige Verfügung gegen einen angeblich unzulässigen Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen bei der Deutschen Post AG zurückgewiesen. Die Gewerkschaft hatte mehr als zwei Dutzend Einzelfälle als Beleg angeführt, dass die Deutsche Post während der Warnstreiks der vergangenen Wochen angeblich rechtswidrig Beamte auf bestreikten Arbeitsplätzen eingesetzt habe. Das Unternehmen hatte diesen Vorwurf stets zurückgewiesen und dagegen betont, dass alle geltenden rechtlichen Regeln eingehalten und in jedem Einzelfall geprüft würde, ob ein Beamter während einer Arbeitskampfmaßnahme auf einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden dürfe. Die getroffenen Entscheidungen zum Beamteneinsatz unterscheiden sich der Deutschen Post zufolge in keiner Weise von denen, die andere Unternehmen mit verbeamteten Mitarbeitern im Streikfall treffen, um die Auswirkungen für ihre Kunden zu mildern.
Jürgen Gerdes, Konzernvorstand der Deutsche Post DHL Group, begrüßte die Entscheidung: "Wir freuen uns, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt hat und damit dieses Ablenkungsmanöver von ver.di fehlgeschlagen ist. Verdi hat sich in der Vergangenheit an entsprechenden Maßnahmen, die wir dem Sozialpartner immer offen mitgeteilt haben, nie gestört, sondern spielt dieses Thema jetzt gezielt in die Öffentlichkeit. Wir fordern den Sozialpartner noch einmal auf, in der nächsten Verhandlungsrunde zu den eigentlichen Verhandlungsthemen zurückzukehren und konstruktiv an einer Lösung mit uns zu arbeiten".
Diffamierung arbeitswilliger Mitarbeiter beenden
Zugleich forderte Gerdes die Gewerkschaft auf, arbeitswillige Kolleginnen und Kollegen bei Streikmaßnahmen nicht länger zu diffamieren. In den letzten Wochen hatten wiederholt Mitarbeiter auf Aushänge an schwarzen Brettern und Einträge in sozialen Medien hingewiesen, im Rahmen derer Mitarbeiter namentlich als Streikbrecher präsentiert bzw. pauschal als "Judas" oder "abscheuliche Substanz" beschimpft worden waren.
"Wenn Mitarbeiter, die den Betrieb im Interesse unserer Kunden aufrechterhalten, über soziale Medien und Aushänge gebrandmarkt und nahezu denunziert werden, dann ist das unerträglich. Eine Abwertung oder Beschimpfung unserer Beschäftigten kann, will und werde ich nicht akzeptieren", so Gerdes, der als Konzernvorstand für den Bereich Post - eCommerce - Parcel auch das deutsche Brief- und Paketgeschäft verantwortet.
Ansprechpartner
Dirk Klasen
Pressesprecher: Unternehmensbereich Post - eCommerce - Parcel,
Regulierung, Postpolitik
Deutsche Post DHL Group
Charles-de-Gaulle-Str. 20
53113 Bonn
Tel.: (0228) 182 9944
Fax: (0228) 182 9880
- Antrag auf einstweilige Verfügung der Gewerkschaft ver.di zurückgewiesen
- Post-Vorstand Gerdes fordert ver.di auf, Diffamierung arbeitswilliger Mitarbeiter zu beenden
Die getroffenen Entscheidungen zum Beamteneinsatz unterscheiden sich der Deutschen Post zufolge in keiner Weise von denen, die andere Unternehmen mit verbeamteten Mitarbeitern im Streikfall treffen, um die Auswirkungen für ihre Kunden zu mildern.
Das Arbeitsgericht Bonn hat heute den Antrag der Gewerkschaft auf einstweilige Verfügung gegen einen angeblich unzulässigen Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen bei der Deutschen Post AG zurückgewiesen. Die Gewerkschaft hatte mehr als zwei Dutzend Einzelfälle als Beleg angeführt, dass die Deutsche Post während der Warnstreiks der vergangenen Wochen angeblich rechtswidrig Beamte auf bestreikten Arbeitsplätzen eingesetzt habe. Das Unternehmen hatte diesen Vorwurf stets zurückgewiesen und dagegen betont, dass alle geltenden rechtlichen Regeln eingehalten und in jedem Einzelfall geprüft würde, ob ein Beamter während einer Arbeitskampfmaßnahme auf einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden dürfe. Die getroffenen Entscheidungen zum Beamteneinsatz unterscheiden sich der Deutschen Post zufolge in keiner Weise von denen, die andere Unternehmen mit verbeamteten Mitarbeitern im Streikfall treffen, um die Auswirkungen für ihre Kunden zu mildern.
Jürgen Gerdes, Konzernvorstand der Deutsche Post DHL Group, begrüßte die Entscheidung: "Wir freuen uns, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt hat und damit dieses Ablenkungsmanöver von ver.di fehlgeschlagen ist. Verdi hat sich in der Vergangenheit an entsprechenden Maßnahmen, die wir dem Sozialpartner immer offen mitgeteilt haben, nie gestört, sondern spielt dieses Thema jetzt gezielt in die Öffentlichkeit. Wir fordern den Sozialpartner noch einmal auf, in der nächsten Verhandlungsrunde zu den eigentlichen Verhandlungsthemen zurückzukehren und konstruktiv an einer Lösung mit uns zu arbeiten".
Diffamierung arbeitswilliger Mitarbeiter beenden
Zugleich forderte Gerdes die Gewerkschaft auf, arbeitswillige Kolleginnen und Kollegen bei Streikmaßnahmen nicht länger zu diffamieren. In den letzten Wochen hatten wiederholt Mitarbeiter auf Aushänge an schwarzen Brettern und Einträge in sozialen Medien hingewiesen, im Rahmen derer Mitarbeiter namentlich als Streikbrecher präsentiert bzw. pauschal als "Judas" oder "abscheuliche Substanz" beschimpft worden waren.
"Wenn Mitarbeiter, die den Betrieb im Interesse unserer Kunden aufrechterhalten, über soziale Medien und Aushänge gebrandmarkt und nahezu denunziert werden, dann ist das unerträglich. Eine Abwertung oder Beschimpfung unserer Beschäftigten kann, will und werde ich nicht akzeptieren", so Gerdes, der als Konzernvorstand für den Bereich Post - eCommerce - Parcel auch das deutsche Brief- und Paketgeschäft verantwortet.
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Dirk Klasen
Pressesprecher: Unternehmensbereich Post - eCommerce - Parcel,
Regulierung, Postpolitik
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