Kabinett beschließt Änderungen des Atomgesetzes Vorgaben des EU-Rechts werden umgesetzt

Kurzfassung: Kabinett beschließt Änderungen des Atomgesetzes Vorgaben des EU-Rechts werden umgesetztAuf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Kabinett heute den Entwurf eines 14. Gesetze ...
[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) - 27.05.2015] Kabinett beschließt Änderungen des Atomgesetzes Vorgaben des EU-Rechts werden umgesetzt

Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Kabinett heute den Entwurf eines 14. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf Regelungen, mit denen die Vorgaben einer EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Er greift weiteren Diskussionen in der beim Bundestag eingerichteten Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe nicht vor.
Die Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle ist in den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Das Atomgesetz, die auf diesem basierenden Rechtsverordnungen und das 2013 verabschiedete Standortauswahlgesetz decken die Vorgaben der Richtlinie bereits in weiten Teilen ab.
Der heute vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen die gesetzliche Normierung der staatlichen Verpflichtung zur Erstellung eines Nationalen Ent-sorgungsprogramms (NaPro) für Deutschland, in dem die nationale Strategie für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle darlegt wird. Die Arbeiten an diesem Programm sind bereits weit fortgeschritten; es ist bis zum 23. August 2015 erstmals der Europäischen Kommission vorzulegen. Derzeit erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des NaPro im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung.
Der Entwurf zur 14. Änderung des Atomgesetzes wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Ziel ist ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Herbst dieses Jahres.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0
Telefax: 030 18 305-2044
Mail: presse@bmub.bund.de
Weitere Informationen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten. Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB),
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 030 18 305-0;
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

10117 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
030 18 305-0
Fax:
030 18 305-2044
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/125380

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-für-umwelt, naturschutz, bau-und-reaktorsicherheit-bmub-pressefach.html
Die Pressemeldung "Kabinett beschließt Änderungen des Atomgesetzes Vorgaben des EU-Rechts werden umgesetzt" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Kabinett beschließt Änderungen des Atomgesetzes Vorgaben des EU-Rechts werden umgesetzt" ist Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), vertreten durch .