03.06.2015 13:49 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Auf dem Weg zu mehr Gleichstellung: Kabinett beschließt CEDAW-Bericht
Kurzfassung: Auf dem Weg zu mehr Gleichstellung: Kabinett beschließt CEDAW-BerichtDie Bundesregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung den von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig, vorgelegten siebten und a ...
[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - 03.06.2015] Auf dem Weg zu mehr Gleichstellung: Kabinett beschließt CEDAW-Bericht
Die Bundesregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung den von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig, vorgelegten siebten und achten Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau beschlossen.
Der kombinierte siebte und achte Staatenbericht erläutert, welche Maßnahmen Deutschland (Bund und Länder) zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2014 zur Umsetzung der Gleichstellung der Frau getroffen hat. Die Bundesrepublik Deutschland kommt mit diesem Bericht ihrer Verpflichtung aus Artikel 18 des VN-Frauenrechtsübereinkommens nach, regelmäßig über die Umsetzung zu berichten.
Der Bericht wird in den kommenden Wochen dem CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen offiziell zugeleitet.
Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: "Der Bericht zeigt: Wir sind in vielen Bereichen, die der Ausschuss zuletzt angemahnt hat, ein wichtiges Stück vorangekommen. Ein großer Erfolg ist das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, ebenso das Elterngeld Plus, die Familienpflegezeit und der Ausbau von Kita-Plätzen, die eine bessere Vereinbarkeit und dadurch auch mehr ökonomische Selbstständigkeit für Frauen ermöglichen."
"Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern in Deutschland hat der CEDAW Ausschuss in der Vergangenheit immer wieder gerügt. Mehr Lohngerechtigkeit herzustellen, ist daher mein Ziel und ein Vorhaben des Koalitionsvertrags. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam Regelungen erarbeiten, die helfen, die Lohnlücke zu schließen", fügt die Bundesfrauenministerin hinzu.
Der kombinierte siebte und achte CEDAW-Staatenberichts konzentriert sich auf die abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses zum sechsten Staatenbericht Deutschlands, in denen der Ausschuss Empfehlungen u.a. zu folgenden Bereichen abgegeben hatte:
Gleichberechtigte Partizipation von Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft, Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen, Erreichen der Entgeltgleichheit, Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Abbau geschlechterspezifischer Stereotype, Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und des Menschenhandels, Förderung der Frauengesundheit, Integration von Migrantinnen, Dialog mit transsexuellen und intersexuellen Menschen.
Zuletzt hatte Deutschland 2007 den sechsten Staatenbericht vorgelegt. In den Abschließenden Bemerkungen zu diesem Bericht hat der CEDAW Ausschuss Deutschland aufgefordert, den nächsten periodischen Bericht als kombinierten 7.und 8.
Staatenbericht vorzulegen. Damit ergibt sich ein Berichtszeitraum von 2007 bis 2014.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (VN-Frauenrechtsübereinkommen, engl.: CEDAW) ist das wichtigste internationale Abkommen für die Rechte der Frau. Es verbietet die Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen und verpflichtet die Vertragsstaaten, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen umzusetzen. Deutschland hat das VN-Abkommen bereits 1985 ratifiziert.
Weitere Informationen unter: www.bmfsfj.de http://www.bmfsfj.de/ oder http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/ http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Glinkastraße 24
10178 Berlin
Deutschland
Telefon: 03018/ 555 - 0
Telefax: 03018/ 555 - 1145
Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
URL: http://www.bmfsfj.de/
Die Bundesregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung den von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig, vorgelegten siebten und achten Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau beschlossen.
Der kombinierte siebte und achte Staatenbericht erläutert, welche Maßnahmen Deutschland (Bund und Länder) zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2014 zur Umsetzung der Gleichstellung der Frau getroffen hat. Die Bundesrepublik Deutschland kommt mit diesem Bericht ihrer Verpflichtung aus Artikel 18 des VN-Frauenrechtsübereinkommens nach, regelmäßig über die Umsetzung zu berichten.
Der Bericht wird in den kommenden Wochen dem CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen offiziell zugeleitet.
Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: "Der Bericht zeigt: Wir sind in vielen Bereichen, die der Ausschuss zuletzt angemahnt hat, ein wichtiges Stück vorangekommen. Ein großer Erfolg ist das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, ebenso das Elterngeld Plus, die Familienpflegezeit und der Ausbau von Kita-Plätzen, die eine bessere Vereinbarkeit und dadurch auch mehr ökonomische Selbstständigkeit für Frauen ermöglichen."
"Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern in Deutschland hat der CEDAW Ausschuss in der Vergangenheit immer wieder gerügt. Mehr Lohngerechtigkeit herzustellen, ist daher mein Ziel und ein Vorhaben des Koalitionsvertrags. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam Regelungen erarbeiten, die helfen, die Lohnlücke zu schließen", fügt die Bundesfrauenministerin hinzu.
Der kombinierte siebte und achte CEDAW-Staatenberichts konzentriert sich auf die abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses zum sechsten Staatenbericht Deutschlands, in denen der Ausschuss Empfehlungen u.a. zu folgenden Bereichen abgegeben hatte:
Gleichberechtigte Partizipation von Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft, Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen, Erreichen der Entgeltgleichheit, Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Abbau geschlechterspezifischer Stereotype, Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und des Menschenhandels, Förderung der Frauengesundheit, Integration von Migrantinnen, Dialog mit transsexuellen und intersexuellen Menschen.
Zuletzt hatte Deutschland 2007 den sechsten Staatenbericht vorgelegt. In den Abschließenden Bemerkungen zu diesem Bericht hat der CEDAW Ausschuss Deutschland aufgefordert, den nächsten periodischen Bericht als kombinierten 7.und 8.
Staatenbericht vorzulegen. Damit ergibt sich ein Berichtszeitraum von 2007 bis 2014.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (VN-Frauenrechtsübereinkommen, engl.: CEDAW) ist das wichtigste internationale Abkommen für die Rechte der Frau. Es verbietet die Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen und verpflichtet die Vertragsstaaten, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen umzusetzen. Deutschland hat das VN-Abkommen bereits 1985 ratifiziert.
Weitere Informationen unter: www.bmfsfj.de http://www.bmfsfj.de/ oder http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/ http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/
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Weitere Informationen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ),
, 10178 Berlin, Deutschland
Tel.: 03018/ 555 - 0; http://www.bmfsfj.de/
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