27.05.2015 12:11 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
Kabinett für Datenspeicherung - Bundestag muss Einhalt gebieten
Kurzfassung: Kabinett für Datenspeicherung - Bundestag muss Einhalt gebietenNach dem Ja des Bundeskabinetts vom heutigen Mittwoch zur Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung hat der Deutsche Journalisten-Verband d ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 27.05.2015] Kabinett für Datenspeicherung - Bundestag muss Einhalt gebieten
Nach dem Ja des Bundeskabinetts vom heutigen Mittwoch zur Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung hat der Deutsche Journalisten-Verband den Bundestag aufgefordert, "der Datensammelwut einen Riegel vorzuschieben", wie DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagte. "Dieser Unsinn muss gestoppt werden." Die Regelungen des Gesetzentwurfs zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern, zu denen auch Journalisten gezählt werden, sind nach Konkens Worten "nicht geeignet, den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis zu sichern".
Problematisch sei auch die vorgesehene Strafvorschrift zur so genannten Datenhehlerei, die ebenfalls die journalistische Arbeit erschwere.
"Den Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung vorgegeben", stellte der DJV-Vorsitzende
klar: "Zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern muss auf eine anlasslose Datenspeicherung verzichtet werden." Dieser Grundsatz könne nicht mit schwammigen Ausnahmeregelungen für Journalisten, Ärzte und Strafverteidiger eingehalten werden, sondern nur mit dem vollständigen Verzicht auf das Speichern von elektronischen Kommunikationsdaten.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
Nach dem Ja des Bundeskabinetts vom heutigen Mittwoch zur Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung hat der Deutsche Journalisten-Verband den Bundestag aufgefordert, "der Datensammelwut einen Riegel vorzuschieben", wie DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagte. "Dieser Unsinn muss gestoppt werden." Die Regelungen des Gesetzentwurfs zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern, zu denen auch Journalisten gezählt werden, sind nach Konkens Worten "nicht geeignet, den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis zu sichern".
Problematisch sei auch die vorgesehene Strafvorschrift zur so genannten Datenhehlerei, die ebenfalls die journalistische Arbeit erschwere.
"Den Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung vorgegeben", stellte der DJV-Vorsitzende
klar: "Zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern muss auf eine anlasslose Datenspeicherung verzichtet werden." Dieser Grundsatz könne nicht mit schwammigen Ausnahmeregelungen für Journalisten, Ärzte und Strafverteidiger eingehalten werden, sondern nur mit dem vollständigen Verzicht auf das Speichern von elektronischen Kommunikationsdaten.
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