02.06.2015 13:42 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesverfassungsgericht
Parlamentarisches Informationsrecht über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei erstreckt sich nur auf den Verantwortungsbereich des Bundes
Kurzfassung: Parlamentarisches Informationsrecht über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei erstreckt sich nur auf den Verantwortungsbereich des BundesDas Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteil ...
[Bundesverfassungsgericht - 02.06.2015] Parlamentarisches Informationsrecht über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei erstreckt sich nur auf den Verantwortungsbereich des Bundes
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht. Hierzu lautet der Kurztext:
Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die verfassungsrechtlichen Maßstäbe konkretisiert, nach denen die Bundesregierung zur Beantwortung von parlamentarischen Anfragen über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei verpflichtet ist. Das Informationsrecht erstreckt sich nur auf Umstände, die in den Verantwortungsbereich des Bundes fallen. Hierzu rechnet insbesondere die Entscheidung, inwieweit die Bundespolizei dem Unterstützungsersuchen eines Landes folgt. Die Bundesregierung ist hingegen nicht verpflichtet, sich zum Einsatzkonzept der Landespolizei und zu dessen Durchführung zu äußern. Parlamentarische Anfragen zu disziplinarrechtlich relevantem Verhalten von einzelnen Bundespolizisten sind jedoch zu beantworten, soweit sie die Tatsachen, aufgrund derer hierfür ein begründeter Verdacht besteht, hinreichend klar erkennen lassen. Nach diesen Maßstäben ist der von der Fraktion DIE LINKE gestellte Antrag im Organstreitverfahren teilweise erfolgreich.
Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-037.html
Kontakt:
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: 0721/91010
Telefax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
URL: http://www.bundesverfassungsgericht.de
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht. Hierzu lautet der Kurztext:
Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die verfassungsrechtlichen Maßstäbe konkretisiert, nach denen die Bundesregierung zur Beantwortung von parlamentarischen Anfragen über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei verpflichtet ist. Das Informationsrecht erstreckt sich nur auf Umstände, die in den Verantwortungsbereich des Bundes fallen. Hierzu rechnet insbesondere die Entscheidung, inwieweit die Bundespolizei dem Unterstützungsersuchen eines Landes folgt. Die Bundesregierung ist hingegen nicht verpflichtet, sich zum Einsatzkonzept der Landespolizei und zu dessen Durchführung zu äußern. Parlamentarische Anfragen zu disziplinarrechtlich relevantem Verhalten von einzelnen Bundespolizisten sind jedoch zu beantworten, soweit sie die Tatsachen, aufgrund derer hierfür ein begründeter Verdacht besteht, hinreichend klar erkennen lassen. Nach diesen Maßstäben ist der von der Fraktion DIE LINKE gestellte Antrag im Organstreitverfahren teilweise erfolgreich.
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, 76131 Karlsruhe, Deutschland
Tel.: 0721/91010; http://www.bundesverfassungsgericht.de
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