28.05.2015 17:06 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur Abschaffung der Todesstrafe in Nebraska
Kurzfassung: Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur Abschaffung der Todesstrafe in NebraskaZur Abschaffung der Todesstrafe im US-Bundesstaat Nebraska erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenre ...
[Auswärtiges Amt - 28.05.2015] Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur Abschaffung der Todesstrafe in Nebraska
Zur Abschaffung der Todesstrafe im US-Bundesstaat Nebraska erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (28.05.):
Das Parlament von Nebraska hat mehrheitlich entschieden, die Todesstrafe in diesem US-Bundesstaat abzuschaffen. Diesen Schritt begrüße ich sehr. Er ist auch ein wichtiges Zeichen für die anhaltende Diskussion zur Todesstrafe in anderen Bundesstaaten.
Die Todesstrafe ist und bleibt eine unmenschliche, grausame und unmoralische Art der Bestrafung. Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab und wird sich wie bisher gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union aktiv für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen.
Hintergrund:
Derzeit gibt es noch in 31 der 50 US-Bundesstaaten die Todesstrafe. Seit 2007 haben außer Nebraska die Staaten Maryland, Connecticut, Illinois, New Mexico und New Jersey die Todesstrafe abgeschafft.
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Das Parlament von Nebraska hat mehrheitlich entschieden, die Todesstrafe in diesem US-Bundesstaat abzuschaffen. Diesen Schritt begrüße ich sehr. Er ist auch ein wichtiges Zeichen für die anhaltende Diskussion zur Todesstrafe in anderen Bundesstaaten.
Die Todesstrafe ist und bleibt eine unmenschliche, grausame und unmoralische Art der Bestrafung. Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab und wird sich wie bisher gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union aktiv für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen.
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